Urlaubsanspruch bei Kündigung zu 31.8.

  • Hallo,

    bei uns im Betrieb heißt es wie folgt:

    Für die Dauer eines vollen Beschäftigungsjahres beträgt der Urlaubsanspruch:

    a) 20 Tage nach dem BurlG

    b) darüber hinaus wird Zusatzurlaub gewährt 10 Tage


    Nun hat eine MA zum 31.8. gekündigt und es werden ihr nur die 20 Tage anteilig auf die Monate angerechnet.

    Vom Zusatzurlaub keine Spur - geht das?


    Danke für Hilfe

  • Hallo Fuchs,


    wie Albarracin schon schrieb besteht der volle Urlaubsanspruch aus dem BUrlbG.

    Für den Zusatzurlaub können abweichende Regelungen vereinbart sein, diese müssen aber im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein.

    Ist nur vermerkt "der AG gewährt einen Zusatzurlaub von 10 Tagen je Kalenderjahr" würde ich mindestens einen Anspruch von 8/12 des Zusatzurlaubes sehen.

    Schau bitte nochmal in die entsprechenden Vereinbarungen (AV, BV, TV) ob es dort etwas zu anteiligem Urlaub gibt, ein Hinweis kann auch sein wie die Urlaubsregelung bei unterjährig eintretenden MA ist.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Fuchs,


    da du diese Frage 2 mal gesetzt hast und ich mich ungerne wiederhole, hier nochmal in Kürze, euere vom Arbeitgeber erlassene Regelung auch bezüglich der Kürzung des Urlaubes wenn jemand aus der Lohnfortzahlung raus ist, ist zum Teil unzulässig. Nur ganz wenige Ausnahmen lassen die Kürzung des Urlubes zu

  • Hallo Bernd,


    mit dieser Aussage

    Ist nur vermerkt "der AG gewährt einen Zusatzurlaub von 10 Tagen je Kalenderjahr" würde ich mindestens einen Anspruch von 8/12 des Zusatzurlaubes sehen.

    liegst Du leider nicht richtig. Will der AG für den Zusatzurlaub eine Zwölftelung haben, muß dies auch ausdrücklich so vereinbart sein. Ist keine vom BUrlG abweichende Regelung vereinbart, gilt das BUrlG uneingeschränkt auch für den Zusatzurlaub. Mit der von dir benutzten Formulierung würde mE bei Ausscheiden im August auch der volle Anspruch auf zusätzlichen Urlaub bestehen.

  • Hallo Albarracin,


    Herr Fuchs hatte das Thema auch schon unter BOLGS gesetzt ;).

    Da war von einer 12telung die Rede


    Gezwölftet wurde ihm aber die 20 tage gesetzlich und der Rest sollte wegfallen. Weiterhin sollte für Unbezahlten Zeiten der urlaub auch gekürzt werden. Sehr verwunderlich.


    Für mich,

    20 tage blieben voll bestehen

    vom den 10 gibt es evt. 8/12 evt. alles evt. nicht, hängt von der Formulierung im AV ab.

    Kürzung weil raus aus der lohnfortzahlung geht garnicht wenn dieses z.B. wegen einer AU war.


    Wehren mit Anwalt, wenn der Chef dabei bleiben sollte und klagen!


    Gruß

    Rabauke