Betriebsratssitzung - Unterschrift des Protokolls mit eingescannter Unterschrift

  • Hallo, wir unterschreiben immer unsere Protokolle der Betriebsratssitzung (der Schriftführer und der Sitzungsleiter. ) Allerdings treffen wir uns ja zurzeit nur virtuell. Frage: Können wir auch eine eingescannte Unterschrift nutzen oder gibt es da Formvorschriften?
    Ich danke euch im Voraus fürs Antworten.8)

  • das Protokoll ist eine Urkunde,


    wenn es also für ein Verfahren genutzt werden muss, gilt es nur mit einer Orginalunterschrift und nichts gescanntes.


    Wieso ihr euch immer noch nur virtuell trefft verstehe ich zwar nicht, nehme aber an, das ihr in einer Corona-Hochburg ausserhalb NRW lebt ;). Aber sicher nicht in Heidelberg, denn dort gibt es seit Wochen keine Neuinfektionen mehr und eine Präsenzsitzung steht dem somit nichts im weg ;).


    gruß

    Rabauke

  • Hallo Heidelbergerin,


    wir haben (bevor uns der AG ins mobile Arbeiten geschickt hat und der Betrieb quasi bis auf eine Notbestzung geschlossen wurde) uns eine Bestätigung vom AG geben lassen, dass virtuell gefasste Beschlüsse nicht wegen Formfehlern angezweifelt werden können. Das war noch bevor die Sitzungen vom Gesetzgeber per Videokonferenz erlaubt wurden und damit sollte das Thema eigentlich gegessen sein.


    Aber da wohl vor Gericht noch nichts dergleichen verhandelt wurde, ist auch dieser Punkt im Augenblick eine sehr riskante Sache... Deshalb haben wir als Gremium zusätzlich noch gesagt, sobald wir wieder ein Präsenzsitzung haben, beschließen wir alles nochmal proforma erneut ab, dann mit original Unterschrift, Hand heben und allem PiPaPo.


    Aber im Augenblick ist das alles ein sehr dünnes Eis, auf dem Beschlüsse per Videokonferenz gemacht werden. Ich glaube zwar nicht, dass ein Gericht einem BR wegen eines Formfehlers aufgrund von Corona einen Strick drehen würde aber möglich ist es


    Gruß

    Blite

  • Vielen Dank für eure Antworten. Wir sind tatsächlich fast komplett noch im Homeoffice und ich möchte nicht die BR Mitglieder ins Office "zitieren", wenn im Rest des Betriebes im HO gearbeitet wird. Vielleicht ist es in der Tat das Beste, zu warten, bis wir tatsächlich unterschreiben können und die Beschlüsse alle nochmal "nachzubeschließen".

    Liebe Grüße aus Speyer ;)

  • wenn ihr es umständlich und sicher machen wollt: Schriftführer erstellt Protokoll, druckt aus, unterschreibt, scannt ein, schickt es als Mailanhang an BRV, der druckt es aus, setzt ebenfalls seinen Willem drunter und heftet ab...


    ...pragmatisch würde ich aber argumentieren, wenn das Protokoll durch Beschluss angenommen ist und beide bestätigen, ihre Zustimmung zur eingescanten Unterschrift gegeben zu haben, wird kein Richter so kleinkariert sein, den Beschluss wegen Formfehlern für ungültig zu erklären.


    Davon abgesehen, finde ich Blites Weg (Bestätigung des AG, Beschluss nicht wegen Formfehlern anzuzweifeln) sehr gut.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • BR Mitglieder ins Office "zitieren", wenn im Rest des Betriebes im HO gearbeitet wird.

    hierbei ist noch anzumerken, dass es je nach Größe des Gremium das gar nicht so einfach ist eine geeignete Lokalität zu finden... wenn sich z.B. 7 Personen in einem nicht öffentlichen Raum zusammenfinden sollen und der Abstand von 1,5 m eingehalten werden soll, damit man keine Maske tragen muss, dann muss der Raum schon sehr groß sein...

  • Vielleicht ist es in der Tat das Beste, zu warten, bis wir tatsächlich unterschreiben können und die Beschlüsse alle nochmal "nachzubeschließen".

    Ach Kinners, lasst doch mal die Kirche im Dorf.


    Der Gesetzgeber hat virtuelle Sitzungen zugelassen. Damit sind die Beschlüsse erst einmal gültig. Punkt.

    Eine eingescannte Unterschrift erfüllt nicht die Erfordernisse an Urkunden, taugt als nix. Und?


    Lasst die Protokolle (vorerst) ununterschrieben. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, sollte es nicht mehr als drei Stunden dauern (und da ist die Fahrzeit schon mit drin) um die betroffenen Protokoll im Original zu unterschreiben. Fertig.


