MA in anderer NL arbeitet für uns, Umstellung der Telefonanlage

  • Guten Tag zusammen,


    folgendes Problem bei uns:


    Unser Callcenter ist seit Jahren chronisch unterbesetzt, deshalb haben wir in der Vergangenheit schon öfters temporäre Unterstützung aus anderen NL erhalten, die für uns Meldungen bearbeitet haben. Jetzt wurde Anfang des Jahres beschlossen, dass 2 Kollegen aus der anderen NL dauerhaft in unser Callcenter integriert werden sollen aber an ihrem Standort bleiben. Es handelt sich natürlich um eine Versetzung, der wurde auch schon zugestimmt; im BR der NL in der die Kollegen ihren physischen Arbeitsplatz haben.


    Jetzt wollte der Teamleiter unseres Callcenters die Kollegen in unsere örtliche Durchwahl integrieren, damit die Kunden auch bei den Kollegen aus der anderen NL rauskommen. Das hat die IT erstmal verweigert mit dem Verweis, dass der (nicht wirklich) aufnehmende Betrieb erstmal den BR dazu anhören müsste. Für die Telefonanlage an sich haben wir aber eine BV, in der ist dazu aber jetzt nichts genaues geregelt, wenn es um die Einbindung von MA aus anderen Standorten geht.


    Müssen wir als (nicht wirklich) aufnehmender Betrieb jetzt einverstanden sein, dass MA aus einer anderen NL in unseren Telefonverteiler integriert werden? Hat sich das nicht mit der Versetzung erledigt?


    Vielen Dank schon mal!


    Gruß

    Loghead

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Versetzung bisher nur der BR in der anderen NL zugestimmt. Ihr aber nicht.
    Bei einer Versetzung müssen immer beide BRs zustimmen.

    Dann teile ich allerdings deine Auffassung, dass dann den Einstellungsänderungen in der Telefonanlage nichts im Wege steht.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Wir waren eigentlich der Meinung, dass wir nicht extra zustimmen müssten, weil a) die MA ja eigentlich nicht von unserem Betrieb aufgenommen werden, sie bleiben an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz und b) unsere FTE davon nicht betroffen sind, heißt wir suchen weiterhin auch für unsere NL noch nach neuen MA fürs Callcenter und wenn die gefunden wurden, werden die Kollegen in der anderen NL auch wieder einer neuen Tätigkeit zugeordnet.


    Ich meine, im Zweifel machen wir das einfach, aber müssten wir tatsächlich noch zustimmen?

  • Wenn ein Betrieb abgibt, muss der andere auch aufnehmen.
    Wenn nach §95 (3) BetrVG eine Versetzung gegeben ist (und ich sehe das so, denn die fachliche Weisung ist nun in einem anderen Betrieb) dann müsst ihr auch zustimmen. Denn dies hat ja Auswirkungen auf euren Betrieb.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • aber müssten wir tatsächlich noch zustimmen?

    Tatsächlich ja. Wenn innerhalb eines Unternehmens AN "verschoben werden", gibt es immer einen abgebenden und einen aufnehmenden Betrieb. Und beide BRe müssen angehört werden.


    Insofern, rein formal hätten beide angehört werden müssen.


    Gleichwohl würde ich hier

    Das hat die IT erstmal verweigert mit dem Verweis, dass der (nicht wirklich) aufnehmende Betrieb erstmal den BR dazu anhören müsste. Für die Telefonanlage an sich haben wir aber eine BV, in der ist dazu aber jetzt nichts genaues geregelt, wenn es um die Einbindung von MA aus anderen Standorten geht.

    die Kollegen mal zart fragen, mit welcher Grundlage sie hier die Arbeit verweigern. Wenn es eine BV gäbe, in der stünde, dass die IT die Kollegen erst mit dem OK des BRs einbinden dürfen, könnte man es ja verstehen, aber ohne eine solche Regelung bleibt es simple Arbeitsverweigerung. Dieses Risikos sollten sie sich bewusst sein...


    Um das Ganze jetzt aber nicht weiter aufzubauschen würde ich an eurer Stelle schlicht dem AG (und den Kollegen von der Technik) erklären, dass ihr die Unterstützung dringend braucht und euer Einverständnis auch ohne formale Anhörung erklärt. Und der Fall damit für euch abgeschlossen ist.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

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  • Was steht denn in der BV zur Telefonanlage drin? Wie ist der persönliche Geltungsbereich definiert?

    Wenn in der BV steht, ausschließlich die Mitarbeiter des Betriebes B dürfen diese Nutzen. Sollten dritte hier eine Nummer erhalten geht dieses nur mit der Genehmigung des BR, und der BR sich schon mal beklagt hat weil ohne Zustimmung des BR Fremdmitarbeiter eines anderen Betriebes diese ohne Zustimmung des BR genutzt haben, dann kann ich die IT verstehen ;).


    So eine IT macht in der Regel nur Wirbel, wenn ihr schonmal auf die Füße von BR getreten wurde.

    Wenn dann die Telefonanlage auch noch digital ist und über diese Telefonanlage auch mehr über die Nutzer zu erfahren ist als ihre Telefonnummer und ich mit 2 Klicks sehen die 2414 gehört Hr. Müller, Büro Gebäude xy raum 2111, Master Physiker C60, dann stellt sich auch im Rahmen des Datenschutzes, gibt es einen Grund warum Dritte diese Daten sehen müssen?


    C60 ist die Eingruppierung


    Gruß

    Rabauke

  • Bei einer Versetzung müssen immer beide BRs zustimmen.

    Nur für den abgebenden Betrieb handelt es sich um eine Versetzung

    Dann werden wir mal den Versetzungen zustimmen

    Für Euch als aufnehmender Betrieb handelt es sich nicht um Versetzungen, sondern um Einstellungen

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Nur für den abgebenden Betrieb handelt es sich um eine Versetzung

    Für Euch als aufnehmender Betrieb handelt es sich nicht um Versetzungen, sondern um Einstellungen

    Ja, da hast du natürlich recht, das hätte man etwas genauer formulieren müssen.

    Abgebender Betrieb: Versetzung

    Aufnehmender Betrieb: Einstellung
    Der Vollständigkeit halber sei noch zu erwähnen, dass der abgebende Betrieb nur dann ein MBR hat, wenn die Versetzung nicht auf eigene Initiative des zu Versetzenden geschieht.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Was steht denn in der BV zur Telefonanlage drin?

    das steht nichts gesondert zu dem Thema drin, aber dein Satz hat mich darüber nachdenken lassen, warum die IT das dann anspricht und habe selber nochmal nachgefragt. Es ist in der BV zur Telefonanlage zwar nichts geregelt, aber es gibt eine Rahmenvereinbarung IT und in der steht, dass jede standortübergreifende Änderung für einzelne Personen oder Personengruppen der Zustimmung des örtlichen BR erfordert. Daher alles richtig, wir müssen zustimmen.


    Was das jedoch angeht

    Ja, da hast du natürlich recht, das hätte man etwas genauer formulieren müssen.

    Abgebender Betrieb: Versetzung

    Aufnehmender Betrieb: Einstellung
    Der Vollständigkeit halber sei noch zu erwähnen, dass der abgebende Betrieb nur dann ein MBR hat, wenn die Versetzung nicht auf eigene Initiative des zu Versetzenden geschieht.

    sieht unser AG das natürlich anders und zwar folgendes: die Kollegen, die an einem anderen Standort dann unsere Arbeit machen, kommen aus einer Taskforce-Abteilung, die nichts anderes macht, als sozusagen wie Lückenfüller für die Callcenter zu fungieren. Heißt also wenn irgendwo die Kunden nicht mehr ausreichend betreut werden, werden hier einfache Aufgaben an ein eigens dafür vorhandenes Team abgegeben (Anrufe entgegennehmen und dann entweder einfache und/oder standardisierte Rückfragen beantworten oder Fragen die nicht sofort beantwortet werden können zu dokumentieren und archivieren, diese werden dann weiterhin von den Kollegen vor Ort weiterbearbeitet). Aber sowohl fachliche als auch disziplinarische Zuständigkeit bleibt unverändert, die Kollegen bekommen ihren Arbeitsvorrat jetzt nur von Standort B anstatt A und der Zeitraum dafür ist nicht zeitlich begrenzt. Es wäre als weder eine Versetzung noch muss der BR dazu angehört oder sogar um Zustimmung gebeten werden.


    Ich habe das mal gegoogelt und das Ergebnis für mich ist, das eine Versetzung vorhanden ist wenn:

    • der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich zuteilt und die Zuteilung voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder
    • die Zuteilung mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist.

    Das sind jetzt beides keine wirklich eindeutigen Aussagen... Ein anderer Arbeitsbereich ist es eigentlich nicht, nur der Arbeitsvorrat kommt von woanders. Erhebliche Änderung der Arbeitsumstände sind eigentlich auch nicht gegeben, sie machen das gleiche wie immer, nur sind sie halt jetzt länger als 4 Wochen für einen bestimmten Standort zuständig bekommen keine Arbeit von woanders mehr.


    Wir sind uns also noch nicht sicher, wie wir hier weiter vorgehen...


    Wir werden jetzt erstmal den örtlichen BR des (nicht wirklich) abgebenden Standorts telefonieren und fragen, wie das mit dieser Taskforce eigentlich geregelt ist.

  • Hallo Loghead,


    das hört sich für mich so an als ob die Personen des anderen Standortes als Dienstleister für euch tätig werden, d.h. den Überlauf eures CC aufnehmen und dies soweit möglich abarbeiten.

    Dann wäre nur maximal eine Versetzungsanhörung im anderen Betrieb notwendig, dort käme es auch auf die entsprechenden AVs an.

    Ihr als Betrieb nehmt dann "nur" die Leistungen des anderen Betriebes in Anspruch.


    Die Beschlussfassung gemäß Rahmen IT Vereinbarung müßte dann bei Euch erfolgen.


    Viele Grüße

    Bernd