Hallo!
Weiss jemand, wie lange der AG Zeit hat, eine Lohnabrechnung zu korrigieren?
Hintergrund:
Wir haben seit Januar Kurzarbeit. Jetzt hat der AG bemerkt, dass bei einigen Kollegen/innen der Nettoaufstockungbetrag zur Kurzarbeit (60 % oder 67 & ) falsch berechnet wurde. Nun will der AG die Lohnabrechnungen für die falsch gelaufenen Abrechnung rückwirkend ab Januar korrigieren.
Darf er das? Ja sicherlich, aber.... Gibt es hier nicht auch Fristen, wie weit man zurück korrigieren darf?
Hat jemand Erfahrungen damit?