Information bei Dienständerungen

  • Hat der BR denn beschlossen, oder in seiner Geschäftsordnung geregelt, dass eben diese beiden BRM dafür zuständig sind? Eigentlich ist ja nur der BRV (bzw bei dessen Abwesenheit sein Stellv.) berechtigt so etwas entgegen zu nehmen (§ 26 Abs. 2 BetrVG). Außerdem sind der BRV und sein Stellv. auch nicht verpflichtet irgendwas außerhalb ihrer Arbeitszeit entgegen zu nehmen. Wenn sie nicht gerade verhindert sind (Urlaub, krank usw.), sondern einfach nur frei haben, muss der AG halt bis zum nächsten Arbeitstag des BRV (oder Stellv.) warten.

    (Mal im Fitting RN 38 - 43 zu § 26 lesen!)

    Kein Beschluss, es wurde einfach festgelegt. Der DP geht an das für unseren Bereich zuständige BRM und an die BRV. Zum DP muss man fairerweise anmerken, dass es oft innerhalb von Stunden zu Änderungen kommen kann, wenn z.B. ein MA sich gegen 20 Uhr krank meldet und die Schicht 2 Stunden später dann vertreten werden muss.


    Okay, Lilex , jetzt ist es klar: Euer BR schläft nicht bloß, er hat sich willentlich selbst ins Koma geschickt... Mein herzliches Beileid, Du scheinst darunter ja auch zu leiden...


    Dem muss ich mich leider anschließen.


    Klar leide ich darunter. Wie die meisten MA auch. Nur dass sie schon aufgegeben haben. Als ich nach der BR-Wahl zu einem Fotoshooting war, hab ich erst mal das "Ausmaß" gesehen. Gegenüber den 17 BRM gab bzw. gibt es mindestens 50 EBRM. So langsam beschleicht mich das Gefühl, dass die meisten einfach nur dabei sein wollen, ohne wirklich helfen zu wollen. Denn unser AG ist bezüglich BR ziemlich tolerant. Klar, wenn der AG auch mit bzw. trotz BR seine Freiheiten genießen kann.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex,


    wenn der BR das so festgelegt hat, dann hat er es so festgelegt.

    Wenn diese Herren dann sagt, ok kann so gemacht werden, dann hat der BR zugestimmt (und so hatte ich mir das fast gedacht)

    Das nennt man einem Beschluss dazu gefasst.


    somit, wenn es nun anders gewünscht wird muss der BR den alten Beschluss aufheben, das der bereichsBRM; und der BRV gemeinsam dieses bearbeiten und genehmigen dürfen und dann ist der BR vollständig dabei, oder er beauftragt den Arbeitszeitausschuss... dann ist der beauftragt oder es bleibt wie es ist und für den BR dürfen die beauftragten Personen weiter handeln.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,

    du setzt glaube ich mal wieder zu viel voraus.

    Was heißt denn festgelegt?

    Dann ist es immer noch kein Beschluss. Oder glaubst du wie Lilex das schildert wurde darüber ordnungsgemäß abgestimmt und es stand als Tagesordnungspunkt auf der Einladung. Glaube ich nicht.

    Also für mich kein Beschluss gefasst. Eventuell antwortet Lilex ja.

    Bis dann allen ein schönes Wochenende

  • Hallo Elbarado,


    ich denke immer noch, dass der BR in der Vergangenheit hierzu eine Regel aufgestellt hat. Wieso sonst sollte der Dienstplan immer an das jeweilige BR-Mitglied und den BRV gehen?

    Zumindest ist es so gegenüber dem Arbeitgeber komuniziert worden.


    Ich glaube sogar (aber ich bin ja nur ein alter Mann) das dazu ein Agreement oder eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gibt, in der geregelt ist, wie mit Schichtplänen zu verfahren ist.


    17köpfiger BR, geschult, 3 Freistellungen, da gehe ich schon von einer klaren Struktur aus.


