Information bei Dienständerungen

  • Hallo zusammen,

    bei uns (Pflegeeinrichtung) gibt es folgendes Diskussionsthema:

    Am 15. jeden Monats wird der Dienstplan von der Wohnhausleitung freigegeben und ist somit gültig. Es kommt aber immer wieder mal vor, dass die Dienste geändert werden und der Mitarbeiter nicht darüber informiert wurde. Muss der Wohnhausleiter die Mitarbeiter immer informieren oder gelten die 4 Tage, sprich alle 4 Tage muss man auf dem Dienstplan (oder Online Plan) schauen?

    Es gibt Kollegen die schreiben sich direkt nach Freigabe den Dienstplan in ihre Kalender und verlassen sich darauf. Aus Zufall stellen sie des Öfteren Fest, dass sie im nachhinein andere Zeiten haben ohne eine Information darüber zu erlangen. Es kann ja nicht sein, dass man verpflichtet ist regelmäßig auf den Dienstplan zu schauen oder online zu schauen, ob ein Dienst geändert wurde oder? Gibt es ein Gesetz dazu, dass man es auch mal dem Wohnhausleiter zukommen lassen kann?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten

    Gruß

    moenchen112

  • Wenn ein DP freigegeben ist, hat a) der AG sein Direktionsrecht ggü den AN verbraucht und ) der BR seine Mitbestimmung zur Lage der ArbZ abschließend ausgeübt. Das bedeutet zweierlei: Der DP darf er nur noch im gegenseitigen Einvernehmen mit den betroffenen AN und mit Zustimmung des BR geändert werden.


    Kurzfassung: So wie bei Euch geht es gar nicht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo moenchen,


    ihr habt doch sicherlich eine Betriebsvereinbarung, daher kommt wohl auch der 15. des Vormonats zur Erstellung des Dienstplanes, steht dort etwas zu nachträglichen Änderungen, ansonsten gilt dass was Winfried schon geschrieben hat.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Moenchen112,


    wie Winfried schon geschrieben hat ist eine Änderung nur mit der Zustimmung des BR zulässig.


    Damit wir sicher sind, dass die MA auch über gewünschte Änderungen informiert sind, muss bei uns sich der Vorgesetzte von der/von dem Mitarbeiter/in unterzeichnen lassen, dass auch diese/r mit der gewünschten Änderung einverstanden ist.


    das hat einige Vorteile, weil es bei uns den Prozess der Schichtplanänderung dementsprechend verändert hat

    1. Die Vorgesetzten haben im Schichtleiterbüro Listen ausgelegt, auf denen die Mitarbeiter sich freiwillige für Schichten eintragen können, auf die Sie im Fall der Fälle bereit sind einzuspringen.

    2. Die Vorgesetzten wissen, dass wir Stichprobenhaft (im Mittel jede 4te Schichtänderung) mit der betroffenen Person ein Gespräch führen und somit die Freiwilligkeit überprüfen.

    3. Der Mitarbeiter ist über die Änderung informiert

    4. Der Betriebsrat sieht, dass der Mitarbeiter die Mitarbeiterin mit der Änderung keine Probleme haben


    Gruß

    rabauke

  • Bei uns wird der aktualisierte DP (vor Bestätigung) vom AG per Mail verschickt mit dem Hinweis (sinngemäß), wem der nicht passt, soll sich melden. Sonst ist er gültig. Ist auch so ein Mist. Denn Kollegen im langen Frei (7 Tage) sehen den ja gar nicht.


    Alles in allem haben meine Vorschreiber recht. Nach Verkündung des DP am 15. hat der AG alleine gar nichts mehr zu entscheiden. Was würde bei Euch denn passieren, wenn ein Mitarbeiter eine geänderte Schicht verpassen würde? Versuchen Eure AG auch zu argumentieren, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren?

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Im Prinzip ist alles gesagt und ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.

