Informationspflicht des BR

  • "soweit ein berechtigtes Interesse besteht"

    Da scheiden sich dann die Geister.


    Grundsätzlich bin ich auch ein Freund davon, dass die EBRM die eh bei 2/3 oder mehr aller Sitzungen dabei sind Einsicht in alles haben sollten aber im Gesetz steht das eben nicht.


    Edit: DKKW z.B. sagt in RN 25zu §34: "Das Einsichtsrecht steht nur den Mitgliedern des BR zu. Ersatzmitglieder haben kein allgemeines Einsichtsrecht....Die vorschrift hindert den BR nicht, Personen, denen kein Einsichtsrecht zusteht, z.B. Gewerkschaftsbeauftragten, Informationen anhand der Unterlagen zu geben, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, die Geheimhaltungspflicht nach §79 sowie allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben nicht entgegen stehen."


    Also auch ein durchaus annerkannter Kommentar der das anders sieht.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()

  • aber im Gesetz steht das eben nicht

    Das würde für mich bedeuten, das es auch nicht verboten, da es im Gesetz auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

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  • Das würde für mich bedeuten, das es auch nicht verboten, da es im Gesetz auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist

    §34, 3. Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.


    Da steht aber ganz eindeutig wer ein Recht hat, mag sein, dass ich da falsch liege, aber für mich ist das im Umkehrschluss damit eben ausgeschlossen dass es andere haben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo rtjum,


    Das ist so korrekt und ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.


    Du schreibst

    Grundsätzlich bin ich auch ein Freund davon, dass die EBRM die eh bei 2/3 oder mehr aller Sitzungen dabei sind Einsicht in alles haben sollten

    und das ist genau auch meine Auffassung von einem praktikablen und effektiven Umgang mit Kommunikation im Gremium.


    Hier immer wieder Berechtigungen zu erteilen oder zu entziehen würde die Admins in der IT auch bei Zeiten schlichtweg nerven.

    Auch das Versenden von Unterlage zu einer BR-Sitzung an ein EBRM das bei fast jeder Sitzung zugegen ist, ist eher eine Belastung für den Organisator der Sitzung.


    Wir haben unser Vorgehen im Gremium entsprechend abgestimmt.

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  • Hier immer wieder Berechtigungen zu erteilen oder zu entziehen würde die Admins in der IT auch bei Zeiten schlichtweg nerven.

    Auch das Versenden von Unterlage zu einer BR-Sitzung an ein EBRM das bei fast jeder Sitzung zugegen ist, ist eher eine Belastung für den Organisator der Sitzung.

    Einsichtsrecht bedeutet ja auch nicht, dass ich EBRM eine Zugangsberechtigung verschaffe. Es bedeutet, dass sie zu mir ins Betriebsratsbüro kommen können, sich an den Arbeitscomputer setzen und dort die Unterlagen einsehen können.


    Genau so ist das mit dem Versenden der Unterelagen. Niemand schreibt mir vor, dass ich zu jeder BR-Sitzung sämtliche Unterlagen verschicken muss. Wenn sich ein BRM informieren möchte, kann er in mein Büro kommen und alles einsehen. (Nicht falsch verstehen, bei uns läuft es auch anders. Dies ist aber der Rechtsstand.)

    Die vorschrift hindert den BR nicht, Personen, denen kein Einsichtsrecht zusteht, z.B. Gewerkschaftsbeauftragten, Informationen anhand der Unterlagen zu geben, soweit ein berechtigtes Interesse besteht

    Auch das ist soweit klar. Allerdings sehe ich schon einen Unterschied unter "Einsichtsrecht" (selbständiges Durchblättern der Unterlagen, die übergeben wurden) und "Information anhand der Unterlagen" (Ich gebe die Unterlagen nicht aus der Hand, sondern lese dem Betroffenen aus den Unterlagen bestimmte Passagen vor.)


    Ein grundsätzliches Zurverfügungstellen eines Zugriffs auf das BR-Laufwerk ist aber eine ganz andere Geschichte. Das heißt, dass jeder ungefiltert in allen Unterlagen des BR stöbern kann. Und das kann für Nicht-BR-Mitglieder (auch EBRM) keinesfalls gewährt werden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,

    ein Zugriff auf die Unterlager im Br-Büro ist bei einem Flächen-BR nur ganz schwer umzusetzen.

    Wir haben für die Kommunikation innerhalb des Gremiums eine Share-Point-Seite erstellt, in der alle Unterlagen zu den jeweiligen Sitzungen enthalten sind.

