Der BR hat nur die Pflicht die Belegschaft über seine Tätigkeit im Rahmen der Betriebsversammlung zu unterrichten, eine Sichtung und Bewertung aktueller Rechtssprechungen und die Vermittlung an die belegschaft ist nicht die Aufgabe des BR, zwar sollte er sich selbst auf dem laufenden halten um entsprechend agieren zu können, aber es gibt keine proaktive Informationspflicht.
Viele Grüße
Bernd