Hallo!
Unserer Firma hat gerade grosse Sorgen wegen der Corona Krise (Kurzarbeit, Liquidität etc.)
Wir (Vorsitzende und Stellvertreterin) haben nach einem Jahr mal wieder ein Seminar zur aktuellen Rechtsprechung beim AG eingereicht.
Die erste Diskussion war bereits der Veranstaltungsort. Hier konnten wir aber vermitteln und dem AG einen Kostenvergleich aufgezeigen (zu unterschiedlichen Veranstaltungsorten)
Heute kommt er damit an, dass durch die Schieflage des Unternehmens, wir bitte ein Online Seminar buchen möchten, um Kosten zu sparen.
Hier nun meine Frage:
Das der Anspruch auf Schulung besteht ist klar, aber in wie weit kann und darf der AG eingreifen, um dem BR vorzuschreiben, welches Seminar (Ort, Online) er besuchen soll/kann? Ist er dazu berechtigt nur Online Seminare zu genehmigen?
Besten Dank im voraus für Eure Meinungen