    Alles was im Share-Point liegt zusätzlich der sensible Unterlagen haben wir auf einem geschützten Laufwerk, auf den ausschließlich der Betriebsausschuss zugriff hat.

    Das wurde im Gremium einstimmig beschlossen.

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  • Da steht aber ganz eindeutig wer ein Recht hat, mag sein, dass ich da falsch liege, aber für mich ist das im Umkehrschluss damit eben ausgeschlossen dass es andere haben.

    Dein Umkehrschluss ist falsch. Bzw. geht zu weit.


    Beispiel: Jeder, der den Eintritt für das Museum bezahlt, hat das Recht, das Museum zu betreten. Daraus folgt sicher, dass jemand, der keinen Eintritt zahlt nicht den Einlass fordern kann. Es verbietet dem Betreiber des Museums aber nicht, jemanden auch ohne Zahlung einzulassen. (Insofern verstehe ich den Gedankengang von Blite ja durchaus.) Da gibt es aber noch eine weitere Rechtsvorschrift, die die Nichtöffentlichkeit der Sitzung fordert. Und die wäre bei einer generellen Freigabe unterlaufen.


    Soll heißen: nur weil klar definiert ist, wer ein Recht hat, ist der Umkehrschluss nicht, dass es verboten ist, das Recht auch jemand anderem einzuräumen. (Nur hier gibt es eben noch eine zusätzliche Anforderung.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Leute, erstmal vielen Dank für Eure Anmerkungen/Meinungen.


    Ich habe den Vorsitzenden zu dem Thema befragt. Er ist der Meinung, da der 1. Nachrücker (männlich) ja fast immer dabei ist und daher hat er das Recht auf Einsicht ins BR-Laufwerk. Die 1. Nachrückerin (weiblich) ist ja nicht so oft anwesend.


    Was soll man dazu sagen? Die 1. Nachrückerin (weiblich) ist seit 25 Jahren im BR. Als wenn sie alles "herausposaunen" würde, für mich eindeutig unfair aber was soll man machen! Empfindet sie persönlich als Schikane!

  • Ich denke nicht, dass das eine BRV-Entscheidung ist sondern zumindest eines Beschlusses im Gremium bedarf.

    Genau so haben wir das auch gemacht.

    Beschluss fassen, welche Nachrücker vollen Zugang zu den Dokumenten des BR haben sollen.

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  • Tjaaa,


    bloß kann man leider auch mit noch so tollen Beschlüssen nicht die geltende Rechtslage ignorieren. Und wenn man sich auf den ErfK oder Fitting beruft, dann sollte sich das Gremium auch Gedanken gemacht haben, worin denn jetzt eigentlich dieses "berechtigte Interesse" besteht, welchen Umfang die Einsichtnahme hat und dies auch im Beschluß entsprechend ausführen.

  • Man rückt ja ab dem Zeitpunkt der Verhinderung nach, und wenn es die erste Nachrückerin ist, einfach Kontakt mit den entsprechenden Personen aufnehmen und beim BR ab diesen Zeitpunkt sich die aktuellen Unterlagen anschauen. Ich habe auch Bauchschmerzen jemanden ohne gesetzlicher Grundlage Einblick in die Unterlagen des BR zu geben. Was aber oft vergessen wird, das ab der ersten Stunde der Verhinderung das Nachrücken erfolgt und nicht nur zu Sitzungen. Bei uns kommen die Nachrücker üblicherweise ins BR-Büro und schauen sich die Unterlagen in aller Ruhe an und können auch Fragen stellen, wenn etwas unklar ist.

  • Hallo Zusammen,


    wir, Gremium mit 13 haben den jeweils ersten Ersatzmitglied nach der Geschäftsordnung die Einsicht auf unser Laufwerk gewährt, weil diese regelmäßig (mehr als 50% aller Sitzungen) an diesen Teilnehmen. Damit auch diese EBRM sich gut vorbereiten können, mussen Sie auf dem Laufenden bleiben.

    Für alle anderen EBRM haben wir das Verständnis, dass wenn diese sich vorbereiten wollen sie ins BR-Büro hochkommen können und das jeweils Anwesenden BR-Mitglied schaltet den freien Rechner ein und gibt dem EBRM welchens nun auf Grund der Benennung ein BRM ist Zugriff auf alle BR-Daten.

    Steht auch in unserer Geschäftsordung.


    Daher, wie kann man es regeln, auch ich sehe die Notwendigkeit, dass die, die auch schon mal ganz kurzfristig zu den BR-Sitzungen kommen müssen sich auch gut vorbereiten können und den Zugrif benötigen.


    Gruß

    Rabauke