Ist diese Anweisung ein Verstoß der GF gegen die Geschäftsordnung?

  • Hallo an Alle.


    Wir haben eine Geschäftsordnung (GO), in der auch die Arbeitszeiten geregelt sind.

    Dort steht u.a. folgendes:


    "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten beträgt 40 Stunden. Die Kernarbeitszeit beginnt um 9.00 Uhr und endet von Montag bis Donnerstag um 16.30 Uhr, sowie am Freitag um 15.00 Uhr. Innerhalb dieser Kernarbeitszeit sind alle Arbeitsbereiche besetzt."


    Nun gibt es eine neue Anweisung der GF bezüglich Homeoffice, was ja momentan in fast allen Unternehmen durchgeführt wird.

    Diese Anweisung lautet so, dass in der Kernarbeitszeit (also bis 16:30, bzw. bis 15 Uhr an Freitagen) die Abteilung "X" auch immer mit mindestens einer physischen Person besetzt sein muss.


    Das bedeutet jedoch, dass ggf. eine Person im Homeoffice sitzt und dort arbeitet bis 16:30 (bzw. 15:00) UND eine weitere Person direkt im Büro.

    Ich lege den Inhalt der GO jedoch so aus, dass mindestens eine Person für die Abteilung in Arbeit sein muss bis Ende der Kernzeit... egal ob im Homeoffice oder im Büro.


    Hinzu kommt noch, dass die GF auch will, dass wir "nicht mehr so früh" zur Arbeit kommen. Vor Corona sind wir z.T. auch schon kurz nach 7 oder gegen 7:30 Uhr ins Büro gekommen und das war über Jahre hinweg so ok. Es steht ja in der GO auch nichts über die Beginn-Zeiten. Daher ist auch dieser "Wunsch" der GF nicht vereinbar mit dem Inhalt der GO


    Meiner Ansicht nach verstößt diese (vor allem die erste) Anweisung gegen die Geschäftsordnung!!


    Darüber hinaus verstößt m.E. auch folgender Text aus der Geschäftsordnung gegen geltendes Recht:


    "Überstunden sind grundsätzlich von den Abteilungsleitern anzuordnen. Maximal 20 Überstunden können in den Folgemonat übertragen werden. Die Anordnung darüber hinausgehender Überstunden erfolgt unter Angabe des verursachenden Projekts und muss vor Anordnung durch die zuständige Abteilungsleitung mit dem Geschäftsführenden Vorstand abgestimmt werden. Diese Überstunden sind innerhalb der folgenden vier Monate durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter auszugleichen. Ausnahmen genehmigt die zuständige Abteilungsleitung ebenfalls nach Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand."


    Wo bitteschön bleibt hier das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG des Betriebsrates?


    Wie seht Ihr diese beiden Themen?


    Danke und Gruß,

    imebro

  • Beide Themen sind mitbestimmungspflichtig.

    DEn AG auffordern diese Änderungen der GO zurückzunehmen und Verhandlungen über eine BV Arbeitzeit bzw. eine BV Überstunden aufzunehmen und dann an den Verhandlungstisch setzen.


    Aushang für die MA, das die - hoffentlich vorhandene BV" weiterhin ihre Gültigkeit hat.

  • Hallo "Ohadle" und danke für Deine schnelle Antwort.


    Leider gibt es keine BV zum Thema Gleitzeit.

    Ich habe auch schon oft darüber nachgedacht. Aber mit der neuen GF-in sind solche Sachen immer problematisch. Sie würde alles versuchen, unsere jetzige Gleitzeit irgendwie so abzuändern, dass sie für uns schlechter wird. Das war der Hauptgrund, warum ich bisher keine BV vorgeschlagen habe zu diesem Thema und zum Thema Überstunden.


    Gruß,

    imebro

  • Hallo imebro,


    Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie deren Verteilung auf die Wochentage unterliegen nach §87 Abs. 1 Punkt 2 BetrVG der Mitbestimmung, bisher ist ja geregelt dass in einer Kernarbeitszeit alle Abteilungen besetzt sein müssen, was entweder schon vor einer BR Gründung so vereinbart wurde oder aber mit Zustimmung des BR.


    Das Überstunden vom Abteilungsleiter anzuordnen sind (und nicht von einem Teamleiter), ist erst einmal das Direktionsrecht des Arbeitgebers, allerdings vor Anordnung der Überstunden gegenüber dem MA braucht auch der Abteilungsleiter die Zustimmung des Betriebsrates.


