Hallo zusammen,
bei uns (Pflegeeinrichtung) gibt es folgendes Diskussionsthema:
Am 15. jeden Monats wird der Dienstplan von der Wohnhausleitung freigegeben und ist somit gültig. Es kommt aber immer wieder mal vor, dass die Dienste geändert werden und der Mitarbeiter nicht darüber informiert wurde. Muss der Wohnhausleiter die Mitarbeiter immer informieren oder gelten die 4 Tage, sprich alle 4 Tage muss man auf dem Dienstplan (oder Online Plan) schauen?
Es gibt Kollegen die schreiben sich direkt nach Freigabe den Dienstplan in ihre Kalender und verlassen sich darauf. Aus Zufall stellen sie des Öfteren Fest, dass sie im nachhinein andere Zeiten haben ohne eine Information darüber zu erlangen. Es kann ja nicht sein, dass man verpflichtet ist regelmäßig auf den Dienstplan zu schauen oder online zu schauen, ob ein Dienst geändert wurde oder? Gibt es ein Gesetz dazu, dass man es auch mal dem Wohnhausleiter zukommen lassen kann?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Gruß
moenchen112