    Wenn nun, weil aus dieser Struktur und auf Grund der derzeitigen Bedingungen (Corona) das System nicht mehr funktioniert, dann sollte man "nachstellen" damit es funktioniert. Deshalb mein Hinweis, Beschluss aufheben und neu Planen wie es gehen soll und beschließen.


    Ich bin ganz beim §§reiter, und das habe ich auch bei meinem Beispiel aufgezeigt, das aus meiner Sicht die Zustimmung des Mitarbeiters für eine Dienstplanänderung oder eine Zusatzschicht in Mehrarbeit erforderlich sein sollte.


    Das aber in einem Monat irgendwie in einem Bereich der z.B. rundumdieuhr mit 7 Personen besetzt werden muss auch mal 15 Änderungen kommen können halte ich nicht für ungewöhnlich. das sind bei z.B. 7 Mitarbeiter auf Schicht und 210 Schichten im Monat gerade mal 1% der gesamten Arbeitszeit ;). Wenn ich mit Reserve für Urlaub und AU auf jeder Schicht 9 Personen habe (Reserve somit 30%, aureichend) kann das trotz allen vorkommen.


    Vor Corona und der Autokrise hatten wir so im Schnitt pro wochen 10 Personen die plötzlich auf Mehrarbeit kommen mussten, das waren dann 40 DP Änderungen ;), und keiner hat sich beschwert, in einem Bereich der mit 100 Personen besetzt war. 0,4 DP pro person........durch 1 zusatzschicht..... und das auch noch freiwillig.


    Gruß und auch dir ein schönes Wochenende, mir ist es deutlich 20°C zu warm.


    Rabauke

  • Was heißt denn festgelegt?

    ...und wer hat das festgelegt?

    Lilex schreibt ja nur:

    es wurde einfach festgelegt

    War das, wie der Rabauke schreibt:

    wenn der BR das so festgelegt hat, dann hat er es so festgelegt.

    ...oder hat vielleicht der AG einfach entschieden, dass gerade diese Beiden den DP erhalten?


    Aber so oder so, wohin soll das führen? Solange der BR nicht bereit ist seiner Pflicht nachzukommen wird sich nichts ändern. Meiner Meinung nach muss der BR hier auf eine Rufbereitschaft hinwirken, da es keinen anderen, juristisch einwandfreien, Weg gibt kurzfristige Ausfälle zu kompensieren:

    Kurzfristige Dienstplanänderung: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

    "(...)Zwar gibt es keinen Paragrafen, der eine angemessene Vorankündigungsfrist für Angestellte aller Art regelt, doch gilt das Urteil vom Arbeitsgericht Berlin hier als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12). Dieses erachtet eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen und bezieht sich dabei auf die gesetzliche Vorwarnfrist für Teilzeitangestellte, die „Arbeit auf Abruf“ leisten (§ 12 Abs. 2 Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge).(...)"

    Quelle: Deutsche Anwaltshotline

    Auch gemeinsam können AG und BR das nicht einfach mal so für die MA ungünstiger regeln, als die Rechtsprechung das vorsieht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Aber so oder so, wohin soll das führen? Solange der BR nicht bereit ist seiner Pflicht nachzukommen wird sich nichts ändern. Meiner Meinung nach muss der BR hier auf eine Rufbereitschaft hinwirken, da es keinen anderen, juristisch einwandfreien, Weg gibt kurzfristige Ausfälle zu kompensieren:

    Auch gemeinsam können AG und BR das nicht einfach mal so für die MA ungünstiger regeln, als die Rechtsprechung das vorsieht.

    Hallo §§Reiter,


    stimme dir zu 90% zu ;).

    Entweder ich benötige Rufbereitschaft, oder ich stelle bei der Dienstplanerstellung immer min. 1 Person als Springer ins Team. Damit ist der kurzfristige Ausfall schonmal safe und das Problem entsteht nur wenn mehr als 1 ausfällt.


