außerordentliche Kündigung MA verwendet Formulare alter Firma

  • Hallo, einem MA soll außerordentlich gekündigt werden, da er, ohne wissen der GL, Formulare des alten Arbeitgebers verwendet hat. Dieser hat Kenntnis davon erhalten und hat GL aufgefordert diese zu änder. GL sieht sich hintergangen. Ist die außerordentliche Kündigung rechtens.

    Danke

  • Ob sie rechtens ist entscheidet der Arbeitsrichter.

    Um zu so einen zu kommen muss der gekündigte Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage machen.

    Hat der AN irgend einen Vorteil davon, dass er ein veraltetes Dokument benutzt hat?

    Wenn der AN nur einen Fehler gemacht hat wird der AG mit dieser Kündigung nicht durch kommen!

  • Ist die außerordentliche Kündigung rechtens.

    Ich vermute mal, das soll eine Frage sein.


    Ja. Nein. Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht.


    Alles mögliche Antworten. Ich weiß nur nicht, welche zutrifft. Dazu habe ich schlicht zu wenig Informationen.


    Allgemein ist eine außerordentliche Kündigung immer dann zulässig, wenn dem AG die weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann. Die GL zu hintergehen ist sicher ein möglicher Tatbestand. Um allerdings etwas dazu zu sagen, ob sich die GL nur hintergangen fühlt oder tatsächlich hintergangen wurde, dazu müsste man wissen, was es mit den Formularen auf sich hat und um was genau es dabei eigentlich geht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    die Formulare des alten Arbeitgebers, beim neuen Arbeitgeber zu verwenden ist schon ein Verstoß gegen die Treuepflicht, je nach Formular steckt da auch entsprechend Arbeit und Wissen drin bzw. gibt es vielleicht auch ein Formular des aktuellen Arbeitgebers dass die für diese Firma notwendigen Informationen enthält und sei es nur die korrekte Firmenanschrift und Firmenname.


    Die Auswirkung auf die Außendarstellung des Unternehmens bei der Verwendung von Formularen eines anderen Unternehmens ist sicher auch zu bedenken.


    Ob allerdings eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist kann ohne den genauen Sachverhalt (welche Formulare? welche Auswirkungen haben diese? etc.) zu kennen nicht beurteilt werden.

    Wenn ihr hier Bedenken habt, dann äußert diese im Rahmen der Anhörung, vielleicht überdenkt der AG die Kündigung noch einmal. Ansonsten bleibt dem betroffenen MA nur die Kündigungsschutzklage.



    Viele Grüße

    Bernd

  • Wenn der AN ein Urlaubsantrags-Formular seiner alten Firma verwendet hat, ist das eher ein Eigentor, da der neue AG sich für nicht zuständig erklären kann. Hat er dagegen ein Bestellformular verwendet und die 3kg homöopathisches Beruhigungsmittel auf Hanfbasis sind bei der vorherigen Firma gelandet, könnte das schon Komplikationen nach sich ziehen...


    Oder geht es um einen Wechsel der GL innerhalb der gleichen Firma und die damit verbundenen Neuausrichtungskämpfe? ("Die völlig verworrenen Formulare, die Herr Feinpinkel damals eingeführt hat, dürfen unter keinen Umständen mehr benutzt werden" - "ich mache geistigen Besitzanspruch auf die von mir intelligent entworfenen Formulare geltend, lasst euch gefälligst etwas eigenes einfallen")

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • ich sage mal so, es ist ein Verkäufer im Bereich PKW und LKW

    der Alte Arbeitgeber ist die Firma pimpelmus die es auch immer noch gibt, aber nur noch PKW's verkauft

    ein Betriebsteil (LKW's) wurde an die Firma großbrei verkauft.


    nun hat der Verkäufer den Spediteur weit und nah 3 LKW#s verkauft mit dem Brief von pimpelmuss und somit der Rechnungsadresse von pimpelmus und da weit und nah immer umgehend zahlt hat pimpelmus die 600 000 euro bekommen, weit und nah aber keine LKW's weil bei Großbrei keine Einnahmen.



    JA, da würde ich als Firma Großbrei den Mann auch sofort feuern, weil grob fahrlässig.


    Wegen corona ist pimpelmus in der zwischenzeit in Konkurs und der Konkursverwalter prüft den anteil er möglichen Rückzahlung

    weit und nah ist sauer und verklagt großbrei



    Also ja, berechtigt!

  • In aller Regel dürfte die Verwendung falscher Formulare ggf maximal abmahnbar sein, also nicht kündigungsrelevant. "In der Regel" will sagen, dass es Ausnahmefallkonstellationen geben mag, wo das anders ist. Die Spekulationen hier, was die Umstände sein könnten, helfen dabei keinen Millimeter weiter.


    Das Einzige, das weiterhelfen könnte, wäre eine Erklärung bzw Ausführung von Lizamarg : Um was genau geht es, was sind die Umstände?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich vermute, dass ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht eine gute Beratung in dem Fall machen würde, darauf würde ich mich auf jeden Fall erstmal gut verlassen können.