Hi,
aus einem anderen Betrieb wurde ich angefragt, ob der Vorgesetzte verlangen kann, bei Videokonferenzen stets die Kamera eingeschaltet zu haben.
(In meinem existiert keine Verpflichtung)
Dessen Chef beruft sich dabei auf eine verpflichtende Vorgabe der Universitätsverwaltung.
Was wäre eine rechtlich korrekte Antwort?