    Sollten dann mehr als 1 ausfallen, stellt sich die Frage wer wie warum kommt. ob das nun über Rufbereitschaft ist, oder ob es Schichtspringer gibt (die haben wir) die überall dort hin springen wo Sie benötigt werden, wenn einer kurzfristig ausfällt und dafür eine Springerzulage bekommen, oder alles andere über vom Mitarbeiter freiwillig angebotene Mehrarbeit mit entsprechenden Zulagen umgesetzt wird, nun das muss dann jeder Betrieb für sich entscheiden.


    Lösungsansätze gibt es viele.


    Wie gesagt, bei uns weis auch jeder wenn kein Schichtwechel durchgeführt werden muss, wie er am 31.12.2080 zu arbeiten hätte. Und wenn da frei steht, aber am 30.12.2080 melden sich 10 Arbeitnehmer krank, finden wir von den 100 juppzupp auch 10 die gerne mit 150% Zuschlag in Mehrarbeit kommen, statt zuhause zu böllern. Damit 10 Dienstplanänderungen auf einen schlag, freiwillig.

  • Entweder ich benötige Rufbereitschaft, oder ich stelle bei der Dienstplanerstellung immer min. 1 Person als Springer ins Team. Damit ist der kurzfristige Ausfall schonmal safe und das Problem entsteht nur wenn mehr als 1 ausfällt.

    Einen Schichtspringer? Ich soll jeden Tag einen MA beschäftigen und bezahlen, von dem ich noch gar nicht weiß, ob ich ihn überhaupt benötige?? Ja bist Du denn des Wahnsinns fette Beute?! :D

    Nein, Du hast natürlich vollkommen Recht!

    Aber Lilex arbeitet ja in einer Pflegeeinrichtung und da würde man wahrscheinlich so, oder so ähnlich reagieren.

    Aber es stimmt was Du sagst, eine Rufbereitschaft ist nicht der einzige legale Weg. Es ist der kostengünstigste legale Weg und damit vermutlich der einzige Weg für eine Pflegeeinrichtung ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • also bei uns ist die Rufbereitschaft nicht kostengünstiger ;).

    für jede Stunden Rufbereitschaft gibt es 12,5% des Stundenlohnes. 12,5% macht bei 24 Stunden warten das man angerufen wird 3 Stunden bezahlt bekommen für nichts tun, war da die Argumentation unseres AG dann lieber einer Springerzulage von 20% dem Springer jeden Monat geben, der dafür bereit ist auch mal von Früh auf Spät oder Nacht zu springen, wenn denn dort der Bedarf höher ist als auf seiner angestandenen Schicht.


    Weiterhin gilt sicher überall, wenn ich mir was zu arbeiten suche finde ich auch was zu tun. Daher als Reservepersonal da zu sein bedeutet ja nicht, nichts zu tun, sondern dann, Dinge zu tun, die über die Pflichtdinge hinaus gehen.


    Gruß

    Rabauke

  • Dinge zu tun, die über die Pflichtdinge hinaus gehen.

    Was keine Pflicht ist wird nicht bezahlt! Außerdem ist alle Arbeit die anfällt sowieso Pflicht, egal was es ist und wenn irgendwas liegen bleibt liegt das nur daran, dass die MA ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Soll ich jetzt jeden Tag jemanden bezahlen der denen hinter her räumt??

    (sicher nicht meine Einstellung, aber Du weißt worauf ich hinaus will...)

    Nach der Bedarsfrechnung hätten wir noch ca. 1,5 weitere MA gebraucht, aber der BR hat abgenickt, dass 1 Stelle sogar reduziert wurde :(

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Aber Lilex arbeitet ja in einer Pflegeeinrichtung und da würde man wahrscheinlich so, oder so ähnlich reagieren.

    Nee, wir sind ein kleines Biomasseheizkraftwerk mit insgesamt 22 MA.


