Hallo,
wir haben z.Z. ein ungewöhnliches Problem. In einer Dependance innerhalb unseres Konzerns sind in einem Betrieb _ohne_ BR nun Kündigungen ausgesprochen worden.
Da der KBR durch §58, Abs. 1 BetrVG ja grundsätzlich auch zuständig ist, für Konzerntöchter, die keinen BR haben, tut sich nun die Frage auf, ob seine Kompetenz sich auf Tätigkeiten erstreckt, die sonst der KBR auch nur durchführen kann (also alles im Konzernkontext, also übergreifend), oder auch damit das ganz normale BR Anrecht hat.
Hintergrund, der KBR will sich bei den Kündigungen einschalten. Die Leitung blockiert allerdings mit dem Hinweis darauf, dass dies, trotz §58, außerhalb seiner Zuständigkeit sei.
Tatsächlich findet man zu dem Thema erschreckend wenig. Wer kann uns erhellen?
viele Grüße,
Dizzy