    Da das aber ein Thema ist über das ich mich gerne aufrege, muss ich auch noch meinen Senf dazu geben ;)


    Ich weiß dass diese Art der Dienstplanung gerade in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Rettungsdiensten usw. durchaus üblich ist. Das ändert aber nichts daran, dass man einen Dienstplan "handwerklich" kaum schlechter machen kann. Meiner Meinung nach sollte man als BR auf eine professionelle Dienstplanung hinwirken und da gehört etwas mehr dazu als nur MA zum arbeiten einzuteilen.

    Eine saubere Personalbedarfsberechnung (unter Berücksichtigung der realistischen Nettojahresarbeitszeit), ein vernünftiges und funktionierendes Ausfallmanagement, klar definierte Stundenkonten und Ausgleichszeiträume usw usw.

    So haben wir einen rollierenden Rahmendienstplan entwickelt, der den MA Planungssicherheit (über Jahre im voraus) bietet und trotzdem kurzfristige Ausfälle kompensieren kann. Dazu enthält dieser Rahmendienstplan, neben den Früh-, Spät- und Nachtdiensten und den freien Tagen auch ein paar sog. "Springerdienste". Diese dienen als Ausfallreserve und man kann im Sprigerdienst zu allen Diensten eingeteilt werden, dies muss allerdings mindestens 7 Tage im voraus geschehen. Wird ein Springerdienst nicht mindestens 7 Tage im voraus eingeteilt, so wird er als Rufbereitschaft vergütet (auch wenn ein MA 5 oder 6 Tage im voraus eingeteilt wird, erhält er für diesen Tag die Rufbereitschaftszulage). So kann einerseits auch auf kurzfristige Ausfälle reagiert werden und andererseits ist der AG hoch motiviert die Springer möglicht früh einzuteilen (weil billiger).

    So haben die MA zwar immer noch ein paar Dienste jeden Monat, wo sie noch nicht genau wissen wie sie arbeiten, aber ein Großteil der Dienste und vor allem die freien Tage stehen definitiv fest. So kann ich jetzt schon schauen, ob ich mir Weihnachten 2043 Urlaub nehmen muss, oder ob ich da sowieso frei habe.

    Natürlich steckt da einiges an Arbeit drin und man muss auch ein paar Erfahrungen sammeln und evtl. nachbessern.

    (Wie viele Springer pro Tag werden benötigt bzw. sind sinnvoll und wie muss man die bezüglich der Arbeitszeit bewerten).

    In unserem Fall beträgt die Soll-Arbeitszeit der Springerdienste 2/3 der tägl. Arbeitszeit und im Halbjahresschnitt werden die MA zu 2 von 3 Springerdiensten eingeteilt, so bleiben die Stundenkonten relativ konstant.

    Das ist eine etwas vereinfachte Darstellung, aber das umfänglich zu beschreiben würde hier den Rahmen sprengen, unsere BV zu dem Thema ist eine der umfangreichsten die wir haben.

    Das ist zwar (wie gesagt) viel Arbeit, aber man macht sie sich nur einmal und muss nicht als BR jeden Monat Dienstpläne prüfen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • wobei der §reiter dann auch schon ü65 ist, warum der dann noch arbeiten will??????

    Von wollen kann keine Rede sein!! Es sei denn ich schaffe es bis dahin immer noch freigestellter BRV zu sein, dann überlege ich mir das vielleicht :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Paragraphenreiter: Das klingt nach einer guten Lösung. Unser BR ist da leider nicht so engagiert. Nach der Bedarsfrechnung hätten wir noch ca. 1,5 weitere MA gebraucht, aber der BR hat abgenickt, dass 1 Stelle sogar reduziert wurde :(


    Springer haben wir auch. Aber die kriegen nichts extra. Im Gegenteil, die haben sogar 1 Gehaltsstufe weniger als die anderen. Bei uns ist es so geregelt, dass alles, was kürzer 7 Tage passiert, als Mehrarbeit inkl. Zuschläge anerkannt wird. Der Wunsch einer Rufbereitschaft wurde auf Grund chronischen Geizes des AG abgeschmettert. Somit hat der AG völlig freie Hand, wen er wann auf Arbeit einteilt :cursing:


    Wir haben zum Teil bis zu 15 (!) DP-Änderungenin 1 Monat. Und das NACH bestätigtem DP.


