Hallo Kolleginnen und Kollegen,
in unserem Unternehmen hat sich seit neuestem die Unsitte eingeschlichen, daß der Meister eine WhatsApp Gruppe erstellt und darüber die Schichtpläne verteilt.
Wir alle kennen WhatsApp. Telefonnummern sind für alle sichtbar.
Unsere Datenschutzbeauftragte hat im Mai diesen Jahres das Unternehmen verlassen, ein externer Datenschutzbeauftragter wurde bestellt, der aber erst einmal den Ist-Stand aufgenommen hat. Beim Gespräch mit ihm waren mir die Gruppen noch nicht bekannt. Die Gruppen wurden vom Meister erstellt und es liegt keine Einverständniserklärung der Mitarbeiter vor.
Die Datenschutzrechtliche Bewertung ist mir soweit, bekannt.
Wir werden die Gl auffordern dies abzustellen
Wie ist die arbeitsrechtliche Beurteilung? Können Mitarbeitern Nachteile daraus erwachsen, wenn sie die Gruppen verlassen und dadurch die "aktuellen" Pläne nicht erhalten. Es ist Unsitte Freitag Nachmittag die Schichtpläne ohne Beteiligung des BR zu ändern, ein Thema an dem wir ohnehin arbeiten.