BR-Mitglied zeichnet heimlich Besprechungen auf!

  • Hallo zusammen,

    Ein BR-Mitglied nimmt heimlich die Gespräche mit der GL auf. Beweisen kann ich es nicht. Hab nur eine eindeutige Antwort von ihm. Was würdet ihr tun? Mein Vertrauen ist auf jedenfall gestört zu diesem Mitglied, aber wie behandeln ich es im Gremium?

    Lg grünblau

  • Von mir würde dieses BRM einen Hinweis bzgl. des Datenschutzes bekomme und das das zu unterbleiben hat.


    Wenn ich dann erneut etwas entsprechendes mitbekommen würde, würde ich das im BR thematisieren mit den entsprechenden Folgen (vertrauensvolle Zusammenarbeit).

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  • Hallo Grünblau,


    wenn er das tatsächlich heimlich und ohne das wissen der anderen anwesenden macht, ist das schon ein starkes Stück... Mal abgesehen davon, dass es mindestens mal ein Verstoß gegen die DSGVO ist, ist es u.U. vielleicht sogar noch viel mehr. Ich schieße jetzt mal aus dem Bauch heraus, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass man für eine solche Aktion seines Amtes enthoben werden kann. Also den BRM ganz schnell sagen, dass er das zu unterlassen hat und sonst ggf. sogar anzeigen. Habt ihr ggf. auch eine Compliance-Richtlinie? Eventuell auch darauf hinweisen.


    Gruß

    Blite

  • Neben den Maßnahmen vom Nordfriesen, würde ich dem Kollegen mal erklären, dass so etwas

    Ein BR-Mitglied nimmt heimlich die Gespräche mit der GL auf.

    anstandslos für eine Begründung gem. § 103 BetrVG durchgeht... Aber manche fühlen sich ja auch erst wohl, wenn sie das Schwert des Damokles über sich spüren... (Das ist wieder so ein Fall, wo ich mein greises Haupt gar nicht so schnell schütteln kann, wie mir zumute ist...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hab es schon gesagt, hab ihm sogar die Konsequenzen aus dem StGB §201 kopiert.... als Antwort kam ist doch meine Sache... was könnte es für das ganze Gremium für Folgen haben, wenn es auffliegt?

  • Solange ihr keine handfesten Beweise habt, könnt ihr kein Ausschlussverfahren einleiten. "Ist doch meine Sache" würde ich erstmal als LMAA deuten, nicht jedoch als rechtssicheres Schuldeingeständnis. Wenn es jedoch herauskommen sollte, dass der Kollege wirklich Gespräche mitschneidet, sind die Folgen fürs Gremium, dass ein Ersatzmitglied fest nachrückt. Der Kollege wird dann defintiv nicht mehr im Amt sein. Auch nicht in der Firma und möglicherweise nicht einmal in Freiheit.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Mann mit der Ledertasche ()

  • Mit Verlaub, das BRM hat es doch zugegeben. Oder, Grünblau , wie war denn die von Dir genannte eindeutige Aussage?


    Die vertrauensvolle Zusammenarbeit gebietet es imho, dieses Verhalten dem AG mitzuteilen.


    Eine Strafanzeige nach § 201 StGB ist möglich. Die Beweiserhebung hierzu macht das Strafgericht.


    Und imho auch ein Ausschlussverfahren - die Beweiserhebung macht dann das ArbG.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Grünblau,


    hat euer BRm schon einmal etwas von der Unverletzlichkeit des gesprochenen Wortes gehört?


    Wenn ein BRM Gespräche mit dem Arbeitgeber heimlich aufzeichnet, riskiert er nicht nur einen Ausschluss aus dem Betriebsrat, sondern er gefährdet damit auch seinen Arbeitsvertrag bei eurer Firma. Dieser Vertrauensbruch ist nämlich, wie Moritz schon geschrieben hat, ein eindeutiger Grund für eine fristlose Kündigung.(Dazugehöriges Urteil)


    Das würde ich dem Kollegen in einem persönlichem Gespräch klarmachen. Sollte er weiterhin uneinsichtig sein, kann man durchaus im Gremium besprechen, was man als Betriebsrat gegen so ein Verhalten machen kann und will.


    Ob es dann tatsächlich reicht, um den Kollegen aus dem Gremium zu kicken, wird dann das Gericht entscheiden. Wenn über die Gespräche zwischen BRM und dir, bzw. während der Sitzung anständige Protokolle bestehen, denke ich, dass es für den Kollegen bei Gericht nicht allzu gut aussehen wird.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich weiß, wir sind nicht die Sheriffs im Unternehmen!


    Aber auch wenn ich mich nun hier unbeliebt mache, kann man auch anders vorgehen.


