Kurzarbeit und Zusatz-schichten am Wochenende

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:


    Wir sind ein Betrieb in Kurzarbeit, wobei nicht alle MA in Kurzarbeit sind.

    Eine Abteilung die nicht von Kurzarbeit betroffen ist, arbeitet nun auch wieder an den Wochenenden.

    Wir sind hier als Dienstleister von den Arbeitszeiten des Kunden abhängig.

    Wie verhält es sich für diese Abteilung mit den Überstunden?

    Laut AG dürfen aufgrund der angemeldeten Kurzarbeit (im Rest vom Betrieb wird sie tatsächlich gelebt) keine

    Überstunden aufgebaut werden bzw. müssen diese zum Ende des Monats wieder ausgeglichen sein. Allerdings dies auch

    nur über Freizeitausgleich, da eine Auszahlung rechtlich bei Kurzarbeit nicht möglich ist.


    Meiner bescheidenden Meinung nach können diese Kollegen/innen Überstunden ganz normal in das Arbeitszeitkonto schreiben

    lassen bzw. wie sonst auch auszahlen lassen.


    Wie seht ihr das?


    Beste Grüße

  • Hallo,


    dass in manchen Bereichen statt Kurzarbeit Überstunden gemacht werden hört sich zwar ersteinmal paradox an aber gibt es durchaus, als BR würde ich da aber prüfen ob es möglich ist dass MA die momentan in Kurzarbeit sind in diesen Bereichen aushelfen um für alle möglichst wenig Kurzarbeit zu haben.


    Viele Grüße

  • Hallo Lila Laune Bär,


    ich denke auch, dass es prinzipiell möglich ist, in nicht betroffenen Abteilungen Überstunden zu machen.


    Allerdings würde ich als Betriebsrat sehr genau prüfen, ob es nicht möglich ist, Kollegen, die in Kurzarbeit sind, diese Mehrarbeit verrichten zu lassen und dadurch länger zu beschäftigen (weniger Kurzarbeit).


    LG

    Markus


    Edit: Bernd war schneller!

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,


    es stellt sich die Frage, ob dieser Bereich, der Ü-std. machen soll, so spezialisiert ist, daß die Arbeit nicht auf Kurzarbeitende verteilt werden kann.

    Gibt es im Bereich der Kurzarbeitenden auch AN, die die geforderten Ü-Std. leisten könnten, müssen diese zuerst herangezogen werden, bevor Ü-Std. entstehen.

    Der AG hat die Pflicht, im Rahmen seiner Arbeitsorganisation durch Umverteilung soweit als möglich Kurzarbeit zu vermeiden bzw. zu reduzieren und der BR hat das recht, dies zu überprüfen.

  • So mal als Beispiel.


    Die Autobauer bauen weniger Auto. Dadurch verkauft der Bau Teilezulieferer (BTZ) weniger Bauteile.

    Die Produktion beim BTZ macht Kurzarbeit weil die Läger voll sind.


    Es gibt aber eine Konstruktionsabteilung, die viel Aufträge zur Entwicklung von Neuteilen hat. Also machen die Ing, da jede Menge Überstunden.


    Produktion = Kurzarbeit nach BV Kurzarbeit

    Entwicklung = Überstunden - da von der Kurzarbeit nicht betroffen gelten die "alten" BV en weiter (die es ja hoffentlich gibt).

  • Hallo lilalaunebär,


    auch wir legen Wert darauf (als BR) dass keine Überstunden in anderen Bereichen gemacht wird, während in einigen Bereichen die Mitarbeiter auf Geld verzichten (Kurzarbeit), damit der Betrieb überlebt.


    Ich kann nicht gegenüber den Produktionsmitarbeitern vertreten, dass diese auf 20% ihres Geldes verzichten müssen, weil wir als BR hier Kurzarbeit geregelt haben und gleichzeitig den Bereich, der die höheren Gehälter hat, mit Mehrarbeit die bezahlt wird auch noch die Gehälter anheben.


    Ich bin davon überzeugt, dass es an jeder Stelle auch Tätigkeiten gibt, die kein Studium erfordern und nur die Aufgaben richtig verteilt werden müssen um bei den einen die Kurzarbeit zu verringern und die anderen so zu entlasten, dass Mehrarbeit nicht erforderlich ist.


    Ich bin Dankbar, dass mein Arbeitgeber das auch so sieht, und damit die unnötigen Spannungen zwischen Produktion und nicht Produktion nicht heraufbeschwört.


    Daher, ich finde dein Arbeitgeber hat einen ersten klasse gedanken, der zweite der nun folgen muss zusammen mit dem BR, wie kann ich die Bereiche, die scheinbar ausgelastet oder gar überlastet sind so entlasten, dann ich die Kurzarbeit bei den einen verringern und die mehrbelastung bei den anderen vermeiden kann.


    Gruß

    Rabauke


    Ohadle, wir sind so ein Zulieferer und du würdest dich wundern, was alles für Kompetenz in der Fertigung steckt. Bei uns unterstützen Fertigungsmitarbeiter die Forschungs- und Konstruktionsabteilung, so das hier keine Mehrarbeit erforderlich ist trotz Entwicklung neuer Produkte und Aufbau der Versuchs- und Prototypenstände.

  • Laut AG dürfen aufgrund der angemeldeten Kurzarbeit (im Rest vom Betrieb wird sie tatsächlich gelebt) keine

    Überstunden aufgebaut werden bzw. müssen diese zum Ende des Monats wieder ausgeglichen sein

    Da hat der AG im Prinzip ja auch Recht. Denn spätestens wenn es zur Prüfung kommt (und die wird sicher kommen!) wird genau das hier

    Der AG hat die Pflicht, im Rahmen seiner Arbeitsorganisation durch Umverteilung soweit als möglich Kurzarbeit zu vermeiden bzw. zu reduzieren

    geprüft. Und sollte sich dann herausstellen, dass der AG das nicht gemacht hat, wird es mindestens mal teuer für den AG.


    Möglicherweise verfügen natürlich diese speziellen Kollegen über solch ein Spezialwissen und/oder -fertigkeiten, dass sich das ohne Weiteres verargumentieren lässt, aber das können wir hier nicht beurteilen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo an alle,


    mein Problem wurde zwar nicht gelöst aber glaubhaft argumentiert das im betroffenen Bereich Fachwissen gefordert wird.

    Habe im Selbstversuch geschaut ob ich das widerlegen und kläglich an den Aufgaben gescheitert.


    Danke an allen Antwortern!


    :thumbup: