ich bleiben dabei, § 614 BGB gilt, das gehalt ist spätestens am erst des Folgemonats zu zahlen, da wird ja auch meine Mietzahlung fällig.
Eine BV die schlechter ist als das Gesetz ist unzulässig.
Die Nachteile überwiegen, weil Arbeitsplatzwechsel, Insolvenz etc. immer und überall drüber stehen
Gruß
rabauke