    Ein Hinweis an den AG und der Stein rollt von ganz alleine, ohne dass ich als BR dafür sorgen muss, das es zu einem Ausschlussverfahren kommt.

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  • Ein Hinweis an den AG und der Stein rollt von ganz alleine, ohne dass ich als BR dafür sorgen muss, das es zu einem Ausschlussverfahren kommt.

    Das würde ich schon genau so machen, wenn der Kollege im persönlichen Gespräch uneinsichtig ist.


    Dies wär einer der Punkte, die ich dann im Betriebsrat besprechen würde.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Vielleicht könnte man auch beim nächsten Gespräch mit der Geschäftsführung alle bitten, die Handys auszuschalten. Ohne damit ganz konkret jemanden anzusprechen kann man damit schon recht klar ohne Worte sagen, was befürchtet wird oder gelegentlich passiert.

  • Hallo zusammen,


    den AG würde ich bei diesem Kenntnisstand (noch) nicht informieren.

    Ich würde das vermutete Verhalten in der BR-Sitzung thematisieren und dabei auf ein genaues Protokoll Wert legen. Vermutet deshalb, weil die Äußerung: "Das ist meine Sache!" noch keine klare Bestätigung ist.

    Bleibt das BRM bei dieser Haltung, müsste es unmissverständlich hören, dass das eben nicht seine Sache ist, sondern die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und AG erheblich gefährdet.

    Spätestens bei weiterer Uneinsichtigkeit würde ich dem BRM "empfehlen", jetzt sofort vom Amt zurückzutreten, um weiteren Schaden von sich abzuwenden.

    Sollte auch das nichts nützen, blieben die schon genannten Mittel oder zur Verkürzung der Angelegenheit der Beschluss, den BR aufzulösen - was natürlich nicht ohne Nebenwirkungen wäre.

  • sofort vom Amt zurückzutreten, um weiteren Schaden von sich abzuwenden.

    Hier soll das Ansehen des restlichen Gremiums nicht beschadet werden. Wenn der Kollege weiter uneinsichtig ist, soll das sein Problem sein.

    Verkürzung der Angelegenheit der Beschluss, den BR aufzulösen

    Das finde ich ist nicht hat der richtige Weg. Zur Verkürzung des Angelegenheit kann man es, wie ich oben beschrieben habe machen, dann kommt eine fristlose (außerordentliche) Kündigung mit den entsprechenden Maßnahmen des restlichen Gremiums und der Kollege ist binnen weniger Tage aus dem Rennen.

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  • Hallo zusammen, ich danke euch für die Antworten. Meine Gedanken gehen auch in die Richtung, ihn zu zwingen das Gremium zu verlassen, denn Vertrauen ist gestört. Beweisen kann ich nur seine Aussagen die hab ich in WhatsApp ?... Die Aufnahmen selber kenn ich nicht.

  • Beweisen kann ich nur seine Aussagen die hab ich in WhatsApp ?...

    Mit Verlaub, wenn jemand auf Whatsapp schreibt, dass er/sie Gespräche heimlich mitgeschnitten hat, reicht das für eine Strafanzeige und ein Amtsenthebungsverfahren dicke aus, für eine Info an den AG sowieso.


    M.E. auch für eine a.o. Kündigung durch den AG, der ich als BRM auch zustimmen würde (in Ausnahmefällen kann auch wegen Verfehlungen während der Amtsausübung gekündigt werden).

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    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • ?... klar

    Was hält Dich dann noch davon ab, tätig zu werden? Du hast klare Beweise, dass das BRM strafrechtlich relevant gegen seine Pflichten verstößt. Imho musst Du das dem BR und dem AG mitteilen.

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  • Naja, die Pflicht besteht wohl eher Moralisch.

    Nein, mE besteht hier eine Pflicht aufgrund zweierlei rechtlicher Voraussetzungen.


    A) Arbeitsrechtlich: Als AN hat man arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Dazu gehört auch, dem AG Schäden oder Rechtsverstöße zu seinem Nachteil zur Kenntnis zu bringen.

    B) Betriebsverfassungsrechtlich: Als BR ist man im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ebenso ggü dem AG verpflichtet. Imho ist man als BRM auch dem BR ggü verpflichtet, Störungen oder Behinderungen der BR-Tätigkeit zu melden - das heimliche Aufnehmen von Besprechungen des BR ist ja auch eine Straftat gg die teilnehmenden BRM und den BR.


    Mein Fazit: Das BRM, das heimlich aufnimmt, kann straf-, betriebsverfassungs- (Ausschlussverfahren) und arbeitsrechtlich (Kündigung) sanktioniert werden. Das BRM, das das deckt, könnte betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlich sanktioniert werden.

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