Hallo in die Runde,
2018 wurde bei uns im Betrieb (ca. 500 Angestellte, davon 6 Schwerbehinderte und Gleichgestellte) zum ersten Mal eine Schwerbehindertenvertretung und ein Vertreter gewählt. Der Vertreter ist leider dieses Jahr verstorben, woraufhin ich einen Termin für eine Wahl der stellvertretenden Vertrauensperson gesucht habe.
Nun habe ich mich mit den Wahlbedingungen auseinandergesetzt, aber eine Frage bleibt für mich offen. Muss ich für die Stellvertreterwahl zwingend einen Wahlvorstand bestimmen, oder darf ich als Schwerbehindertenvertretung die Wahl leiten?
Viele Grüße
Run2018