WhatsApp-Gruppen teilweise ohne Zustimmung der Mitarbeiter erstellt

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    in unserem Unternehmen hat sich seit neuestem die Unsitte eingeschlichen, daß der Meister eine WhatsApp Gruppe erstellt und darüber die Schichtpläne verteilt.

    Wir alle kennen WhatsApp. Telefonnummern sind für alle sichtbar.

    Unsere Datenschutzbeauftragte hat im Mai diesen Jahres das Unternehmen verlassen, ein externer Datenschutzbeauftragter wurde bestellt, der aber erst einmal den Ist-Stand aufgenommen hat. Beim Gespräch mit ihm waren mir die Gruppen noch nicht bekannt. Die Gruppen wurden vom Meister erstellt und es liegt keine Einverständniserklärung der Mitarbeiter vor.


    Die Datenschutzrechtliche Bewertung ist mir soweit, bekannt.

    Wir werden die Gl auffordern dies abzustellen

    Wie ist die arbeitsrechtliche Beurteilung? Können Mitarbeitern Nachteile daraus erwachsen, wenn sie die Gruppen verlassen und dadurch die "aktuellen" Pläne nicht erhalten. Es ist Unsitte Freitag Nachmittag die Schichtpläne ohne Beteiligung des BR zu ändern, ein Thema an dem wir ohnehin arbeiten.

  • Das solltet ihr schnellstens regeln und erst einmal unterbinden.

    Ihr solltet klären und festlegen wie ein MA über den DP zu informieren ist - am besten ohne Whats up :P


    Ohne Änderungen der DP ohne Beteiligung BR - auch das solltet ihr sofort unterbinden.


    und nein der Ma muss keine privaten Endgeräte für die Dienstpläne bereitstellen

  • Hallo Club-Mate,


    wenn der AG die entsprechenden Endgeräte bereitstellt und deren Verwendung über eine BV geregelt ist sehe ich keine Probleme, ansonsten hat der AG und seine Vertreter kein Anrecht darauf eine private Nummer hierfür zu verwenden.


    Wobei jeder MA das Recht hat, gemäß DSGVO, nicht benötigte Daten löschen zu lassen, für mich fällt hierunter auch eine private Telefonnummer.


    In eine BV Schichtplan gehört eigentlich auch die Vorlaufzeit bei Schichtplänen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Danke erstmal für die Hinweise. Eine entsprechende BV zur Schichtplangestaltung ist längst in der Pipeline, wird aber aufgrund der Verweigerungshaltung der GL über eine Einigungsstelle geklärt werden müssen.


    Wir wollen einen entsprechenden Widerspruch für die Mitarbeiter formulieren.


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    []hiermit fordere ich die Löschung meiner Mobiltelefonnummer ich aus der Personalakte.

    []hiermit widerspreche ich der Nutzung meiner Mobiltelefonnummer für andere Zwecke als die fernmündliche Erreichbarkeit. Insbesondere widerspreche ich der Nutzung meiner Mobiltelefonnummer für die Anwendung in elektronischen Kommunikationsanwendungen(bspw. WhatsApp).

    gez. Meier


    Bin ich damit rechtlich auf der sicheren Seite?


  • nu es gibt eine einfach möglichkeit aus der gruppe raus zu kommen, mann beendet seinen waths-app account.


    Das Problem ist doch, da sind die leute in den Sozialen Medien so offen wie ein Buch vertreten, weil Sie jedem Zugriff gewähren, wollen aber dann dass von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird.


    Leute das geht nicht. Ich kann doch meinem Meister mit dem ich auch noch die Private Telefonnummer ausgetauscht habe und den ich zu meinen Waths-App Kontakten hinzugepflegt habe nicht verbieten, in seiner freiszeit über Waths-App Kontakt mit mir aufzunehmen.

    Wo sind wir denn. Und wenn mein Meisterfreund mir dann mitteile, hör mal Rabauke, in drei wochen wechsels du von C- auf B-schicht dann ist das dein neuer Dienstplan spreche mich morgen bitte an, weil ich hatte ganz vergessen dich zu informieren, was spricht dann dagegen, wenn ich ihm erlaube mit mir so Kontakt auszunehmen?

    Hätte er auch über facebook machen können :) oder Instagramm...... weil überall ist er bei mir im Freundeskreis.


