Falls du Recht haben solltest, dürftest du dich aber nicht wundern, wenn der AG den nicht rückzahlbaren Betrag als Lehrgeld für seine Hilfsbereitschaft verbucht und sich besinnt, dass im Tarifvertrag auch nicht von ihm verlangt wird, Mitarbeitern in Notsituationen unter die Arme zu greifen.
Das kann so gewesen sein, muss aber nicht. Ebenso kann der Arbeitgeber es einfach verschludert haben und der Arbeitnehmer soll jetzt die volle Zeche zahlen.
Wenn es sich um reine Hilfbereitschaft des AG handelt, hätte ich erwartet, dass der vorausgegangene Dialog auch die Modalitäten beinhaltet hat.
Deshalb schließe ich mich meinem Vorredner an.
Wenn ein Dialog möglich und gewünscht ist, wird sich auch eine einvernehmliche Lösung finden. Allein die Einstiegsfrage klang nicht so...
Ich mag jetzt in deinen Ohren genaus streng wie ehrlos klingen, aber der Betriebsrat hat zu wachen, dass Tarifverträge zu Gunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden