Rückkehr aus AU - Urlaub Vollzeit, danach Teilzeit?

  • Hallo,


    bei mir zeichnet sich nach fast 1 Jahr AU eine Rückkehr ins Arbeitsleben ab. Bevor ich krank wurde, arbeitete ich in Teilzeit (statt 38 nur 33 h/Woche). Antrag dafür leif aus gesundheitlichen Gründen. Ich hatte unbefristet beantragt, stattgegeben wurde die TZ jeweils jährlich. 1x hatte ich schob verlängert, klappte allesbestens. Das Krankengeld läuft ja auch auf Basis Teilzeit.


    Nach meiner Rehaphase (Schulter-OP) würde ich eine Wiedereingliederung machen. Da sind ja meine arbeitsvertraglichen Stunden noch egal. Im August läuft allerdings die Frist meines TZ-Vertrages aus und da müsste ich ja theoretisch wieder in Vollzeit sein. Nun dachte ich miraber, dass ich nach der WEG erst mal meinen ganzen Urlaub noch nehme (60 Tage). Den würde ich dann ja gerne in der Vollzeit-Phase nehmen. Da bekomme ich den voll bezahlt und im November auch das 13. Gehalt ungekürzt. Ab 01.12.würde ich dann wieder TZ beantragen, wenn ich dann wieder arbeite. Gibt es - außer dem Umstand, dass das mein AG nicht nett finden würde - einen triftigen, arbeitsrechtlichen Grund, dass der AG das ablehnen kann?


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Verträge sind Verträge

    Was genau da drin steht weisst nur DU

    Wenn das mit der befristeten Teilzeit so vereinbart wurde, sehe ich keinen juristischen Grund dafür, das dein Plan nicht aufgehen könnte.

    Nichtsdestotrotz finde ich persönlich deinen Plan "missbräuchlich".

  • Verträge sind Verträge

    Was genau da drin steht weisst nur DU

    Nichtsdestotrotz finde ich persönlich deinen Plan "missbräuchlich".

    Ich habe einen AV über Vollzeit 38 Stunden. Nach Beantragung meiner AZ-Verkürzung bekam ich eine Vertragsergänzung mit der beantragten AZ. Dieser Ergänzungsvertrag ist immer befristet auf 1 Jahr. Also gehe ich davon aus, dass ich automatisch wieder in Vollzeit falle, wenn das Jahr vorbei ist und ich nichts weiter beantragt habe.


    Ich finde es nicht missbräuchlich, da ich in meinen über 30 Jahren Firmenzugehörigkeit schon genug zu meinen Ungunsten behandelt wurde. Und auch meine Kollegen wurden jahrelang um ihnen zustehende Zuschläge "betrogen". Aber das ist ein anderes Thema. Wenn ich das legal ausnutzen kann, mach ich das ;)


    Das dürfte so nicht funktionieren.

    Abgesehen davon, dass der Urlaubsentgeltanspruch aus den 13 Wochen vor Urlaubsantritt berechnet wird, muss laut BAG der Urlaubs- bzw. Urlaubsentgeltanspruch auf die Zeit berechnet werden, in der der Urlaubsanspruch entstand.

    In Lilex Fall also 33/38tel.

    https://efarbeitsrecht.net/vol…it-und-urlaubsansprueche/

    Danke für den Link! Das wird für meinen AG ja wieder sehr schwierig. Ich hatte ja bis August 2018 Vollzeit, dann 1 Jahr 35 h und jetzt bis Ende August 33 h. Da ist der wieder überfordert mit den Berechnungen ;)


    Du schreibst: "Abgesehen davon, dass der Urlaubsentgeltanspruch aus den 13 Wochen vor Urlaubsantritt berechnet wird...". Ich hatte aber Krankengeld. Wird das dann von dem eigentlichen Entgelt berechnet, dass ich ohne AU gehabt hätte?


    LG

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  • Danke schön :) Werde einfach mal abwarten. Den Urlaub nehm ich ja so oder so.


    Das 13. Gehalt müsste aber auf jeden Fall voll gezahlt werden, da sich die Höhe nach dem aktuellen Novembergehalt richtet.


    LG Lilex


    Nachtrag: Jetzt beim Berechnen meines Urlaubsentgeltanspruches tauchte eine weitere Frage auf:


    Unabhängig von meiner Konstellation - ein MA in Vollzeit nimmt Anfang des Jahres seine gesamten 30 Tage Urlaub, obwohl der Anspruch erst über das gesamte Jahr aufgebaut wird. Mitte des Jahres muss er aus was auch immer für Gründen in Teilzeit arbeiten und kürzt seine AZ um 50%. Müsste er nun für 15 Tage seines Urlaubs Entgelt zurückzahlen?