    Aber anscheinend werden jetzt der eine oder andere MA wach - einer hat jetzt klipp und klar gefordert, dass der AG seine kompletten persönlichen Daten (Handy, Mail etc) löscht und er keinerlei persönliche Kontaktaufnahme mehr wünscht. :thumbup:

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Somit hat der AG völlig freie Hand, wen er wann auf Arbeit einteilt :cursing:

    Ach so? § 87 I Nr 2 BetrVG gilt in Eurem Betrieb nicht?

    Wir haben zum Teil bis zu 15 (!) DP-Änderungenin 1 Monat. Und das NACH bestätigtem DP.

    Dazu muss ich aber anmerken, dass Euer BR dann wohl schläft: Jede einzelne DP-Änderung ist mitbestimmungspflichtig durch den BR. Jede. Einzelne.

    Der Wunsch einer Rufbereitschaft wurde auf Grund chronischen Geizes des AG abgeschmettert.

    Und der BR hat im Rahmen seiner erzwingbaren Mitbestimmung die Rufbereitschaft gefordert, wurde aber in der Einigungssstelle überstimmt?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried


    dieses Satz verstehe ich nicht

    Dazu muss ich aber anmerken, dass Euer BR dann wohl schläft: Jede einzelne DP-Änderung ist mitbestimmungspflichtig durch den BR. Jede. Einzelne.

    Wer sagt des, dass der BR diesen Änderungen nicht zustimmt?


    Als wir noch unter Vollast standen (365/24h) haten wir im Monat zwischen 30 und 40 Dienstplanänderungen bei dem 600 Mitarbeiter oder anders gesagt, jeder MA hatte alle 2-3 Monate eine Änderung in seinem Dienstplan

    Alles mitbestimmt

    Im Januar wurde der Urlaub für alle genemigt und dann der Jahresdienstplan gemacht.

    Nachdem die Schichten aufgeteilt, die Freien Tage verteilt waren, die 10% Reserve verteilt wurden wäre alles prima gelaufen wenn nicht aussergewöhnliche Dinge für einen Personalengpass gesorgt haben. Wurde der Festgestellt, dann konnten MA sich für diese Schichten eintragen diese Eintragung wurde vom Ausschuss im BR als Dienstplanänderung genehmigt, und alles war gut.


    Wir beide wissen nicht wie der BR dort funktioniert.

    Wir wissen das Lilex mit mit dem BR unzufrieden ist, aber wo ist die gesamte Belegschaft mit einem BR zufrieden?


    Gruß

    Rabauke

  • Wer sagt des, dass der BR diesen Änderungen nicht zustimmt?

    Recht hast Du. So explizit steht das nirgends. Aber wenn das hier


    Es kommt aber immer wieder mal vor, dass die Dienste geändert werden und der Mitarbeiter nicht darüber informiert wurde.

    das Problem ist, gehe ich mal davon aus, gäbe es einen BR, der die Änderungen kennt, hätte er schon längst dafür gesorgt, dass das nicht passiert. (Ist aber auch nur eine Annahme, zugegeben.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Dazu muss ich aber anmerken, dass Euer BR dann wohl schläft: Jede einzelne DP-Änderung ist mitbestimmungspflichtig durch den BR. Jede. Einzelne.

    Wer sagt des, dass der BR diesen Änderungen nicht zustimmt?

