Hallo,
wir haben aktuell folgende Situation, der AG möchte ab sofort, dass gesetzeskonform aller Urlaub bis 31.12. genommen wird.
Bisher war eine problemlose Übertragung von Urlaub geübte Praxis (20 Jahre), was unbestritten auch nicht nur gut war. Verfall gab es nicht.
In den Arbeitsverträgen steht, Urlaub muss bis 30.4. Folgejahr genommen werden.
1. Ist diese neue Regelung mitbestimmungspflichtig oder ist es keine Regelung i.e.S?
2. Sticht der Individualvertrag das Urlaubsgesetz bzw. die Anordnung?
-. Wir haben eine überaus großzügige (Aufstockung) Kurzarbeitsregelung, die keinen Anreiz (außer Verfügbarkeit) bietet Urlaub gegen KA zu tauschen.
-. Wir haben aber auch Kollegen die beim Kunden eingesetzt sind und projektbedingt Schwierigkeiten haben jetzt noch 6 Wochen Urlaub bis Jahresende zu nehmen.
-. Es gibt keine BV zu Urlaub.
Danke für eure Meinungen!