Falsche Zeiterfassung mit Deckung durch Führungskraft - Zeitbetrug?

  • Hallo zusammen,


    ein ungewöhnlicher Fall: Es geht um einen Mitarbeiter welcher in einem für den Fachbereich als wichtig erachteten Projekt beteiligt ist. Der Mitarbeiter arbeitet teilweise von zu Hause aus (meist Samstag, Sonntag) und unter der Woche in der Firma, Beginn in der Regel um 09:xx Uhr. Die Zeiten zu Hause werden nicht per Zeiterfassung aufgenommen. Der Mitarbeiter verargumentiert dies damit, dass er der Firma Zuschläge ersparen will. Eine Zeiterfassung von zu Hause wäre ohne Probleme möglich. Der Mitarbeiter schreibt der Führungskraft einfach am Montag eine Mail mit der Info "habe am Wochenende 14h gearbeitet".


    Die Führungskraft trägt der Person zum Ausgleich mehrfach die Woche Stunden 06:00-09:00 Uhr oder 07:00-09:00 Uhr an den Wochentagen ein und genehmigt diese gleichzeitig. Der Mitarbeiter kommt dadurch regelmäßig (oft wochenlang jeden Mo-Do.) über 10 Stunden am Tag. Teilweise in Richtung 12h am Tag.


    Problem ist nun, dass die betroffene Person mehrfach zu Zeiten die später als Arbeitszeit gebucht wurden (z.B. 08:50 Uhr) mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit gesehen wurde. Die gebuchten Arbeitszeiten entsprechen also nicht der Realität.


    Der Betriebsrat ist nicht begeistert. Die Firma greift bei Arbeitszeitbetrug idR. hart durch (fristlos) und akzeptiert in diesem Fall jedoch diesen Umgang. Die Personalleitung versucht zu beschwichtigen, der Mitarbeiter sei sehr wichtig. Letzte Instanz Geschäftsleitung ist noch nicht informiert/involviert.


    Wie schätzt Ihr die Lage ein? Ist das überhaupt rechtlich okay was da läuft? Kann der Betriebsrat nichts tun um diesen "durch die Führungskraft gedeckten Zeitbetrug" zu stoppen. Aus unserer Sicht müsste auch die FK vom Arbeitgeber abgemahnt werden für dieses Verhalten.


    Danke.

  • Hallo Hubert,


    unabhängig davon dass dieses Vorgehen als Fälschung von Aufzeichnungen durchaus strafbar ist, hätte der AG bei einer Kontrolle die andauernden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu erklären, denn der §3 ArbZG besagt maximale Arbeitszeit 10 Stunden werktäglich wenn entsprechender Ausgleich, der nächste Punkt wäre ggf. die Einhaltung der Ruhepausen die bei einer solchen Kontrolle moniert werden würde.

    Daher diese Verhalten im nächsten Monatsgespräch mit der Geschäftsleitung ansprechen. Dabei ist es euch überlassen ob ihr die Fälschung der Aufzeichnung erwähnt oder ob ihr nur die fortlaufende Überschreitung der Höchstarbeitszeit, die ja zweifelsfrei dokumentiert ist, ansprecht und damit die Führungskraft und den MA die Erklärung überlässt warum dies erfolgt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich würde hier nicht unbedingt von Arbeitszeitbetrug sprechen, sondern eher von einer schlampigen "Phi x Daumen" Dokumentation (was aber auch nicht zulässig ist).

    Denn das...

    Die gebuchten Arbeitszeiten entsprechen also nicht der Realität.

    ...muss nicht unbedingt stimmen.

    Klar ist, dass Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit bewusst falsch dokumentiert werden.

    Aber offensichtlich dient das ja dazu dieses...

    Die Zeiten zu Hause werden nicht per Zeiterfassung aufgenommen.

    ...hiermit...

