Hallo zusammen.
Bin neu in diesem Forum und würde gerne einmal eure Einschätzungen bgzl. Kurzarbeit wissen. Bzw. ob hier überhaupt noch von Kurzarbeit gesprochen werden kann.
Unser Unternehmen arbeitet im sog. Werk/Dienstvertrag für ein Großes Unternehmen. Wir wickeln die komplette Logistische Tätigkeiten ab und zwar direkt im Werk des Kunden.
Nun verhält es sich so das der Kunde ende März erst die komplette Produktion eingestellt hat und seine Leute in Kurzarbeit geschickt hat. Dies hatte zur folge das auch wir von heute auf Morgen ende März alle in Kurzarbeit geschickt wurden.
Ende April fingen wir wieder in sog Einschichtbetrieb wieder an zu Arbeiten.
Da wir sonst in Früh und Spätschicht arbeiten, arbeitet jede Schichtgruppe nun alle 14 Tage.
Bis hier hin kann ich Kurzarbeit noch nachvollziehen.
Nun aber hat wird es für mich etwas heikel was Kurzarbeit und Annahmeverzug betrifft.
Unsere Schichtgruppe hatte letzte Woche Frühschicht.
Am 23.06.2020 kam zu Schichtbeginn unser Schichtleiter zu uns und Drücke uns einen Zettel in die Hand auf der Mitgeteilt wurde das zum einen die Kurzarbeit bis 23.08.2020 verlängert wurde und zum anderen am 25.06 und 26.06.20 beim Kunden keine Produktion stattfinden wird und deshalb Kurzarbeit Null angeordnet wird.
Weiter wurde nun bekannt gegeben das ab Montag 29.06.2020 wieder in zwei Schichten gearbeitet wird. Zu erwähnen ist hier auf jeden Fall das der Kunde ab 29.06.2020 Offiziell keine Kurzarbeit mehr hat. Ebenfalls zu erwähnen ist das der Kunde ab 03.08.2020 für 3 Wochen eine Blockpause/Werksferien macht. Dies war bereits im letztem Jahr schon bekannt .
Zu den Arbeitszeiten ab nächste Woche ist zu sagen das der Kunde Tarifvertraglich eine 35 Stunden Woche hat. Wir haben auf Grund das es bei uns selbst noch keine Tarifbindung gibt alle einzelvertraglich eine 38 Stunden Woche.
Auf Grund der vom Kunden vorgegebene Pausenregelung Arbeiten kommen wir auf 6,42 Stunden täglich / 32,10 Stunden Wöchentlich da uns alle Pausen abgezogen werden . Bei den Angestellten des Kunden wird lediglich 30 Minuten Pause abgezogen , womit sie das auf Ihre 35 Stunden Woche kommen.
Und genau hier hört mein Verständnis von Kurzarbeit auf.
Nach meiner persönlichen Auffassung dürfte hier keine Kurzarbeit mehr vorliegen.
Hier möchte unser Unternehmen Augenscheinlich sein Betriebsrisiko auf uns Abwälzen. Genauso für die zwei Tage am 25.06.2020 und 26.06.2020 . Denn es kann doch nicht unser Problem sein wenn der Kunde plötzlich für sich entscheidet 2 Tage nicht zu Produzieren. Hier würde ich dies als Betriebsrisiko einstufen.
Ein Betriebsrat gibt es noch nicht bei uns. Wir sind aber grade dabei die Wahlen dazu vorzubereiten. Unser Wahlvorstand ist bereits in einer Betriebsversammlung gewählt worden.
Wie ist hier eure Meinung ?
Liegt hier noch Kurzarbeit vor oder schlicht Annahmeverzug des Arbeitgebers ?
Gruß
Hafenkasper