GBR enstendung der BRV?

  • Hallo


    mal eine Frage:

    Wie handhabt Ihr das mit der GBR Entsendung?

    Bei uns im Unternehmen wird es gerne gesehen das der BRV zum GBR geht.

    Was sind eure Meinung nach die vor und Nachteile?

    Danke für eure Unterstützung.:love:

  • Oftmals ist der BRV freigestellt und hat auch mehr Zeit, sich um die Themen auch zu kümmern bzw. das Gesamtbild besser im Blick. Vorgesehen ist aber eine Wahl im BR für den GBR, weil nur ihr wisst, wer dafür am besten geeignet ist. Manchmal sind das z. B. Kollegen, die sehr gut über übergreifende Themen informiert sind.

  • Bei uns im GBR sind 5 BRs vertreten. Es ist immer der BRV und meistens auch der sBRV.
    Grundsätzlich sollte zwar der BRV nicht mehr wissen haben als sein Gremium, in der Praxis ist das aber doch differenzierter zu sehen. ;)
    Es hat sich bei uns bewährt. Natürlich bietet es sich bei Freistellungen auch an, da ja oft Reisen zu tätigen sind, zumindest bei uns, da ist die BGR-Sitzung wechselnd auf ganz Deutschland verteilt.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • im Unternehmen wird es gerne gesehen das der BRV zum GBR geht

    Dafür gibt es aus meiner Sicht zwar ein paar praktische Gründe, aber weder eine juristische noch eine sachliche Notwendigkeit.


    Wie esci schon schrieb (und Tobias angedeutet hat), hat der BRV so manches Mal einen Informationsvorsprung (und wenn es nur ist, weil er die Informationen aus erster Hand hat). Und da er die TO für die Sitzungen erstellt, kann er Themen vom GBR leichter mit einfließen lassen.


    Deswegen sprechen praktische Gründe dafür. Dagegen spricht z.B., dass so mancher BR-Fürst meint, wenn er doch schon den BR als Vorsitzender vertritt, dann kann er auch anstelle seines BR (was nicht immer das gleiche ist, wie in dessen Sinn) eine Entscheidung fällen... (diese Attitüde taucht bei Nicht-BRV deutlich seltener auf)


    Ist aber auch nur ein praktische Wider, an der juristischen Situation ändert sich ja nichts.


    Das einzige, was ihr vermeiden solltet (das habe ich in meiner Zeit als GBRV so leider erleben müssen) ist, dass von einem dreiköpfigen BR rollierend jeder mal dran ist. Dann hast du immer Leute da sitzen, die nur im Ansatz wissen, worum es geht...


    Im Zweifel würde ich da auch Tobias folgen: der mit dem größten Sachverstand zu den anstehenden Themen ist da am besten aufgehoben.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Bei uns im GBR ist von dem Betrieb in den ich BRV ein BR-Mitglied und der Stellv. BRV Mitglied, während vom anderen Betrieb BRV und stellv. BRV Mitglied sind.

    ich kenne aber auch zeiten, in denen der BRV und sein stellv. lokal aktiv waren und in den GBR die Personen benannt wurden, die keine Freistellung hatten aber in relevanten Ausschüssen Aktiv waren (Angestelltenausschuss wegen z.B. AT-Gehaltssystematik, EDV Ausschuss, weil die meisten GBR Themen die mitbestimmt werden nun mal EDV Themen sind.


    Daher, kommt drauf an wie ihr euch organisieren wollt.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rübezahl,


    also uns wurde im BetrVg I gesagt, das eigentlich BRV und sBRV auf die Sitzungen eingeladen werden, es sei den der örtliche BR entsendet aus bestimmten Gründen jemand anderes aus dem Gremium z.B. wegen mehr Sachwissen. Das sollte aber vorsichtshalber per Beschluss festgehalten werden. Es sollten aber immer 2 Personen entsendet werden, das ist notwendig wenn ein BR bei einem Beschluss im GBR seine Stimmanteile aufteilen will. Wenn nur eine Person anwesend ist, kann man nur 100% Stimmen abgeben, entweder alle ja oder nein.


    Gruß

    Blite

  • Blite : Wenn Du Beiträge schreibst, ist der Bullshit-Faktor leider oft sehr hoch. So auch hier.


    Mehr Ahnung wäre gut, bevor man Aussagen trifft, hier zu § 47 BetrVG. Ins Gesetz schauen hilft. 8)


    Der GBR lädt niemals automatisch BRVe und sBRVe der örtlichen BRe zu Sitzungen. Nein, die örtlichen BRe bestellen GBRM bzw entsenden GBRM, und dies zwingend über Beschlüsse; dabei sind die BRe frei in der Auswahl, welche BRM sie entsenden wollen. (Wie viele GBRM zu entsenden sind, ob ein oder zwei, bzw bei entsprechender GBV oder einem TV auch mehr, steht dort ebenfalls.)


    Ich persönlich halte es aus eigener Erfahrung für sinnvoll, als BRV auch GBRM zu sein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Es sollten aber immer 2 Personen entsendet werden, das ist notwendig wenn ein BR bei einem Beschluss im GBR seine Stimmanteile aufteilen will. Wenn nur eine Person anwesend ist, kann man nur 100% Stimmen abgeben, entweder alle ja oder nein.

    Auch das ist nicht korrekt.