    Die Führungskraft trägt der Person zum Ausgleich mehrfach die Woche Stunden 06:00-09:00 Uhr oder 07:00-09:00 Uhr an den Wochentagen ein und genehmigt diese gleichzeitig. Der Mitarbeiter kommt dadurch regelmäßig (oft wochenlang jeden Mo-Do.) über 10 Stunden am Tag.

    ...auszugleichen. (Schreibst Du ja selber).


    Wenn das so hinkommt, also der MA 50h / Woche arbeitet (40h Mo - Fr im Betrieb und 10h am WE im Home Office) und auch 50h / Woche dokumentiert werden (halt fehlerhaft als 50h Mo - Fr im Betrieb), so ist zwar die Dokumentation fehlerhaft, aber es liegt kein Arbeitszeitbetrug vor.

    Ich vermute man ist hier einfach zu faul das anständig aufzuschlüsseln und zu dokumentieren.

    Abstellen muss man das natürlich trotzdem, eine saubere Dokumentation der Arbeitszeiten sollte eigentlich selbstverständlich sein.

    Bei sowas muss man meistens auch gar keine Paragraphen reiten, in der Regel reicht es da im Monatsgespräch den AG zu fragen, ob er es für angemessen hält die Arbeitszeit (die er bezahlt) nur grob zu schätzen, oder ob er sich da evtl. eine professionellere Herangehensweise vorstellen kann...

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Aus unserer Sicht müsste auch die FK vom Arbeitgeber abgemahnt werden für dieses Verhalten.

    Sorry, aber ich sehe uns als BetriebsRÄTE, nicht -SHERIFFS. Soll heißen, ob und ggfls wie der AG tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten sanktioniert, ist nicht Gegenstand meiner Arbeit als BR.


    Als BR ist es meine "Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer erlassenen..." usw. usf


    Also was passiert hier? Der Kollege arbeitet unerlaubterweise Sonntags! Und irgendwer ist jetzt der Meinung, er könne ein Fehlverhalten durch ein vermeintlich geringeres Fehlverhalten (Überschreitung der 10h am Tag) kaschieren. Dabei ist dieses Fehlverhalten ja tatsächlich gar nicht vorhanden. Ob der Kollege zu vermeintlichen Arbeitszeiten auf dem Fahrrad gesehen wurde oder nicht, wäre mir als BR noch egal. (Ändert aber natürlich nichts daran, dass der AG hier bewusste Fälschung begeht. Und ja, es ist der AG, denn der weiß darum und akzeptiert es. Also ist er dafür (mit)verantwortlich.


    Als BR würde ich dem AG hier einfach nur das Problem schildern und ihn fragen, für welchen Verstoß (Sonntagsarbeit oder Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit (und wie sieht das mit der wöchentlichen Arbeitszeit von 48h aus?)) ihr ihn vor den Kadi zerren sollt.


    Sprich macht ihm klar, bei allem Verständnis, was er da macht geht nicht. Punkt! Und er muss das Problem lösen! Und zwar jetzt und gleich!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Als BR würde ich dem AG hier einfach nur das Problem schildern und ihn fragen, für welchen Verstoß (Sonntagsarbeit oder Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit (und wie sieht das mit der wöchentlichen Arbeitszeit von 48h aus?)) ihr ihn vor den Kadi zerren sollt.

    Ich glaube man muss hier gar nicht die großen Geschütze auffahren, weil...

    Letzte Instanz Geschäftsleitung ist noch nicht informiert/involviert.

    ...und ich glaube nicht dass die GL das so in Ordnung finden wird. Daher wird es vermutlich reichen...

    im Monatsgespräch den AG zu fragen, ob er es für angemessen hält die Arbeitszeit (die er bezahlt) nur grob zu schätzen, oder ob er sich da evtl. eine professionellere Herangehensweise vorstellen kann.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Da bin ich im Großen und Ganzen ja durchaus bei Dir. Allerdings fürchte ich, dass die Antwort darauf

    den AG zu fragen, ob er es für angemessen hält die Arbeitszeit (die er bezahlt) nur grob zu schätzen

    aus diesem Grund

    Der Mitarbeiter verargumentiert dies damit, dass er der Firma Zuschläge ersparen will.

    nicht wie erhofft ausfällt. So ein Betrieb ist ja üblicherweise ein Wirtschaftsunternehmen, sprich der Versuch der Gewinnmaximierung ist erklärtes Ziel...