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    Einmal editiert, zuletzt von Lilex ()

  • Unabhängig von meiner Konstellation - ein MA in Vollzeit nimmt Anfang des Jahres seine gesamten 30 Tage Urlaub, obwohl der Anspruch erst über das gesamte Jahr aufgebaut wird. Mitte des Jahres muss er aus was auch immer für Gründen in Teilzeit arbeiten und kürzt seine AZ um 50%. Müsste er nun für 15 Tage seines Urlaubs Entgelt zurückzahlen?

    Nein


    der Urlaubsanspruch im laufenden Arbeitsverhältnis beinnt am 01.01..


    https://www.arbeitsrecht.org/m…teht-der-Urlaubsanspruch/

  • Nein


    der Urlaubsanspruch im laufenden Arbeitsverhältnis beinnt am 01.01..


    https://www.arbeitsrecht.org/m…teht-der-Urlaubsanspruch/

    Dann verstehe ich das so: am 01.01. beginnt der Urlaubs- und somit auch der Urlaubsentgeltanspruch. Wenn ich dann im Laufe des Jahres meine AZ verkürze, bleibt der volle Anspruch bestehen? Umgekehrt - wenn ich am 01.01. verkürzt arbeite und dann in VZ wechsele, besteht lediglich Anspruch entsprechend des verringerten Entgelts zu Beginn des Jahres?

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  • Schau doch mal ins Gesetz Lilex


    Entstehung des Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt sind doch 2 völlig unabhängige Sachen


    Urlaubsentgelt ist in § 11 BUrlG geregelt und da steht nun mal " 13 Wochen vor Urlaubsbeginn"

  • Schau doch mal ins Gesetz Lilex


    Entstehung des Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt sind doch 2 völlig unabhängige Sachen


    Urlaubsentgelt ist in § 11 BUrlG geregelt und da steht nun mal " 13 Wochen vor Urlaubsbeginn"

    Dann müsste ich demnach das Entgelt bekommen, dass ich ohne Krankengald gehabt hätte. Sprich, auf meine aktuelle Teilzeit von 33 Stunden. Ist ja auch okay. Hatte einen Denkfehler. Dacht, wenn ich ab 01.09. wieder vollen Anspruch auf Arbeitsentgelt hätte, wäre das beim Urlaub auch so. Aber auch das verminderte Urlaubsentgelt ist ja noch höher als das Krankengeld.

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  • Lilex : Da der AG ohne einen erneuten Teilzeitantrag davon ausgehen muss, dass Du dauerhaft wieder in Vollzeit bist, muss er Dir imho auch das Urlaubsentgelt einer Vollzeitkraft bezahlen.


    § 11 (1) BUrlG (Fettung von mir): Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Lilex : Da der AG ohne einen erneuten Teilzeitantrag davon ausgehen muss, dass Du dauerhaft wieder in Vollzeit bist, muss er Dir imho auch das Urlaubsentgelt einer Vollzeitkraft bezahlen.


    § 11 (1) BUrlG (Fettung von mir): Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.

    Danke, Winfried! Dann sollte ich meinen neuen Teilzeitantrag erst sehr spät stellen ;)

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  • Hallo Cassidy,


    danke für den Hinweis. Aber in meinem Vertrag zur TZ steht drin, dass ich jederzeit weiter in TZ arbeiten kann oder die TZ verringern kann oder auch wieder Vollzeit arbeiten kann.


    Außerdem sehe ich das nicht als hin und her wechseln an. Ich habe ab 2018 TZ. Das erste Jahr 35, das zweite Jahr 33 Stunden. Dann bin ich im August ´19 in AU gegangen bis jetzt. Jetzt im September ist die Frist der TZ abgelaufen. Da ich aber höchstwahrscheinlich erst im Dezember wieder "richtig" arbeiten gehe, warum soll ich da nicht erst ab Dezember die neue TZ beantragen?


    Mag mein AG sein, wie er will. ABer in dieser Beziehung ist er sehr flexibel. Zumal er ja auch Kosten spart bei meiner TZ. Und das ist für meinen AG stets das Wichtigste. Ich habe auch die UNterstützung vom BR, von der SBV und von unserer "Gesundheitsmanagerin".


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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