    Solange Personen die nicht zu diesem Freundeskreis gehören, nicht auf diesen Mitteilungen drauf stehen sehe ich hier kein Problem und eine Mitbestimmung des BR erst recht nicht.

    Ich will auch nichts in einer BV lesen, in der steht, dass nun alle Waths-app haben müssen weil hierüber die Dienstpläne verschickt werden. Dafür ist mir die Plattform zu unsicher.



    Also, es kann keinem Mitarbeiter ein Nachteil daraus entstehen, dass er nicht in Waths-App einen Account hat und kein Mitarbeiter muss seinem Vorgesetzten seine privaten Telefonnummer geben.

    Wie Schichtpläne zu erstellen sind und wie die Mitbestimmung hier ist regelt das Gesetz und ihr mit eurer Mitbestimmung.



    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,

    das Problem ist ja daß die Mitarbeiter teilweise nicht gefragt worden sind, sondern die Nummer aus der Personalakte gezogen, und die MA in die Gruppen eingefügt worden sind. Ein einfaches Mittel wäre aus der Gruppe auszutreten.

  • Hallo Club-mate,


    wir würden als BR dann den Arbeitgeber fragen, wieso er dazu kommt, Telefonnummern aus der Personalakte weiter zu geben an die Vorgesetzten. Dieses würde ich Anzeigen! Grober Verstoß gegen die DSGVO


    Weiterhin würde ich auf der nächsten Betriebsversammlung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auffordern, ihre telefonnummer aus der Personalakte streichen zu lassen, da der Arbeitgeber diese Missbräuchlich weiter gibt.


    das wird ne heiße Betriebsversammlung---- Verstoß DSGVO, Weitergabe privater Daten an "dritte", veröffentlichung dieser Daten an die Belegschaft, denn nun haben ja alle in der Gruppe diese Telefonnummer,


    da fällt mir jede Menge zu ein.

  • das Problem ist ja daß die Mitarbeiter teilweise nicht gefragt worden sind, sondern die Nummer aus der Personalakte gezogen, und die MA in die Gruppen eingefügt worden sind.

    Alleine dafür würde ich dem AG, als letztlich Verantwortlichen, derart einen vor den Bug geben, dass die auch nächsten Monat noch mit dem Schwell zu kämpfen haben. So etwas geht gar nicht!


    Und selbstverständlich können und dürfen die Kollegen die Gruppe verlassen. Das müssen sie noch nicht einmal begründen.


    Was deinen Widerspruch angeht: Vorsicht! Du bewegst dich hier auf dem ganz dünnen Eis der Rechtsberatung! (Auch wenn ich deine Intention verstehe, so könnte der Schuss gewaltig nach hinten losgehen. Streng genommen dürftest du allenfalls den Kollegen den Hinweis geben, dass sie gem. § ... der (widerrechtlichen) Nutzung ihrer Daten widersprechen können. Wie sie das dann formulieren müssen sie schon selber rausbekommen. (Aber ich bin sicher, auch dafür findet sich etwas in den Tiefen des Webs...))

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • a) jeder ein Mobiltelefon in der Tasche hat (optimale Datenverfügbarkeit), b) wenn die Datenmenge und -Art für den arbeitstag angemessen ist und den Betrieb runder laufen läßt (Optimaler Datenfluss) und c

    welches aber in der Regel PRIVATEIGENTUM des AN ist.

    und über dieses hat der AG keinen rechtlichen Zugriff und damit entfällt alles weitere.


    Wenn der AG möchte, das eine bestimmte App genutzt wird hat er die erforderlichen Endgeräte zu stellen!


    Nur weil wohl jeder eine Jeans hat - kann der AG auch nicht bestimmen, dass seine MA die untereinander zu tauschen haben

    - außer vielleicht bei WI - aber das müsste man noch mal rechtlich prüfen.