    Wir haben momentan 1 Springer. Das geht solange gut, wie auch nur 1 MA ersetzt werden muss. Doch wir haben einen recht hohen Krankenstand (woran das wohl liegen mag :/). Also müssen manchmal 3 oder 4 MA vertreten werden, da es ja auch noch Urlaub gibt. Außerdem gibt es Varioschichten (3 Tage zusammenhängend). Ist aber auch blöd geregelt, da die 3 Varios mitten im Großfrei liegen. Die sind auch zum Einspringen gedacht. Doch die MA wollen natürlich (und brauchen auch) ihr Großfrei. Also belegen sie die Vario mit Urlaub oder Überstundenabbau, so dass sie nicht eingeteilt werden können.


    Der Springer selbst sitzt aber auch nicht rum. Normal arbeitet er in einem anderen Bereich. Wenn er also dann springen muss, fehlt in diesem Bereich auch wieder ein MA.


    Und dann gibt es noch die MA, die in ihrem Frei generell "nicht erreichbar" sind. Was ich richtig finde.


    Aber ich will jetzt keine Romane schreiben. Es besteht einfach dringender Handlungsbedarf bezüglich DP und Rufbereitschaft.


    Ich danke euch allen ganz herzlich für euren Hinweise und Ratschläge :thumbup::thumbup::thumbup:

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex,


    nu stehe ich auf dem Schlauch.

    Ihr habt über 1500 beschäftigte (17er gremium)

    und beschäftigt im Biomasseheizkraftwerk davon 22?


    Aus den anderen Bereichen ist keine Unterstützung möglich, wenn bei euch mal der Personal knapp wird?


    Der BR sieht sogar die Möglichkeit der Personalreduzierung bei euch (1 Weniger statt 1,5 mehr).

    Wie ist das ganze denn gemessen worden?

    War ein REFA-Fachmann beteiligt?

    Was das der Betriebsarzt zu dem hohen Krankenstand und die Gefährdungsbeurteilung zu den Arbeitsbedingungen?


    Was sagt den die IGBCE zu dem ganzen?


    Gruß

    Rabauke

  • Ihr habt über 1500 beschäftigte (17er gremium)

    und beschäftigt im Biomasseheizkraftwerk davon 22?


    Aus den anderen Bereichen ist keine Unterstützung möglich, wenn bei euch mal der Personal knapp wird?

    Sorry für die späte Antwort. Ja so ist es. Es gibt 2 oder 3 MA, die von unserer Anlage in die Hauptstelle gewechselt sind. Diese könnten helfen, aber da, wo sie jetzt sind, sieht es mit der Personaldecke ähnlich knapp aus. Das Problem ist, dass wir spezielle Kessel haben (Wirbelschicht), wo man nicht einfach jemand hinsetzen kann. Erstens braucht man generell erst mal einen Kesselwärterbrief und zweitens eine relativ lange Anlernzeit.



    Den Personalbedarf hat der AG "berechnet". Meines Wissens war kein Refa-Fachmann dabei. Der AG hatte im Grunde genommen den Auftrag, 1 MA bei uns einzusparen. Früher nannte man wohl mal Geschäftsprozessoptimierung. Heute hat es zig umschreibende Namen mit gleichen Zielen. Unser AG ist seeeeeehr geduldig und hartnäckig, bis der BR irgendwann nachgegeben hat. Ich habe so oft geraten, es drauf ankommen zu lassen. Warum keine E-Stelle bzw. Arbeitsgericht? Da wich mir der BR immer aus.


    Der Betriebsarzt sagt gar nichts dazu. Unsere "Statistiken" und Auswertungen werden generell auf die gesamte Firma bezogen. Da fällt der hohe Krankenstand in einer kleineren Abteil eben nicht auf. Nur denen, die die Statistiken erstellen. Und die hüten sich, da Wirbel drumherum zu machen. Und an neuen Gef.-beurteilungen ist der BR seit über 1 Jahr dran, um auch die psychische Belastung reinzunehmen. Außer Diskussionen geht es iwie nicht voran.


    Die IGBCE sagt nichts dazu, da wir verdi als Gewerkschaft haben. Und die sind iwie... ich weiß nicht.... lahm....

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~