Abkürzungsverzeichnis

  • Wenn Du schon das BRM aufnimmst, dann hätten wir da noch


    BRV = Betriebsratsvorsitzende(r)

    GBR = Gesamtbetriebsrat

    GBV = Gesamtbetriebsvereinbarung

    KBR = Konzernbetriebsrat

    KBV = Konzernbetriebsvereinbarung

    WA = Wirtschaftsausschuss

    BA = Betriebsausschuss

    RA = Rechtsanwalt

    RAe = Rechtsanwälte


    TE = Threaderöffner

    UP = Ursprungspost (wird vom TE erstellt ;) )


    LAN = Leiharbeitnehmer

    VL = Verleiher

    EL = Entleiher


    KuG = Kurzarbeitergeld

    LfZ = Lohnfortzahlung

    LNK = Lohnnebenkosten


    AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


    Mehr fallen mir spontan auch nicht ein. Team-ifb Vielleicht wartest Du noch ein/zwei Tage, dann bekommen wir vermutlich noch ein paar dazu... (wenn Du den Beitrag aber auch nachträglich editieren kannst, dann will ich Dich gar nicht abhalten ;) )


    BTW: Danke für Deine schnelle Antwort (auch wenn es die falsche war! :P )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ich mach mal weiter...


    GBRV = Gesamtbetriebsratsvorsitzende(r)

    KBRV = Konzernbetriebsratsvorsitzende(r)

    sBRV = stellvertretender Betriebsratsvorsitzende(r)

    sGBRV = stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzende(r)

    sKBRV = stellvertretender Konzernbetriebsratsvorsitzende(r)

    GO = Geschäftsordnung

    ASA = Arbeitssicherheitsausschuss

    EBRM = Ersatzbetriebsratsmitglied

    GBRM = Gesamtbetriebsratsmitglied

    KBRM = Konzernbetriebsratsmitglied

  • Hallo,


    Hallo,


    nach der umfangreichen Vorarbeit möchte ich ein bißchen korrigieren und ergänzen:


    ArbG = Arbeitsgericht

    ArbV = Arbeitsvertrag


    LfZ = Lohnfortzahlung

    Entsprechend der Gesetzesbennungn (EFZG) hätte ich lieber EFZ


    AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    AU ist im juristischen Sprachgebrauch nur die Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    wird in der mir bekannten Literatur - wenn überhaupt - als AUB abgekürzt.


    auch sollten explizit weibliche Varianten wie zB AN'in (Arbeitnehmerin) aufgenommen werden.

  • Moin Wolfgang,


    ArbG = Arbeitsgericht

    Das hast Du bei Bernd nur übersehen...


    Mit dem ArbV für den Arbeitsvertrag hast Du zweifelsohne Recht, ist in der Literatur die übliche Abkürzung. Wird aber in meiner Wahrnehmung hier im Forum meist einfach mit AV abgekürzt. (Analog zur Umkehrung von AG und ArbG in Literatur und Forum)


    Was Lfz und AU angeht - ja, da bin ich wohl Opfer meiner Betriebsblindheit. Wird bei uns im Unternehmen seit Jahrzehnten mit Lfz bei Vorlage AU abgekürzt.


    EFZ als allgemeiner Terminus, gerade in Verbindung mit EFZG, ist aber sicher die bessere Wahl, d'accord.


    Ob mit AU jetzt die eigentliche Arbeitsunfähigkeit oder die Bescheinigung gemeint ist, ergibt sich wohl üblicherweise aus dem Kontext, aber wenn wir hier schon versuchen einen "verbindlichen" Standard einzuführen, warum dann nicht sauber AU und AUB trennen. (Da werde ich mich wohl umgewöhnen müssen...)


    auch sollten explizit weibliche Varianten wie zB AN'in (Arbeitnehmerin) aufgenommen werden

    Aus der Diskussion halte ich mich raus. Aber von mir aus gerne.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • auch sollten explizit weibliche Varianten wie zB AN'in (Arbeitnehmerin) aufgenommen werden.

    Aus der Diskussion halte ich mich raus. Aber von mir aus gerne.

    Von mir aus auch, aber aus der Diskussion halte ich mich nicht raus ;)

    Ich würde es nämlich für sinnvoller halten im Abkürzungsverzeichnis AN direkt als Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin zu definieren. Aus dem einfachen Grund, dass bei den hier diskutierten (meist juristischen) Themen, bis auf sehr wenige Ausnahmen, das Geschlecht des AN einfach keine Rolle spielt. Also warum sollte man eine Abkürzung unnötig "verlängern", um eine Information mit rein zu packen, die in den aller meisten Fällen vollkommen überflüssig ist.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Mir fällt nur noch "KoS" - Krank ohne Schein ein ;)


    Ich als Frau würde lieber in einer einzigen Form schreiben. Ich fühle mich als Mitarbeiter genau so angesprochen. Ich muss nicht unbedingt noch Mitarbeiterin genannt werden. Und wie Paragraphenreiter schon schreibt, hier geht es nicht um Männlein, Weiblein, Diverslein sondern um Menschen mit Beschäftigung oder ohne, Menschen, die im Betriebsrat arbeiten... usw.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • interessant, wie man von "offiziellen Abkürzungen" in das Genderthema abrutschen kann :D


    Am Ende ist es evt. einfacher alles auszuschreiben, als Abkürzungen zu gendern :rolleyes:


    AZUBI als Abkürzung fehlt glaube ich noch (AZUBI / AZUBiene / AZUBer ??) :/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo miteinander,


    vielen Dank für Eure Vorschläge! Die Liste ist jetzt (u.a.) unter den Allgemeinen Themen veröffentlicht - sagt gerne Bescheid, wenn Ihr Fehler entdeckt oder noch weitere Abkürzungen aufnehmen wollt.


    LG (= Liebe Grüße ;) )

    Euer Team-ifb

  • sagt gerne Bescheid, wenn Ihr Fehler entdeckt

    Ja, ich habe da gleich eine Korinthe zu k... :D

    Wieso kriege ich erst hierfür...

    Ich würde es nämlich für sinnvoller halten im Abkürzungsverzeichnis AN direkt als Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin zu definieren.

    ...ein :thumbup: von Dir, wenn dann im Abkürzungsverzeichnis doch nur AN = Arbeitnehmer steht, aber BRV = Betriebsratsvorsitzende(r)?

    ...und dabei geht es mir nicht ums gendern, sondern um sachgemäße Vollständigkeit :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das wäre doch etwas was bis auf TE usw. eigentlich als Anhang in jede Schulungsunterlage des ifb gehört oder?
    Auf jeden Fall würde es dort nicht schaden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat

    Das wäre doch etwas was bis auf TE usw. eigentlich als Anhang in jede Schulungsunterlage des ifb gehört oder?

    Auf jeden Fall würde es dort nicht schaden.

    Den Vorschlag leite ich gerne gleich mal an die Kollegen weiter... LG