  • Du würdest natürlich niiiiiemals Schindluder mit privaten Daten treiben, WI. Naja, da ist doch diese süße Azubine in der Buchhaltung, die dir so gut gefällt. Da du jetzt mit ihr in einer Whatsapp-Gruppe bist, kannst du ihr ja mal eine private Nachricht schicken, oder sie abends mal anrufen. Das ist natürlich kein Mißbrauch. Bei so einem tollen Hecht wie dir wird sie sich natürlich geehrt fühlen...8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Scheiß auf Datensicherheit? Und das von dem Wirtschaftsingenieur, der sofort „herumheult“, wenn Arbeitgeber, BR oder Richter vermeintlich oder tatsächlich nur einen Millimeter von Recht und wirtschaftsingenieurlich erträumter Ordnung abweichen? Der andere permanent der Unfähigkeit zeiht, aber hier sichtbar ohne die geringste Sachkenntnis agiert? Ganz großes Tennis.



    On a different note: Die hier nicht zum ersten Mal von dir verwendeten sabbernden und herabsetzenden Bezeichnungen von Kolleginnen als Bienchen, Schnecken und heißen Models sind widerlich. Lass das sein.

  • Hallo Club-Mate,


    die meisten haben ja schon den Verstoß gegen das Datenschutzgesetz angedeutet bzw. benannt. Der Arbeitgeber (und auch keiner seiner Handlanger ähhh Vertreter) hat das Recht die Daten von Arbeitnehmern an Dritte (Kollegen) weiterzugeben. Das gilt mittelbar (WhatsApp) sowie unmittelbar (Zettel mit der Nummer).


    Dieses Vehlverhalten würde ich einerseits sehr deutlich mit dem Arbeitgeber besprechen aber ich würde auch den Datenschutzbeauftragten eures Betriebes informieren. Der weiß, wie es weitergehen muss. Je nach Firmengröße kann das Ganze nämlich ziemlich aufwändig und teuer werden. Meldepflicht gegenüber den Betroffenen (Schadensersatz) und auch Meldepflicht gegenüber der Datenschutzbehörde (Bußgeld).


    Der Wirtschaftsingenieur: Ich meine, du bist vieles, aber doch eigentlich nicht dumm....

    Leider muss ich Ariodante absolut und in jedem Punkt Recht geben. Überleg doch einfach einmal, wie deine Bemerkungen in einem Forum für Betriebsräte wirken. Hierzu hat ja auch Elberado schon in einem anderen Thread etwas gesagt. Es mag ja sein, dass du diese provozierende Art ganz toll findest und du dir daheim einen von der Stange wedelst, ob der Reaktionen der anderen User. Aber ich denke, dass du dich eigentlich nicht auf dieses Niveau herablassen musst. Man kann mit dir doch eigentlich auch ganz normal diskutieren, wenn du willst. Und bei solchen Themen, bei denen du offensichtlich keine Ahnung von der rechtlichen Lage hast, würde ich es halt einfach mal wie Mario Barth halten: "Einfach mal die Fresse halten!". Würdest du in der Arbeit genau so agieren, wie du es hier gerade vorgeschlagen hast (ist ja nicht so schlimm) würdest du deinem Arbeitgeber eine Stange Geld kosten, dann könnte ich auch verstehen, warum dein AG wahrscheinlich nicht so begeistert ist.


    LG

    Markus


    P.S.: Bitte keine Reaktionen, nur weil ich etwas gegen die Art vom Wi gesagt habe. Wenn dann bitte nur, wenn es um die Inhaltliche Antwort auf den eigentlichen Thread geht. Denn momentan finde ich, das es relativ einfach ist, positive Reaktionen zu bekommen, wenn man nur bestimmte Leute im Forum angreift. Und das ist nicht der Sinn, des Bewertungssystems.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    2 Mal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Hinsichtlich des Löschens der Nummer aus Akten möchte ich hier aber einmal folgendes Zitat zum diskutieren in den Raum werfen:

    Zitat

    "[...] Vielmehr besteht für die Herausgabe der privaten Handynummer ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers immer dann, wenn eine Telefonnummer zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (vgl. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG). Hiermit geht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur ständigen Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten einher. Diese besteht grundsätzlich nur während der Arbeits- und nicht in der Freizeit."

    - RA Dr. Christopher Wiencke, Dentons Europe LLP, Berlin


    Sendet der AG also zum Bsp eine Info, dass Dienstpläne auf Seite XYZ einzusehen sind oder in eine Gruppe, und hält dies via mobiles Endgerät für ein adäquates Mittel, sollte es hier keine Probleme geben. Ob es dabei per SMS oder Whatsapp ist, ist aber natürlich eine ganz andere Sache. Die Sache ist eben, wir leben im 21.Jahrhundert, nicht in 1995.