    Da braucht es keine Nachbeschlüsse oder ähnliches... Sorgt nur dafür, dass eure Anwesenheitsliste etc.pp den Anforderungen der virtuellen Sitzung gerecht werden. Das ist viel wichtiger!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    das hatten wir aber schon in verschiedensten Zusammenhängen diskutiert, daß derartige Aussagen

    Blites Weg (Bestätigung des AG, Beschluss nicht wegen Formfehlern anzuzweifeln) sehr gut.

    letztlich nichts wert sind, da rechtlich völlig irrelevant.


    Ich frage mich aber, warum das Gremium der heidelberrin nicht die gute alte Papierpost benutzt. Da kriegt man problemlos zwei Originalunterschriften auf dasselbe Dokument - eben nacheinander.

  • das hatten wir aber schon in verschiedensten Zusammenhängen diskutiert, daß derartige Aussagen

    letztlich nichts wert sind, da rechtlich völlig irrelevant.

    das mag zwar ganz theoretisch so sein, aber der Anwalt unseres GBR meinte, es ist besser so etwas zu haben als nicht zu haben. Denn er denkt das so eine Absichtserklärung für Beschlüsse die während Corona geschlossen werden von den Richtern als sehr ernst genommen werden. Es mag also rein vom Gesetz her irrelevant sein, in der Praxis wird es aber wahrscheinlich schon drauf ankommen, ob man so etwas aufgesetzt hat oder nicht. Das war zumindest die Zusammenfassung unseres GBR, der dazu seinen Anwalt befragt hat.

  • Ich machs jetzt ganz pragmatisch - ich drucke sie aus, unterschreibe sie und hefte sie auch ab. Wenn der Schriftführer im Office ist, kann er seinen Wilhelm auch noch drunter setzen. Alles gut.

    Wir sind übrigens ein 11er Gremium - da wirds eh schwierig mit Präsenzmeeting. - Von wegen Abstand halten. 8o

  • Wir sind übrigens ein 11er Gremium - da wirds eh schwierig mit Präsenzmeeting. - Von wegen Abstand halten.

    Wo ist euer Problem?

    Habt ihr im Unternehmen keine Sitzungsräume die es zulassen, je BRM einen separaten Tisch mit dem entsprechenden Abstand aufzustellen?


    Wir haben in dieser Zeit 2 Präsenzsitzungen abgehalten sogar mit Gästen (Perso und Vorstand) und wir sind ein 15er Gremium. Sogar außerhalb der Unternehmenszentrale haben wir einen entsprechenden Raum gefunden.


    Wenn ihr aber über keine entsprechenden Räume verfügt, wie hält es denn der AG wenn er dringende Sitzungen abhalten will/muss? Der wird dann sicher, in Ermangelung passender Räumlichkeiten auf externe Räume zurückgreifen. Was würde euch daran hindern, gleiches zu versuchen?

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  • Wenn ihr aber über keine entsprechenden Räume verfügt, wie hält es denn der AG wenn er dringende Sitzungen abhalten will/muss?

    bei uns macht der tatsächlich alles per Videokonferenz, die komplette Führungsriege in D ist seit März nicht gereist.

    Wir BR könnten, haben aber, auch aufgrund dass wir im Großen und Ganzen eine durchaus nach dem Gesetz vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen, beschlossen weiterhin keine Präsenzsitzungen zu machen, auch weil wir z.B. als GBR uns nicht nachher dumme Sprüche (und der kommen in dieser Zeit mehr als genug) anhören wollen weil wir "Lustreisen" machen und alle Seminare usw von denen auf Eis gelegt sind.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Zweierlei:


    Der befristst eingeführte § 129 BetrVG erlaubt bis 31. Dezember 2020, Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz abzuhalten. Das ist also komplett unschädlich.


    Das Protokoll muss in der Tat handschriftlich gezeichnet werden, ein Scan der Unterschrift reicht nicht. Allerdings ist die Unterschrift unter das Protokoll keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die in der Sitzung gefassten Beschlüsse, so dass die fehlende Unterschrift zwar ein Formfehler, aber keine Katastrophe ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

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  • Ich machs jetzt ganz pragmatisch - ich drucke sie aus, unterschreibe sie und hefte sie auch ab. Wenn der Schriftführer im Office ist, kann er seinen Wilhelm auch noch drunter setzen. Alles gut.

    Wir sind übrigens ein 11er Gremium - da wirds eh schwierig mit Präsenzmeeting. - Von wegen Abstand halten. 8o

    Hallo heidelbergerin,


    wir sind 13 plus SBV plus JAV plus schriftführer und somit zwischen 16 und 18 in einer Präsenzsitzung. Das schon das ganze Jahr.

    Auch das geht ;) mit Abstand und Anstand.


    Wir machen unsere WA-Sitzung mit 15 auch mit Präsenz mit Abstand und Anstand,


    daher wo ein Wille ist ist auch ein Weg.


    Gruß

    Rabauke