"soweit ein berechtigtes Interesse besteht"
Da scheiden sich dann die Geister.
Grundsätzlich bin ich auch ein Freund davon, dass die EBRM die eh bei 2/3 oder mehr aller Sitzungen dabei sind Einsicht in alles haben sollten aber im Gesetz steht das eben nicht.
Edit: DKKW z.B. sagt in RN 25zu §34: "Das Einsichtsrecht steht nur den Mitgliedern des BR zu. Ersatzmitglieder haben kein allgemeines Einsichtsrecht....Die vorschrift hindert den BR nicht, Personen, denen kein Einsichtsrecht zusteht, z.B. Gewerkschaftsbeauftragten, Informationen anhand der Unterlagen zu geben, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, die Geheimhaltungspflicht nach §79 sowie allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben nicht entgegen stehen."
Also auch ein durchaus annerkannter Kommentar der das anders sieht.