    Warum holt sich der Meister nicht einfach ein Autogramm von jedem Mitarbeiter ab? Wer nein ankreuzt, der muss eben Freitag nach Schichtplanung ans schwarze Brett gehen und die Aushänge lesen oder muss entsprechend einzeln angeschrieben werden - dann sehe ich da kein Problem mehr.

  • hallo missmarple,


    ich weiß ja nicht wo du diesen Arbeitgeber freundlichen Komentar hergenommen hast.

    Wenn du dann dieses Satz weiterhin einfach so übernimmst ohne zu schauen was im § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG stand, wobei dieses Gesetz nicht mehr gültig ist und damit auch der Kommentar nicht mehr gültig ist, so kann ich mir die Ausnahme der herausgabe einer Telefonnummer für für Fälle der Rufbereitschaft vorstellen.

    hast du dir mal sein profil angeschaut, er berät nicht Arbeitnehmer sondern ausschließlich Arbeitgeber u.a. Kirchen.

    Das als Kommentar zu nehmen bei der Mitarbeiterverretung ist wie dem Arbeitgeber direkt mitzuteilen, du darfst machen was du will, ist stimme eh zu, weil du so nett ausschaust.


    Für Mich steht fest, die Weitergabe der privaten Telefonnummer ist sich nicht durch das Gesetz abgedeckt, um einen Dienstplan, der eh mindestens 4 Tage vorher feststehen muss, nach meiner meinung deutlich länger schon feststehen kann.

    Da gibt es mildere Mittel.


    Daher egal ob wir im 21 jahrhundert leben oder nicht, die Weitergabe meiner Privaten Datei an dritte ist erstmal unzulässig!

    Mit der Weitergabe der handynummer aus der personalakte an den vorgesetzten, der diese Nummer dann in seiner Waths-app gruppe veröffentlich und damit kann jeder der in der Waths-App gruppe ist diese Nummer weiter geben ist unzulässig!


    Das wird sicher teuer, wenn es denn angezeigt wird.


    und hier gibt es sogar ein urteil dazu, das meine meinung bestärkt, also klopp den Kommentar in die Tonne:

    https://www.arbeitsrecht.org/p…/arbeitgeber-handynummer/

  • Einstellungen > Datenschutz


    Beispielsweise die tolle Option - "Diese Personen können mich in Gruppen hinzufügen"

    - jeder

    - meine Kontakte

    - meine Kontakte außer...


    Dann wählt man zb letzteres und deaktiviert Arbeitskontakte, die (notwendigerweise) im Handy sind. Alle anderen können einen ohnehin nicht hinzufügen.


    Wer diese Einstellung immer auf "Jeder" hat, der gibt doch insgeheim offiziell frei, seine Nummer in Gruppen zu teilen - darf am Ende also auch kein Problem damit haben.

    Alle anderen sollen austreten und fertig, dann muss der AG sich eben etwas anderes überlegen.


    Im Übrigen ist das alte BDSG jetzt einfach nur Art 88 DSGVO. Mit gleicher Aussage.

  • nö, die Arbeitskontakte sind nicht notwendigerweise im meinem Handy und auch nicht drin. Nur der kontakt zu meiner Sekretärin, das in beidseitigen Einvernehmen. Wenn sie mir sagt löschen dann lösche ich.


    so einfach wie du schreibst ist das nicht mit dem vermeindlichen Datenschutz. Du richtest eine Gruppe ein. Da bin dann ich drin und der Wirtschaftsing.

    Ich sehe euch und eure kontaktdaten.

    Dann da ich des Schreibens mächtig bin, schreibe ich von Hand die Telefonnummer des Wirtschaftsing auf und hänge die ans schwarze Brett mit dem Hinweise, die beste Beratung kostenfrei zum ERA-Tarifvertrag. Ruft mich an ich helfe gerne, Wirtschaftsing.

    Schon wurde die telefonnummer veröffentlicht. Wieso denkt ihr alle so "Klein"


    und auch nein zu deinem Kommentar zum BDSG, der ist nicht nur in einem Artikel nun drin. der ist deutlich strenger, als das was vorher galt! Das vollständige gesetz ist zu lesen und zu verstehen!