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Ich habe eben von der Personalabteilung eine Mail erhalten in der sie mich auffordert, dafür Sorge zu tragen daß während der Kurzarbeitszeit keine "Überstunden" durch BR-Arbeit entstehen.
Zitat: "ansonsten wird damit der Kurzarbeitsantrag gefährdet."
Jetzt ist es durch unterschiedliche Schichten der Mitglieder so, daß es nicht immer möglich ist die BR-Sitzungen während der Arbeitszeit aller stattfinden zu lassen. Hat die damit recht?
Da notwendige BR-Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit mit Freizeit auszugleichen ist, fallen ja keine Überstunden an. Zumindest nicht, wenn der AG sich an die Regeln hält. Zur Vereinfachung solltet ihr klären, dass dieser Freizeitausgleich idealerweise im selben Monat, zur Not auch schon vorab erfolgen kann.
BR-Arbeit steht als "Ehrenamt" in keinerlei Zusammenhang mit Kurzarbeit. Es interessiert die AA nicht die Bohne (und muß auch nicht angegeben werden), wie der notwendige BR-Aufwand außerhalb der regulären Arbeitszeit behandelt wird.
Kurzarbeitszeit keine "Überstunden" durch BR-Arbeit entstehen.
Zitat: "ansonsten wird damit der Kurzarbeitsantrag gefährdet."
Wie kommt der MA den auf sowas? Wie oben schon erwähnt, ist BR ein Ehrenamt und wird damit auch Unentgeltlich ausgeübt. Das alleine reicht schon, dass es für KA irrelevant sein müsste...
Kompliziert könnte es allerdings werden, wenn die Überstunden ausbezahlt werden sollen. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass das nicht sein darf in dieser Konstellation. Aber es gibt so viele Regelungen und Bestimmungen, die während Corona nicht eingehalten werden, derzeit würde ich fast immer einen Anwalt dazu befragen...
Wie kommt der MA den auf sowas? Wie oben schon erwähnt, ist BR ein Ehrenamt und wird damit auch Unentgeltlich ausgeübt. Das alleine reicht schon, dass es für KA irrelevant sein müsste...
wobei das durchaus strittig ist, ob BR-Tätigkeit während Kurzarbeit tatsächlich normal bezahlt bzw. freigestellt werden muss, oder ob das nicht ein erforderliches "Freizeitopfer" (ich hasse diesen Begriff) des Betriebsrates ist und dadurch so bezahlt wird, wie er für die Kurzarbeit bezahlt worden wäre.