    Auch und gerade ein BR, der diesen DP-Änderungen zustimmt, ohne festzuhalten (und auch ggü dem AG einzufordern), dass diese Änderungen (individualarbeitsrechtlich) ein seitens der AN vollkommen freiwilliges "Reinkommen aus dem Frei" sind, schläft. Tief und fest.


    Und wenn DPe ohne Wissen der AN geändert werden, fehlt logischerweise die Voraussetzung der Freiwilligkeit.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    du hast auf Lilex geantwortet,


    Zitat von Lilex Wir haben zum Teil bis zu 15 (!) DP-Änderungenin 1 Monat. Und das NACH bestätigtem DP.
    deine Antwort:

    Dazu muss ich aber anmerken, dass Euer BR dann wohl schläft: Jede einzelne DP-Änderung ist mitbestimmungspflichtig durch den BR. Jede. Einzelne.


    und hier bekommt jeder seinen Dienstplan mit

    Bei uns wird der aktualisierte DP (vor Bestätigung) vom AG per Mail verschickt mit dem Hinweis (sinngemäß), wem der nicht passt, soll sich melden. Sonst ist er gültig. Ist auch so ein Mist. Denn Kollegen im langen Frei (7 Tage) sehen den ja gar nicht.

    daher, die MA sind informiert und können sich melden, der BR ist Inforniert und wird sich melden... ich habe nur auf dein kommentar zu Lilex geantwortet ;) nicht zu MO

  • Rabauke: Du begehst einen Logikfehler, die ich von einem alten Hasen nicht erwarten würde. Es ging um nachträgliche DP-Änderungen.


    Lilex schrieb, das es regelmäßig einige gebe.


    1) Von einer Beteiligung des BR bei diesen Änderungen aber war nichts zu lesen. Eine Nichtäusserung des BR begründete im Übrigen auch bei einer ordnungsgemäßen Beteiligung nicht die betriebsverfassungsrechtlich notwenige Zustimmung.

    2) Die Nichtäusserung von AN begründet nicht die arbeitsrechtlich notwendige Zustimmung zur Änderung des DP: Nein, der AG braucht von den betroffenen AN ein aktives "Ja" zur Änderung.


    Fazit: Ist beides nicht gewährleistet, muss der BR aufwachen, und zwar schnell.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Ohje, ich glaube, mit Zitaten bin ich jetzt überfordert 8|


    Fried:


    Ach so? § 87 I Nr 2 BetrVG gilt in Eurem Betrieb nicht?

    Wenn der AG stur genug ist, dann anscheinend nicht.

    Dazu muss ich aber anmerken, dass Euer BR dann wohl schläft: Jede einzelne DP-Änderung ist mitbestimmungspflichtig durch den BR. Jede. Einzelne.

    Jeder geänderte DP wird dem BR geschickt. Kein Widerspruch gilt als Zustimmung. Blöd nur, dass der DP nur an 2 BRM geht. Wenn beide nicht da sind, gibts dann eh keinen Widerspruch, ergo genehmigt :(


    Und der BR hat im Rahmen seiner erzwingbaren Mitbestimmung die Rufbereitschaft gefordert, wurde aber in der Einigungssstelle überstimmt?

    Ja, Nein. Gefordert auf Wunsch der MA ja. Nach Ablehung des AG wegen Kostengründen war es für den BR erledigt.


    1) Von einer Beteiligung des BR bei diesen Änderungen aber war nichts zu lesen. Eine Nichtäusserung des BR begründete im Übrigen auch bei einer ordnungsgemäßen Beteiligung nicht die betriebsverfassungsrechtlich notwenige Zustimmung.

    2) Die Nichtäusserung von AN begründet nicht die arbeitsrechtlich notwendige Zustimmung zur Änderung des DP: Nein, der AG braucht von den betroffenen AN ein aktives "Ja" zur Änderung.Fazit: Ist beides nicht gewährleistet, muss der BR aufwachen, und zwar schnell.