    Im GBR wird nach Stimmengewicht abgestimmt, das heißt wenn 2 BRM entsendet werden, hat jeder 50% der Stimmen. Geht nun nur 1 entsendetes BRM zur GBR-Sitzung kann es nicht die anderen 50% der Stimmen auf sich ziehen, daher auch immer Ersatzmitglieder benennen damit man bei Abstimmungen keinen Stimmenverlust hat.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • bei uns waren lange Jahre BRV und Stelli auch die gewählten Vertreter im GBR. Unser BRV hat sich in den letzten Jahren aber immer mehr von der Basis also den Betrieb entfernt, war quasi in allen Ausschüssen des GBR usw. Das führte dann irgendwann zu Problemen vor Ort, der Stelli musste eigentlich alles machen. Beide mittlerweile in Rente.

    Heute ist der neue Stelli und ein weiteres Mitglied des BR (nicht freigestellt) im GBR, das hat sich die letzten beiden Jahre bewährt, ich als BRV habe, und ich sehe das als meine Hauptaufgabe, unsere 5 Betriebe im Blick und bin dort oft unterwegs, unsere beiden GBR-Vertreter berichten immer ausführlich. Insgesamt arbeitet der BR mittlerweile als Team einfach viel besser.

    Was nun richtig ist das muss jeder BR entscheiden.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • kann es nicht die anderen 50% der Stimmen auf sich ziehen, daher auch immer Ersatzmitglieder benennen damit man bei Abstimmungen keinen Stimmenverlust hat.

    gut, dann würden halt 100% der Hälfte der Stimmen an ja oder nein gehen. Was isch sagen will, man kann nicht ja und nein abstimmen, weil kein 2. BRM dabei ist. man kann nur ja oder nein abstimmen! Es kann aber Situationen geben (hatten wir schon) wo wir im örtlichen BR uns nicht einig waren und im GBR dann einer mit Ja und einer mit nein gestimmt hat.


    Außerdem

    Blite : Wenn Du Beiträge schreibst, ist der Bullshit-Faktor leider oft sehr hoch. So auch hier.


    Mehr Ahnung wäre gut, bevor man Aussagen trifft, hier zu § 47 BetrVG. Ins Gesetz schauen hilft. 8)


    tut mir leid, das meine Aussage nicht juristisch kompetent ist... klar lädt der GBR in seiner unglaublichen Weisheit nicht automatisch nur den BRV und sBRV ein, aber rein praktisch gesehen, kommt eine Email vom GBR an den örtlichen BRV und vielleicht noch im CC den sBRV und lädt zu einem bestimmten Termin ein... So läuft es zumindest bei uns. Der Termin ist zwar im Intranet auch öffentlich ersichtlich, trotzdem kommt ein Einladung an den BRV und sBRV. Wenn nun ein anderes BRM fahren soll, sollte das entweder in einer GO oder einem Beschluss festgehalten werden. Das war der Rat der Referentin, nicht das was im Paragraphen Bullshit irgendwas steht, um es mal in deiner Sprache auszudrücken. Mehr habe ich nicht gesagt.


    Aber wenn du jemanden wegen einer falsche Formulierung oder auch Unwissenheit gleich persönlich angreifst, könnte ich gut nachvollziehen wenn die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit deinem AG schon lange im Lokus ist und nicht mehr rauskommt.

  • kommt eine Email vom GBR an den örtlichen BRV und vielleicht noch im CC den sBRV und lädt zu einem bestimmten Termin ein... So

    und da läuft es schon nicht korrekt.


    Einzuladen sind ausschließlich die entsandten GBRM bzw. bei Verhinderung deren EGBRM.


    Auch für den GBR gilt die Notwendigkeit der korrekten Ladung der GBRM damit Beschlüsse rechtswirksam gefasst werden können.

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  • Einzuladen sind ausschließlich die entsandten GBRM bzw. bei Verhinderung deren EGBRM.

    ich formuliere nochmal etwas um, es kommt eine Info vom GBR an den BRV und sBRV (sonst wüsste das örtliche Gremium ja nicht, dass überhaupt jemand irgendwo hin entsandt werden muss), dass ein GBR-Sitzung dann und dort stattfindet. Daraufhin beschließen "wir" im örtlichen BR, wer hinfährt. Das kann man auch als GO allgemein regeln, ist es bei uns auch, nämlich dass BRV und sBRV hinfahren. Aber irgendwie sollte es geregelt sein. Ob dann bei uns nochmal eine explizite Einladung an die dann nach Beschluss entsandten BRM erfolgt kann ich so gar nicht sagen, ich war noch nie auf einer GBR-Sitzung. Werde ich aber mal nachfragen, ich vermute aber mal nicht...

  • Hallo Blite,


    wenn ich dich richtig verstehe, entsendet ihr zu jeder GBR-Sitzung andere BRM?

    Entschuldige, aber was ist das für ein Quatsch?


    Der BR entsendet in seiner 1. Sitzung nach der BR-Wahl die Mitgliedere für den GBR oder wenn man sich zwischenzeitlich mit der Arbeit der entsendeten BRM nicht mehr zufrieden ist, neue BRM.


    Das kann auch gerne in eine GO, muss aber nicht, da ja ein ordnungsgemäßere Beschluss für die Entsendung vorhanden ist.


    Der GBRV sollte schon vor erstellen einer Einladung wissen, wen er einzuladen hat, damit, wie ich schon oben geschrieben hatte, evtl. Beschlüsse korrekt gefasst werden können und das geht eben nur mit einer korrekten Einladung der Sitzungsteilnehmer.

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  • aber anscheinend nicht überall:

    Das einzige, was ihr vermeiden solltet (das habe ich in meiner Zeit als GBRV so leider erleben müssen) ist, dass von einem dreiköpfigen BR rollierend jeder mal dran ist. Dann hast du immer Leute da sitzen, die nur im Ansatz wissen, worum es geht...