Hallo,
bei mir zeichnet sich nach fast 1 Jahr AU eine Rückkehr ins Arbeitsleben ab. Bevor ich krank wurde, arbeitete ich in Teilzeit (statt 38 nur 33 h/Woche). Antrag dafür leif aus gesundheitlichen Gründen. Ich hatte unbefristet beantragt, stattgegeben wurde die TZ jeweils jährlich. 1x hatte ich schob verlängert, klappte allesbestens. Das Krankengeld läuft ja auch auf Basis Teilzeit.
Nach meiner Rehaphase (Schulter-OP) würde ich eine Wiedereingliederung machen. Da sind ja meine arbeitsvertraglichen Stunden noch egal. Im August läuft allerdings die Frist meines TZ-Vertrages aus und da müsste ich ja theoretisch wieder in Vollzeit sein. Nun dachte ich miraber, dass ich nach der WEG erst mal meinen ganzen Urlaub noch nehme (60 Tage). Den würde ich dann ja gerne in der Vollzeit-Phase nehmen. Da bekomme ich den voll bezahlt und im November auch das 13. Gehalt ungekürzt. Ab 01.12.würde ich dann wieder TZ beantragen, wenn ich dann wieder arbeite. Gibt es - außer dem Umstand, dass das mein AG nicht nett finden würde - einen triftigen, arbeitsrechtlichen Grund, dass der AG das ablehnen kann?
LG Lilex