    Mein Reden! Sobald ich wieder auf Arbeit bin, werde ich an dem Thema dranbleiben.


    Rabauke:


    Wir wissen das Lilex mit mit dem BR unzufrieden ist, aber wo ist die gesamte Belegschaft mit einem BR zufrieden?

    Ca. 95% der MA sind sehr unzufrieden und haben deshalb schon resigniert. 1 oder 2 ist eh alles egal, die sitzen nur ihre Zeit ab und freuen sich auf ihr Gehalt. Und überall, wo ich Kontakte zu anderen Abteilungen habe (sind nach über 30 Jahre in der Firma viele), wird geschimpft.


    daher, die MA sind informiert und können sich melden, der BR ist Inforniert und wird sich melden...

    Nee, alle MA sind eben NICHT informiert. Denn die, die frei haben, kennen keine Änderungen. Ist ja das Dilemma des AG: Im Frei muss keiner erreichbar sein und muss auch nicht immerzu schauen, ob es eine DP-Änderung gibt. Deswegen wird eben der DP festgelegt zum Teil ohne Zustimmung. BR wird ignoriert. Aber das ist auch einfach ;)


    Moritz


    das Problem ist, gehe ich mal davon aus, gäbe es einen BR, der die Änderungen kennt, hätte er schon längst dafür gesorgt, dass das nicht passiert. (Ist aber auch nur eine Annahme, zugegeben.)

    Er hat es ja versucht und die Bearbeiter des DP darauf hingewiesen, dass VORHER die Einwilligung der MA einzuholen ist. Die Bearbeiter haben dann gesagt, dass sie ja nicht immer die Leute in ihrem Frei erreichen, der DP aber gemacht werden muss. Damit war es erledigt.


    @All:

    Tausend Dank für Eure wichtigen Infos.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Okay, Lilex , jetzt ist es klar: Euer BR schläft nicht bloß, er hat sich willentlich selbst ins Koma geschickt... Mein herzliches Beileid, Du scheinst darunter ja auch zu leiden...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Euer BR schläft nicht bloß, er hat sich willentlich selbst ins Koma geschickt...

    Dem muss ich mich leider anschließen.


    Denn das hier

    Er hat es ja versucht und die Bearbeiter des DP darauf hingewiesen, dass VORHER die Einwilligung der MA einzuholen ist. Die Bearbeiter haben dann gesagt, dass sie ja nicht immer die Leute in ihrem Frei erreichen, der DP aber gemacht werden muss. Damit war es erledigt.

    wäre genau der Ansatz gewesen zu sagen: ohne Unterschrift der Kollegen zur Änderung (alternativ gerne natürlich auch eine Einwilligung per Mail oder was bei euch so üblich ist) keine Zustimmung zum Dienstplan. Punkt. Aus. Fertig.


    So lasst ihr euch vom AG am Nasenring durch die Arena führen...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Jeder geänderte DP wird dem BR geschickt. Kein Widerspruch gilt als Zustimmung. Blöd nur, dass der DP nur an 2 BRM geht. Wenn beide nicht da sind, gibts dann eh keinen Widerspruch, ergo genehmigt

    Hat der BR denn beschlossen, oder in seiner Geschäftsordnung geregelt, dass eben diese beiden BRM dafür zuständig sind? Eigentlich ist ja nur der BRV (bzw bei dessen Abwesenheit sein Stellv.) berechtigt so etwas entgegen zu nehmen (§ 26 Abs. 2 BetrVG). Außerdem sind der BRV und sein Stellv. auch nicht verpflichtet irgendwas außerhalb ihrer Arbeitszeit entgegen zu nehmen. Wenn sie nicht gerade verhindert sind (Urlaub, krank usw.), sondern einfach nur frei haben, muss der AG halt bis zum nächsten Arbeitstag des BRV (oder Stellv.) warten.

    (Mal im Fitting RN 38 - 43 zu § 26 lesen!)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser