Verpflichtng des Betriebsrates wichtige Rechtsprechngen an die Belegschaft weiterzugeben?

  • Der BR hat nur die Pflicht die Belegschaft über seine Tätigkeit im Rahmen der Betriebsversammlung zu unterrichten, eine Sichtung und Bewertung aktueller Rechtssprechungen und die Vermittlung an die belegschaft ist nicht die Aufgabe des BR, zwar sollte er sich selbst auf dem laufenden halten um entsprechend agieren zu können, aber es gibt keine proaktive Informationspflicht.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Danke Bernd,

    aber, was ist, wenn aus der Rechtsprechung sich relevante Maßnahmen für den BR ableiten lassen gemäß § 80 BetrVG für Recht und Ordnung zu sorgen, da auch die eigene Belegschaft etroffen sein könnte?

    der BR hat nicht für Recht und Ordnung zu Sorgen, dafür ist der AG bzw. die Polizei zuständig.

    Der BR hat nur darüber zu wachen, dass die geltenden Regeln und Gesetze eingehalten werden, und dann beim AG auf Abstellung eventueller Missstände hinzuwirken

  • Der BR hat nur darüber zu wachen, dass die geltenden Regeln und Gesetze eingehalten werden, und dann beim AG auf Abstellung eventueller Missstände hinzuwirken

    Das gilt aber nur im kollektiven Sinn, das bedeutet nicht, dass er für die Wahrung der gesetzlichen Rechte des Einzelnen zuständig ist.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Liebe Normen- und Gesetzeshüter,


    kurze Frage: gibt es eine Verpflichtung die Belegschaft über die aktuelle Rechtsprechung zu informierern, weil diese als relevant für die Belegschaft zu sein scheinen könnte?


    Falls sich der BR hieraus herausredet, was kann man ihn rechtlich vor die Nase halten, die Belegschaft über ihre (neuen) Rechte zu informieren?

    Nein warum sollte es die geben ?


    Wenn irgendwo z.b. ein neues Parkverbot kommt muss weder die Politesse noch das Ordnungsamt oder wer auch immer mich darauf hinweisen.

    Es wird davon aus gegangen das ich als mündiger Bürger selbst weiß was das neue Schild bedeutet.


    Und auch der normale Arbeitnehmer hat die Pflicht sich zu Informieren.

    Meine Oma sagte schon immer " Dummheit schützt vor Strafe nicht "

    Währe ja auch schön einfach wenn jeder sagen könnte, wusste ich nicht BR / SBV haben mir nicht gesagt das das jetzt verboten ist.

  • a) können sich AN auf den BR beschweren, weil er sie nicht informiert?

    Natürlich beschweren kann man sich immer

    b) auch andersrum gedacht: können AN rebellieren, wenn das vormals gesagte vom BR sich einige Jahre später als Märchen herausgestellt hat, durch das die AN schlechter gestellt wurden?

    Kannst du vom Prinzip auch immer nur in der Geschichte wurden meistens die Rebellen gehängt.

    Also mach es aber evtl. gibt es dann gar nichts mehr worüber du dich beschweren oder rebellieren kannst.

    Außer vielleicht dann das Arbeitsamt

  • Hmm

    a) nein. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt nicht vor, dass der BR die Belegschaft über irgendwelche Gesetzesänderungen informiert. Meist ist es schon gut wenn die Änderungen der BR kennt (oder wenn er irgendwelche Gesetze kennt!!!)... ((Bei nur ausländisch sprechenden Mitarbeitern muss der BR dann die Gesetze übersetzen lassen?))

    b) ja das Rebellieren geht. Man kann den BR absetzen oder nicht mehr wählen.


    Was deine Postings eigentlich alle sollen frage ich mich.

  • Hallo Wirtschaftsingenieur,


    a) können sich AN auf den BR beschweren, weil er sie nicht informiert?

    klar können sie das, bei wem auch immer. Nur wenn der Betriebsrat kein Einsehen hat, wird sich nichts ändern. So, der nächste Satz ist dann schon eine Überleitung in "b:) ": Wenn man diese Beschwerde in der Betriebsversammlung vorträgt, steigt auch der Druck auf den BR.


    b) auch andersrum gedacht: können AN rebellieren, wenn das vormals gesagte vom BR sich einige Jahre später als Märchen herausgestellt hat, durch das die AN schlechter gestellt wurden?

    Einerseits gibt es das Beschlussverfahren nach §23 BetrVG bei groben Pflichtverstößen, ansonsten gibt es doch solche Revolutionen alle vier Jahre, wenn dann langjährige Betriebsräte plötzlich nich mehr wiedergewählt werden.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Eine solche Pflicht des BR zumindest im gesetzlichen Sinne gibt es nicht.


    "Moralisch" mag das aber anders sein. Ich persönlich sehe den BR schon in der Pflicht, sich selbst nach bestem Wissen und Gewissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage zu halten, um sein Amt ausüben zu können, und ich sehe auch eine Pflicht, die Belegschaft über relevante rechtliche Entwicklungen zu informieren.


    Aber natürlich arbeiten in BRen auch nur Menschen, die sich mal irren können.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)