    Insofern würde ich es zwar wohl auch so aufziehen, dass ich erst einmal, nennen wir es ergebnisoffen frage, würde aber vermutlich doch sehr schnell bei o.g. Verfahrensweise landen. (Aber klar, warum gleich die Bazooka rausholen, wenn für den Anfang die Zwille reicht :saint: )

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  • So ein Betrieb ist ja üblicherweise ein Wirtschaftsunternehmen, sprich der Versuch der Gewinnmaximierung ist erklärtes Ziel...

    Da hast Du natürlich Recht.

    Bei unserem GF funktioniert es halt besser ihm die Fragen zu stellen, die er sich eigentlich selbst stellen sollte, anstatt ihm zu drohen.

    ...und so ganz

    nennen wir es ergebnisoffen

    ist das ja auch nicht wenn ich ihn frage, ob er das lieber professionell oder stümperhaft angehen will ;)

    Im Anschluss folgt natürlich noch (mit Hinweis auf das MBR) die Frage, wie denn zukünftig die Arbeitszeit und die Dokumentation ablaufen soll (mit Fristsetzung bis wann dem BR ein Konzept vorliegen soll).

    ...und dann natürlich noch die Frage: Ist es aus betrieblicher Sicht wirklich schlau, dass ein einzelner MA so viel an einem so wichtigen Projekt arbeitet? Was passiert wenn der morgen vom Bus überfahren wird, oder beim Sprung vom Kleiderschrank das Ehebett verfehlt und sich am Nachttisch den Hals bricht, oder am Ende sogar wegen der Überlastung einen Herzinfarkt erleidet? Was würde das für dieses ach so wichtige Projekt bedeuten? Kann man ihn überhaupt ersetzen, wenn er allein so viel daran arbeitet, oder fährt das Projekt an die Wand wenn er ausfällt? Ach ja, auch aus Sicht des ArbZG ist das durchaus problematisch, aber das nur am Rande (;)).

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    Hanlons Rasiermesser

  • M.E. muss der BR hier tätig werden, weil der AG hier gg seine gesetzlichen Pflichten aus §16 II ArbZG verstößt, was nach § 22 I und II ArbZG mit einem Bußgeld bis 15000 € belegt werden kann. Er muss auch aktiv werden, weil die ArbZ-Erfassung m.E. Dokumentencharakter hat und hier, weil die Daten bewusst GEFÄLSCHT werden, damit u.U. sogar eine Straftat vorliegt (die im Übrigen auch massive arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigte).


    Der BR muss hier m.E. auch tätig werden, wenn und insoweit gg betriebliche Regelungen zur ArbZ-Erfassung und damit gg die Mitbestimmung verstoßen wird.


    Fazit: Der BR sollte hier massiv auftreten und eine Abstellung dieses Vorgehens fordern.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Schon alleine durch die Fürsorgepflicht des AG dürfte er den MA gar nicht über einen längeren Zeitraum Mo-So arbeiten lassen. Ich würde da auch eine Erklärung fordern.


    Denn wenn der MA (wie oben bereits angesprochen) wegen Überlastung einen Herzinfarkt erleidet, dann ist für den AG die Ka... am Dampfen. Denke mal, dass die BG sich da auch ganz schnell einschalten wird.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Fazit: Der BR sollte hier massiv auftreten und eine Abstellung dieses Vorgehens fordern.

    Zusatz: Wenn der AG nicht tätig wird, wäre m.E. die Aufsichtsbehörde einzuschalten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)