BRV Rücktritt

  • Hallo Forum,


    vor kurzem ist unser BRV aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen komplett aus dem Betriebsrat zurückgetreten.


    Ein halbes Jahr vorher hat es sein Vertreter schon vorgemacht.


    Grund dafür, sind verschiedenste Probleme mit Abteilungs- und Bereichsleitern über einen längeren Zeitraum.

    Die GL wurde davon in Kenntnis gesetzt, blieb aber oft untätig oder schaffte nur kurzzeitige Verbesserung.

    Es wurde viel geredet was aber nie langfristig half.


    Also wieder Neufindungsprozess....


    Ein neuer BRV Kandidat, schlug jetzt eine neue Taktik vor:

    Alles nur noch schriftlich entgegenzunehmen, jegliche mitbestimmungspflichte Veränderung sei sie auch noch zu winzig, soll nur noch schriftlich eingehen. Also gar keine Gespräche mehr mit Abteilungs- und Bereichsleitern führen?

  • Hallo Carlo,


    Ansprechpartner des BR ist die GL, und nur diese kann mitbestimmungspflichtige Änderungen beantragen. Mit Abteilungs- und Bereichsleitern kann der BR trotzdem Gespräche führen um die Stimmung der Abteilung zu erfassen, aber keine verbindlichen Aussagen machen. Und natürlich stellt die GL ihre Anträge schriftlich, schon damit der Vorgang evtl. für Einigungsstelle, Arbeitsgericht etc. dokumentiert ist.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    wir hatten oder haben immer noch auch so einen Kollegen.

    Er hat es nur auf Druck begriffen das er nicht der König ist. Also konsequent die GF informieren, bei Zuwiderhandlung von Gesetzen abmahnen, immer schön die Mitbestimmung einfordern, eventuell Schichtplänen oder dergleichen widersprechen.

    Schön die 3 Phasen Deeskalation beachten. Vor die Einigungsstelle gehen, das es Geld kostet.

    Als unser ist von der GF gezähmt worden.

  • Carlo bloß nicht auf sowas wie ...Schichtplänen widersprechen / Einigungsstelle damit es auch Geld kostet usw hören!!!!!

    Dies gibt nur unnötigen Krieg in dem in der Regel die AN verlieren!

    Mit der GL und (wie Der Mann mit der Ledertasche schreibt nur mit der GL) vernünftige Anhörungsbögen vereinbaren. Die Schriftform ist zwar nicht ausgesprochen vorgeschrieben hat aber auch für die GF den Vorteil, dass so die Anhörungen vollständig sind und der Betriebsrat ordnungsgemäß unterrichtet wird. Die Abteilungs und Bereichsleitungen sind nicht die mit denen ihr verhandelt. Hierzu gibt es gute Schulungen z.B beim IfB :)

  • Das BetrVG kennt nur für wenige Tatbestände die Schrifterfordernis.

    Also hat der BR gar keine Möglichkeit den GF zu zwingen alles schriftlich zu machen.


    Alles was der BR an den GF gibt - sollte eigentlich sowieso schriftlich bzw. in Textform - erfolgen - schon zu Nachweiszwecken.

    Monatsgespräche mit dem GF sind vorgeschrieben, da kann sich der BR nicht verweigern. Natürlich kann man da ein Protokoll führen, aber auch dieses muss der AG weder bestätigen noch unterschreiben.

  • Hallo,

    zum Verständnis der leitende Angestellte wurde von den GF gezähmt. Und jetzt kommt es, weil wir auch Schichtplänen widersprochen haben und erst die Anwältin eingeschaltet haben. Dann hat der leitende Angestelllte trotz Aufforderung der

    GF immer noch nicht reagiert und wir haben die Einigungsstelle angerufen. Erst danach war die Sache geklärt.

    Leider ist das so gelaufen, aber hier wollte jemand überhaupt nicht hören. Und wenn er nicht nur noch 1,5 Jahre zu arbeiten hätte, wär er gekündigt worden.

  • das BR muss schriftlich reagieren während der Arbeitgeber auch mündlich anhören kann.

    das war leider schon vor 30 Jahren so und wird wohl auch weiter so gelten.


    hat mich schon vor 20 Jahren gestört. Darum haben wir in der Geschäftsordnung des BR geregelt, dass immer mindestens 2 BR-Mitglieder Gesprächstermine mit dem Arbeitgeber wahrnehmen müssen.

    Wenn der Arbeitgeber dann mal nicht schriftlich sondern nun mündlich seinen Antrag vorträgt bekommt der Rest des BR und er von einem der beiden Teilnehmer dann schriftlich seinen mündliche vorgetragenen Antrag zur Beschlussfassung für die nächste BR - Sitzung zur Info.

    In der Regel verstehen wir aber nicht das, was wir verstehen sollten und so haben wir unserem Arbeitgeber erzogen, dass er nun auch alles schriftlich einreicht, damit genau das weiter gegeben wird, was er den beantragen wollte.


    Gruß

    Rabauke

  • Hony soit qui mal y pense...



    (Inschrift des Hosenbandordens, zu deutsch in etwa: Ein Schelm der Arges dabei denkt. ;) )

    naja, wir sind nicht böse, nur wir wissen doch alle, das bei rein gehörten nur 20% haften bleibt und der Rest ist weg ;) wissenschaftlich bewiesen.


    Wenn dann der Arbeitgeber sagt, wir wollen in diesem Jahr weil alles so schlecht läuft nicht im den Beschäftigten ein Weihnachtsfest durchführen und aus diesem Grund die Regelung dazu aus setzen

    und wir verstehen

    diesem Jahr Weihnachtsfest durchführen Grund Regelung dazu


    tja, dann haben wir sogar mehr als 20 % behalten ;) und waren sehr aufmerksam

  • Nein Rabauke, der Chef hat gesagt: "Wer dieses Jahr auf dem Weihnachtsfest zecht und säuft, kann sich mit Grund zur Genesung ins Haus setzen!" Das habe ich ganz genau verstanden...8)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)