    Weiterhin unterliegt die Anordnung, meiner Meinung nach, dass mindestens ein MA im physisch Büro zu sein hat den Unterrichtungs und Beratungsrechten nach §90 BetrVG, sowie ggf. §89 BetrVG wenn hier aufgrund der Coronapandemie entsprechende Arbeitsschutzmassnahmen zu treffen sind. Schaue dafür auch mal in die CoronaVO deines Bundeslandes, teilweise gibt es dort Regelungen und Vorgaben zum Arbeitsschutz.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Auch Dir vielen Dank "Bernd" für Deine Nachricht.


    Ich sehe schon, dass ich der GF-in hier erklären muss, dass ihre getroffene Anweisung (die im Moment lediglich mündlich existiert) wohl tatsächlich gegen die GO verstößt. Und weiterhin würde ich ihr dann auch sagen, dass ich meine Zustimmung zu dieser Anweisung (zusätzlich 1 Person physisch im Büro) nicht geben würde.


    Bezüglich Corona kann ich nur sagen, dass diese Abteilung lediglich 4 Personen enthält und dass maximal 3 davon tatsächlich anwesend sind (eine ist immer im Homeoffice). Es gibt jedoch 2 durch eine Glaswand getrennte Büros, wobei je eine Person dann in einem Büro sitzt und die 3. Person "sucht" sich dann immer einen Ausweichplatz. Somit würde diese Argumentation (§90 BetrVG, sowie ggf. §89 BetrVG) wahrscheinlich nicht ziehen.


    Aber die fehlende Zustimmung des BR gem. §87 Abs. 1 Punkt 2 BetrVG natürlich schon...


    Gruß,

    imebro

  • Das Überstunden vom Abteilungsleiter anzuordnen sind (und nicht von einem Teamleiter), ist erst einmal das Direktionsrecht des Arbeitgebers, allerdings vor Anordnung der Überstunden gegenüber dem MA braucht auch der Abteilungsleiter die Zustimmung des Betriebsrates.

    Richtig. Und daran ändert sich auch nichts, nur weil das nicht in der Geschäftsordnung (aus meiner Sicht ein seltsamer Name für eine Dienst- oder Betriebsanweisung) steht.


    Will sagen, hier würde ich dem AG nur mitteilen: hömma, ist ja alles lieb und nett, und du brauchst die geltende Rechtslage natürlich gar nicht explizit mit aufzuführen, aber so wie du das formuliert hast, könnte das dazu führen, dass hier permanent/wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wird. Die Verantwortung dafür trägst du... soll das so laufen? Möchtest du das riskieren?


    Damit wäre das Thema (Anordnung von Überstunden) für mich erledigt.


    Was das andere Thema (Präsenz im Büro) angeht: Klarer Fall der Mitbestimmung gem. Ziffer 1 des § 87 (1) BetrVG. Möglicherweise auch noch Ziffer 2. Aber bevor ich hier in irgendeiner Form reagiere, würde ich dem AG erst einmal nur mitteilen, dass hier MBR verletzt wurden und fragen, warum es einer solchen Anweisung überhaupt bedarf.


    Abhängig von der Begründung würde ich dann versuchen einen Weg zu finden, alle Interessen unter einen Hut zu bringen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke Dir "Moritz".


    Es ist ja nun recht deutlich geworden, dass ich mit meinen Vermutungen richtig lag. Danke für Eure Einschätzung.


    Die Begründung der GF-in dafür, dass immer auch 1 Person physisch in der Abt. anwesend sein soll, ist die, dass sie es wohl einmal erlebt hat, dass niemand mehr anwesend war. Darauf habe ich dann erwähnt, dass sie aber Jemand telefonisch hätte erreichen können. Darauf kam dann nur eine fadenscheinige Erklärung, dass ihr das nicht ausreichen würde. Sie wolle einen Ansprechpartner vor Ort haben (so in etwa lief das Gespräch mit ihr ab...).


    Gruß,

    imebro

  • Es werden Überstunden- und Gleitzeitregelungen aus einer "Geschäftsordnung" zitiert, gleichzeitig aber angemerkt, es bestehe keine BV dazu bzw das verstoße gegen die Mitbestimmung...


    Verständnisfrage: Das heisst, diese "Geschäftsordnung" wurde nicht von AG und BR vereinbart, ist also keine BV?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Dir "Winfried".


    Diese GO ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht...

    Sie wurde damals ohne den BR erstellt und seine Zustimmung wurde lediglich über ein anderes Papier eingeholt.

    Seit dem wurde sie jedoch immer wieder abgeändert....... ohne Zustimmung des BR. Daher ist sie offiziell eh nicht gültig und weiterhin nicht, weil sie Anweisungen enthält, die gegen Gesetze verstoßen.


    ABER...

