Moin Moin Zusammen,
ich bin hier neu und auch noch nicht sehr lange BRV.
Dieses Amt habe ich jetzt seit dem 20.03.2020 und deshalb auch immer wieder viele Fragen.
Wir sind ein größeres Unternehmen, welches momentan sehr in Schieflage geraten ist. Wir gehen in vielen Bereichen Kurzarbeit. Die Quote ist sehr unterschiedlich. Unsere GL will jetzt was ganz neues ausprobieren. Sie möchte einige Mitarbeiter in der Kurzarbeiterzeit nur noch Stundenweise beschäftigen. Dieses vorhaben versucht Er schon seit Jahren immer wieder umzusetzen und möchte dieses jetzt unter dem Vorwand der Kurzarbeit einführen.
Nun zu meiner Frage:
Wir haben in unseren FAQs, welche wir für eine BV zur Corona-Krise aufgestellt haben, folgenden Passus:
Ist eine Änderung der Kürzung der Regelarbeitszeit durch den Arbeitgeber möglich, nachdem dieser mit der Mitbestimmung vereinbart wurde?
Antwort: Ja, eine solche Änderung ist möglich. Der Mitarbeiter wird mindestens 48 Stunden vor Änderung darüber informiert, die Zustimmung des Betriebsrates ist Voraussetzung.
Nach meinem Verständnis zu diesem Passus, darf der AG nicht ohne weiteres den Mitarbeiter nach 3 Stunden nach Hause schicken, oder sehe ich es falsch?
Ich möchte verhindern, dass wir nach der Krise den Mitarbeiter auf Zeit und Abruf haben.
Gruß
Wolfgang