Moin zusammen,
die Kollegin 1 ist aus der Elternzeit zurück und möchte, trotz Teilzeit, auch wieder an BR Sitzungen teilnehmen. Alles soweit i.O.
Die Kollegin 2, die sie in der Elternzeit vertreten hatte, hatte in der Vertretungszeit Zugriff auf das BR-Laufwerk. Das wurde ihr aber jetzt gekappt.
Hat die Kollegin 2 weiterhin Anrecht (Informationspflicht) auf das BR-Laufwerk. Sie ist die erste Nachrückerin von Kollegin 1.
Wenn nein, warum und wenn ja, wo steht das?
Stehe im Moment auf dem Schlauch und weiß nicht, wie ich die Kollegin 2 beraten soll.