    Sie enthält auch diese Regelung zur Kernzeit, über die wir quasi nachweisen können, dass wir offiziell eine Gleitzeit haben. Eine BV über die Gleitzeit wurde hier auch nie getroffen.

    Aber wo eine Kernzeit ist, muss es auch eine Gleitzeit geben ;) Daher wurde in der neuen BV eben Bezug auf die GO genommen, da dort die Gleitzeit drin steht.


    Ich weiß... ist kompliziert. Aber so ist alles hier, da hier von der neuen GF-in "geherrscht" wird, wie im 19. Jahrhundert.


    Gruß,

    imebro

  • Hallo,


    was ist das denn für ein BR, der sich sowas

    Sie wurde damals ohne den BR erstellt und seine Zustimmung wurde lediglich über ein anderes Papier eingeholt.

    Seit dem wurde sie jedoch immer wieder abgeändert....... ohne Zustimmung des BR. Daher ist sie offiziell eh nicht gültig und weiterhin nicht, weil sie Anweisungen enthält, die gegen Gesetze verstoßen.

    offensichtlich über einen langen Zeitraum gefallen läßt ?

  • Da wäre mein Vermutung: ein BR, der bisher noch keine (allzu) schlechten Erfahrungen gemacht hat. Offensichtlich waren die bisherigen Regelungen in der "Geschäftsordnung" und das gelebte Procedere so, dass der BR sich gesagt hat: macht ja Sinn, passt schon.


    Er ist nur nie auf die Idee gekommen, dass sich die handelnden Personen (hier die GF) auch mal ändern könnte und dann alles nicht mehr so einfach läuft. Das erleben sie jetzt und nun müssen sie aufwachen und möglichst bald reagieren.


    Das blöde daran ist, dass die Kollegen jetzt natürlich mit einigem Gegenwind rechnen müssen, weil das ja bisher immer so lief. Das gute daran ist: es ist und bleibt ein Tatbestand der Mitbestimmung, sprich die Kollegen können auch jetzt noch etwas reißen. Sie müssen nur mal aus dem Quark kommen...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,


    die Kollegen sind ein "Einmann" BR. ich finde wenn ich sehe, was dieser Einmann-BR so alles anpackt, und das neben seinem Job, dann macht er einen guten Job.


    Ich denke weiter, hier holt sich dieser 1-Mann-BR viele Infos um all die Dinge anzugehen die nun so auffallen.


    Kommen wir zu der Besetzung der Abteilung im Büro und nicht im Homeoffice.


    Ich weiß ja nicht, womit sich diese Stiftung befasst und wie viele "Kundenkontakte" im Büro stattfinden anstatt online.

    Auch wir haben trotz Homeoffice in einigen Bereichen die Einhaltung der Ansprechzeiten im Büro, weil wir auch externe Kunden haben und Lieferanten haben, die zu den betriebsüblichen Zeiten Ware abholen oder bringen.


    Da macht es keinen Sinn, wenn dann der jeweilige Bereich nur im Homeoffice ansprechbar ist und die Ware nicht ausgegeben oder angenommen werden kann.


    Aus diesem Grund sollte die BV zur Arbeitszeit (Gleitzeit) die hier geschaffen wird genau das berücksichtigen.

    Gibt es Bereiche, in denen eine Anwesenheit am Betriebsort erforderlich macht

    Gibt es Bereiche die darauf verzichten können und somit auch Ansprechzeiten im Homeoffice haben können,

    und wie bekommt man bei 15 Mitarbeiter dieses so genau geregelt.


    Ggf. über einen Individuellen "Schichtplan" der genau die Erfordernisse berücksichtigt und damit die Gleitzeit an einzelnen Tagen einschränkt um die Ansprechzeit abzudecken.


    gruß

    rabauke


    Das ganze ist in so kleinen Bereichen auch Anspruchsvoll ;)


    Ich wünsche Imebro hierbei viel Erfolg.

  • weil wir auch externe Kunden haben und Lieferanten haben, die zu den betriebsüblichen Zeiten Ware abholen oder bringen

    Das sind doch Umstände, wo jeder vernunftbegabte BR sagt: ok, verstehe ich, dann sollten wir dafür eine Lösung finden.


    Aber mit der Begründung alleine

    Sie wolle einen Ansprechpartner vor Ort haben

    finde ich das ein wenig... na sagen wir mal seltsam...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Es handelt sich also nicht um eine BV, der BR hat seine Mitbestimmung nicht ausgeübt. Man kann lange darüber debattieren, warum das bisher so war.


    Es steht dem BR aber nun frei, diese Mitbestimmung bzgl aller mitbestimmungsrelevanten Teile dieser GO auszuüben. Ich mache einfach einen banalen, in die Zukunft gerichteten Vorschlag: Dann macht das ab sofort, nehmt die Mitbestimmung wahr.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vielen Dank für Eure weiteren Beiträge und danke Rabauke für die netten Worte...


    Ja, ich bin hier ein 1-Mann-BR mit einer neuen GF-in, die alles tut, um mir Steine in den Weg zu legen und die sich auch darüber hinaus aufführt, wie "die Axt im Walde".


    Bin mir bei ein paar Dingen noch nicht ganz sicher:

    - z.B. ob es tatsächlich eine wirkliche Mitbestimmung des BR gibt bei der Erstellung einer Geschäftsordnung (GO)?


    - ob ich somit eine Änderung der GO verlangen kann für die Dinge, die nach der Unterschrift der erstellenden Personen getätigt wurden?


    - ob es quasi ein "Verstoß" gegen die GO ist, wenn die GF-in nun die Anweisung ausgegeben hat, dass immer auch noch 1 Person anwesend sein muss, obwohl schon eine im Homeoffice arbeitet? >> In der GO steht ja nur "die Abt. muss besetzt sein". Und diese Abt. arbeitet ausschließlich am PC und hat Außenkontakte ausschließlich über Telefon, was auch vom Homeoffice aus geht.


    Meine Befürchtungen:

    Wenn ich jetzt bemängele, dass die GO nicht korrekt ist und sogar gegen das BetrVG verstößt (z.B. Anordnung von Überstunden durch die Abt.Leiter...) und ich mich gleichzeitig auf diese GO berufe, weil dort ja steht, dass "die Abteilung besetzt sein muss"... also demnach reicht 1 Person... egal ob im Homeoffice od. im Büro.

    --> Dann liegt nahe, dass unsere GF-in (bzw. der Vorstand) diese GO dann auch noch zu unseren Ungunsten abändern wollen würde. Z.B. indem sie dann reinschreibt, dass die Abt. mit mind. 2 Personen besetzt sein muss...

    --> Und es liegt nahe, dass unsere GF-in auch versuchen wird, an unserer Gleitzeit etwas zu ihren Gunsten zu verändern. Ihr paßt es sowieso nicht, dass wir hier gleiten können und dass dadurch natürlich auch mal jemand nicht mehr am Arbeitsplatz ist, wenn sie was von ihm will. Sie wird dann regelrecht wütend und führt sich unmöglich auf.


    Die Fronten wären dann verhärtet und es käme sogar u.U. zu einem Rechtsstreit od. vorher Einigungsstelle. Und das eben mit einer total verängstigten und eingeschüchterten Belegschaft, wo keiner sich mehr traut, den Mund aufzumachen oder sich offiziell hinter mich als BR zu stellen, aus Angst vor Schikane durch die GF-in. Ich habe im Übrigen diese Schikane mehr als 1 Jahr lang ertragen müssen und alle haben mitbekommen, dass ich total am Ende war!!


    Das wollte ich hier nur mal darstellen, damit Ihr auch einen realistischen Einblick bekommt, was hier abläuft.


    Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?


    Gruß,

    imebro

  • Hallo Imebro,


    Dialog,

    die Positiven Dinge der Arbeitsordnung (ich nenne es mit Absicht so, weil das der Fachbegriff ist und deutlich macht, dass es hier um Ordnung und Verhalten im Betrieb geht und damit mitbestimmt wird) in deinem Entwurf der AO lassen.

    Die Dinge die du hinterfragst Kennzeichnen mit einem Kommentar, besser so formuliert, raus nehmen, wieso ist das drin etc.

    Dann im Dialog eine Lösung finden.

    Beide Seiten müssen sich nun daran gewöhnen, dass ihr einen BR habt und das dieser auch mit bestimmen kann und somit nur gemeinschaftlich im Dialog man durch die Türe kommt.

    Gerade in keinen Betrieben ist das nicht so einfach wie in Betrieben mit Betriebsräten und Gewerkschaften als Unterstützung.


    Du machst das schon, da bin ich sicher


    gruß

    Rabauke

  • Danke Dir Rabauke...


    Die Idee ist gut und ich werde mal überlegen, wie ich das am besten umsetze.

    Auch die von Dir vorgeschlagene Argumentation kann ich gut nachvollziehen.


    Auch heute wurde wieder deutlich, wie verängstigt und eingeschüchtert die Belegschaft hier ist.

    Es gab mal wieder einen Ausraster der GF-in und alle tun so, als ob sie nichts mitbekommen haben... keiner weiß was... keiner will auffallen. Ein Trauerspiel!!!


    Gruß,

    imebro