Benötige Hilfe zu §97 BetrVG

  • Hallo,


    folgende Situation:

    Aufgrund von Versetzung besteht ein Qualifizierungsdefizit bei einigen MA. Die MA erhalten weder eine ordentliche Einweisung noch eine Schulung o.ä.

    Die MA werden "häppchenweise" mit Infos versorgt, die dann auch noch unterschiedlich sind, je nach dem wer die Info gibt.


    Ja, es gab Seitens des BR Versäumnisse im Vorfeld aber jetzt wollen wir das Thema angehen.


    Die Problematik kam auch erst jetzt ans Licht, nach dem ein BRM selbst betroffen ist. Die sonstigen betroffenen MA haben die Gegebenheiten einfach hingenommen, keine Beschwerden o.ä.


    Wie wäre eure Herangehensweise in diesem Stadium? Den betroffenen MA muss nun schnell geholfen werden.


    (Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung haben wir schon auf der to do Liste).


    Würde mich über eure Hilfe, Tipps und Anregungen sehr freuen.


    VG

    whynot

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

    Einmal editiert, zuletzt von Whynot ()

  • Hallo Whynot,


    worin besteht das Defizit?

    Mangelnde Einweisung in die vorhanden Prozesse?

    Mangelnde Schulung zur Bedienung der genutzten Software?


    Schließt eine BV mit dem Thema "Qualifizierung bzw. Schulung von MA" ab.


    Gibt es bei euch Dokumentationen zu den obigen Themen?

    In vielen Unternehmen gibt es lediglich eine mündliche Überlieferung wie die Einzelnen Prozesse zu bearbeiten sind, gleiches gilt für die Bedienung der Software. Hier kommt es darauf an, an welchen alten Hasen ich als neuer MA gerate, entsprechend fällt die Einarbeitung aus.


    Schriftliche Dokumentationen, die auch bei Änderungen angepasst werden, sind eine Basis für Qualifikation und Schulung.


    Sprecht das beim AG an und drängt auf entsprechendes ToDo.

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  • Defizite bestehen sowohl als auch.

    Software als auch Abläufe.

    Ja, es gibt z.T. Handbücher als PDF Dateien aber wenn schon die Grundlagen fehlen und die Dateien nicht aktuell sind hilft es wenig. Den MA fehlt auch die Zeit zum Selbststudium mit Hilfe der Dateien.


    BV ja aber bis die steht dauert das ja schon ne Weile. Gibt es Möglichkeit der "Soforthilfe"?

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

  • Ohne jetzt in das große Buch gesehen zu haben:


    Ich glaube es ist der §97 II BetrVG der aussagt, dass wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme durchgeführt hat und sich herausstellt, dass der Mitarbeiter nicht die nötige Qualifikation hierfür besitz, ist der Betriebsrat in der vollen Mitbestimmung über die Quaifikationsmaßnahmen. Dies schließt auch ein Initiativrecht ein sowie die Einigungsstelle.


    Ich denke, dass sich hier von BR-Seite einiges an Druck aufbauen lässt.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Auch eine Überlastungsanzeige des AN mit Hinweis auf fehlende Qualifikation und als zusätzlicher Empfänger der BR kann helfen, dass nachher, wenn es bzgl. entstandener Fehler personelle Maßnahmen gibt.

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  • Überlastungsnzeige wird erstellt, wenn schon ein "Schaden" entstanden ist Soweit soll es ja nicht kommen Wir wollen ja genau das verhindern.


    Leider gibt es auch AN die zwar schimpfen und jammern aber selbst nichts unternehmen würden, weil sie nicht negativ auffallen wollen.

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  • Leider gibt es auch AN die zwar schimpfen und jammern aber selbst nichts unternehmen würden, weil sie nicht negativ auffallen wollen.

    Auch bekannt als "Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass-Attitüde"... X/



    Gibt es Möglichkeit der "Soforthilfe"?

    Na klar, einmal könnt ihr natürlich nach § 96 BetrVG den AG auffordern, den Bildungsbedarf, insbesondere in besagter Abteilung zu ermitteln und zum zweiten natürlich der schon von Markus ins Feld geführte § 97 (2) BetrVG:


    Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.

    Sprich, als BR einfach auf den AG zugehen: hömma, da läuft es ja wohl nicht rund, wir schlagen folgende Maßnahmen vor...


    Und sollte der AG nicht "mitspielen" wollen, gleich festnageln: ok, wir haben es euch gesagt. Kommt also nicht auf die Idee, die Kollegen dort hätten irgendetwas falsch gemacht - ihr habt euch geweigert sie vernünftig anzuleiten/auszubilden. Jetzt lebt auch mit den Konsequenzen...


    Oder ihr zieht eben wirklich vor die E-Stelle, aber das müsst ihr wissen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    2 Mal editiert, zuletzt von Moritz ()