Hallo zusammen,
folgende Situation:
Wir sind ein Betrieb in Kurzarbeit, wobei nicht alle MA in Kurzarbeit sind.
Eine Abteilung die nicht von Kurzarbeit betroffen ist, arbeitet nun auch wieder an den Wochenenden.
Wir sind hier als Dienstleister von den Arbeitszeiten des Kunden abhängig.
Wie verhält es sich für diese Abteilung mit den Überstunden?
Laut AG dürfen aufgrund der angemeldeten Kurzarbeit (im Rest vom Betrieb wird sie tatsächlich gelebt) keine
Überstunden aufgebaut werden bzw. müssen diese zum Ende des Monats wieder ausgeglichen sein. Allerdings dies auch
nur über Freizeitausgleich, da eine Auszahlung rechtlich bei Kurzarbeit nicht möglich ist.
Meiner bescheidenden Meinung nach können diese Kollegen/innen Überstunden ganz normal in das Arbeitszeitkonto schreiben
lassen bzw. wie sonst auch auszahlen lassen.
Wie seht ihr das?
Beste Grüße