M.E. hat sich das Gericht da nicht auf der Höhe der Zeit befunden; da es darum geht, auch Menschen mit non-binärer Geschlechtsidentität diskriminierungsfrei anzusprechen, ist dieses Vorgehen absolut opportun bzw empfehlenswert.
Spätestens seit der Einführung des neuen Personenstandsrechts mit der dritten Option "divers" kann eine Ansprache mit "Herr" oder "Frau" als ggf sanktionierbare Diskriminierung gesehen werden - insofern kann es auch rechtlich geboten sein, sich im Schriftverkehr mit AN, GeschäftspartnerInnen etc. genderneutral auszudrücken.
Natürlich erscheint genderneutrale Sprache erst einmal als ungewohnt, anstrengend, seltsam ... etc., und bei vielen Menschen stößt sie auf Widerstand, aber aus meiner Sicht muss man sich damit auseinandersetzen. Ich bin froh, in einer Gesellschaft zu leben, die diverser wird bzw Diversität zunehmend akzeptiert.
Ein paar Tipps stehen hier oder hier, dort wird ebenfalls das Prinzip "Guten Tag Vorname Nachname" empfohlen,