Rückkehr (Vollzeit) aus Elternzeit in den BR in Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    wir haben eine Kollegin im BR, die kurz nach Ihrer Wahl schwanger wurde und bis September d. J. in Elternzeit ist. Sie war vorher in Vollzeit und nach Rückkehr wird sie in Teilzeit tätig sein.

    Meine Frage ist, ob die Kollegin voll umpfänglich wieder in den BR zurückkehren kann, obwohl sie nur in TZ ist? Es gibt bei uns die Frauenquote und die Kollegin ist mit den meisten Stimmen gegenüber ihrer Mitbewerberin in den BR gekommen. Nun möchte die zweite Kollegin, die sie in der Elternzeit vertreten hatte, wissen, ob sie, als Vollzeitkraft, nicht den Job weiter hin machen kann.


    Vielen Dank für Eure Antworten?!

  • Die Höhe der Arbeitszeit ist aber kein Kriterium für die Wahl in den BR.


    Da die Kollegin in den BR gewählt wurde ist sie "vollwertiges" Mitglied im BR, egal ob in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt.

  • Hallo,


    das Amt des BRM hängt nicht an Voll oder Teilzeit, auch Teilzeitkräfte sind vollwertige BRM.

    Die Kollegin die Sie aufgrund Ihrer Verhinderung vertreten hat ist nun wieder Ersatzmitglied und die ursprünglich gewählte ANin ist wieder uneingeschränkt als BRM tätig.

    Bei entsprechender Verhinderung kann aber wieder ein Ersatzmitglied nachrücken.


    Viele Grüße

    Bernd