Gesundheitserklärung nach Rückkehr vom Urlaub

  • @ ED: Nirgendwo in dem Formular wird der AN aufgefordert, nähere Angaben zum Urlaubsort, Kontakten o.ä. zu machen.

    Der AG verlangt ausschließlich eine Erklärung, dass der AN in den letzten 2 Wochen in keinem Risikogebiet war und dass er wissentlich keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte.

    Diese Erklärung ist in meinen Augen voll und ganz zumutbar und schützt alle Kollegen.


    Ein Betreiber einer Werkstatt für behinderte Menschen, der nicht mal diese kleine Vorsichtsmaßnahme umsetzt, hätte bei mir als Mitarbeiter jedes Vertrauen verspielt.

    In einer solchen Werkstatt arbeiten Menschen, für die eine Covid-19-Infektion ein enormes Risiko darstellt. ( z.B. Menschen mit Down-Syndrom)

    Die Mitarbeiter einer solchen Werkstatt wohnen zu einem beträchtlichen Teil in Wohngruppen, in denen wiederum stark gefährdete Menschen leben.


    Der AG will hier offenbar Einfluss darauf nehmen, dass Mitarbeiter aus einem Risikogebiet nicht unbedacht die Arbeit aufnehmen. Da hat er eindeutig Recht.


    Ich verstehe gar nicht, wieso da ein BR "ratlos" sein kann. Wer in der Situation über nicht mal vorhandene datenschutzrechtliche Probleme brütet, der hat scheinbar nicht verstanden, in welchem Betrieb er arbeitet.

  • Ich muss mich wiederholen: Da der AG hier nur Informationen verlangt, zu deren unaufgeforderter Herausgabe der/die AN aus Gründen des Infektionsschutzes sowieso verpflichtet ist, ist der Fragebogen nicht nur statthaft, eine Beantwortung kann auch durch den/die AN nicht verweigert werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • zu deren unaufgeforderter Herausgabe der/die AN aus Gründen des Infektionsschutzes sowieso verpflichtet ist

    Hallo Winfried,


    kannst du mir da bitte eine Quelle nennen? Ich war bisher der Meinung, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nur darüber informieren muss, ob er in häuslicher Quarantäne ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Okay, ich korrigiere mich: Die Frage, ob man einer Quarantänemaßnahme unterliegt, muss beantwortet werden. Und diese imho sehr sicher.


    Ob man in einem Risikogebiet war, darf der AG imho auch fragen. Denn daraus ergibt sich die arbeitsrechtlich relevante Folgerung, ob u.U. gar kein Entschädigungsanspruch nach IfSG esteht.


    Die dritte Frage ist überflüssig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    ich glaube hier verrennen sich einige.

    Ob man in einem Risikogebiet war, darf der AG imho auch fragen

    Stimmt schon er darf. Aber beantworten muss ich sie nicht. Das ich meinen arbeitsvertraglichen pflichten nachkommen muss steht außer Frage. Ich finde hier hat EDDFBR schlüssige und verständliche Aussagen getroffen.

    Denn daraus ergibt sich die arbeitsrechtlich relevante Folgerung, ob u.U. gar kein Entschädigungsanspruch nach IfSG esteht.

    Wann wäre das denn der Fall? Ich kenne da keine Variante.

  • Wann wäre das denn der Fall? Ich kenne da keine Variante.

    Die Frage wurde hier im Forum schon mal ausführlicher diskutiert, und dort wurde klar belegt (wodurch auch ich dazugelernt habe), dass eine Quarantäne wegen einer Reise in ein Risikogebiet nicht vom §56 IfSG gedeckt sei, d.h. dass eine Entschädigung (und sowieso auch eine Lohnfortzahlung) nicht in Frage komme. Der AG hat imho ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob er dem/der AN nun Geld zu zahlen hat oder nicht.


    § 56 I Satz 3 IfSG ist da in der Tat recht deutlich: Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.


    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    woher kommt dann diese Aussage des Sprechers des Gesundheitsministeriums?


    „Der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten“

    Quelle:Tagesschau


    Ich weiß, am Tag darauf ist unsere Bundesmutti schon wieder ein wenig zurückgerudert, aber ich denke, die Aussage vom Gesundheitsministerium stimmt. Ansonsten hätte die Regierung auch nicht angekündigt, dass sie diesen (ihrer Meinung nach) Fehler in der Gesetzgebung, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung beseitigen möchte.


    Ob die Aussage aus dem Bundesgesundheitsministerium hundertprozentig wasserdicht ist, das weiß ich, darüber lässt sich streiten.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Die o.g. Aussage kenne ich - mich hat das verwundert, und bei mir ist da eher der Eindruck entstanden, dass selbst im zuständigen Ministerium teils der Durchblick fehlt. Danach ist man dort ja wieder zurückgerudert, und dann wurde es sehr still zu diesem Thema.


    Man darf gespannt sein auf Rechtsprechung.


    Aber mal eine Frage in die Runde: Wer von Euch, der diese Fragen für nicht gerechtfertigt hält, würde betroffenen AN denn tatsächlich empfehlen, derentwegen in einen Konflikt mit dem AG einzutreten, weil die abgefragten Informationen so unglaublich sensibel sind?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ie Frage wurde hier im Forum schon mal ausführlicher diskutiert, und dort wurde klar belegt (wodurch auch ich dazugelernt habe), dass eine Quarantäne wegen einer Reise in ein Risikogebiet nicht vom §56 IfSG gedeckt sei

    https://www.arbrb.de/blog/2020…e-oder-taetigkeitsverbot/


    den Artikel dazu finde ich ziemlich gut.



    Aber mal eine Frage in die Runde: Wer von Euch, der diese Fragen für nicht gerechtfertigt hält, würde betroffenen AN denn tatsächlich empfehlen, derentwegen in einen Konflikt mit dem AG einzutreten, weil die abgefragten Informationen so unglaublich sensibel sind?


    Ich nicht, denn die abgefragten Punkte sind, m.M.n., eher allgemein gehalten. Wenn allerdings ein MA den Konflikt haben will und dann 14Tage von AG nach Hause geschickt und nicht bezahlt wird, dann würde er durchaus mit meiner Unterstützung rechnen dürfen, denn diesen Punkt sehe ich so wie in dem oben genannten Artikel dargestellt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich weiß, ich wiederhole mich, baer mir fehlt immer noch die grundlegende Antwort, was der Arbeitgeber damit bezweckt...


    Beim Datenschutz ist die Prüfung ja immer gleich:

    1) legitimer Zweck?

    2) angewandtes Mittel (Wisch) verhältnismäßig? (erforderlich, angemessen, etc.)



    Wenn der Zweck sich zum Beispiel aus einem Generalverdacht gegen die Mitarbeiter speist, dass sie nicht zuhause bleiben, wenn sie müssten, dann halte ich den Zweck schon garnicht für legitim und kann auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung verzichten.


    Diesen Zettel braucht man ja wirklich nur, wenn man davon ausgehen muss, dass die Mitarbeiter sich nicht an die Regeln halten, oder?

  • Guten Morgen,


    wie in diesem Thread (auch WfBM wie beim Themenstarter) zu lesen ist, wurde uns ebenfalls etwas ähnliches abverlangt.

    Der Zweck ist bzw. war, dass mein AG sich auf Empfehlung vom AG-Verband zur eigenen Absicherung schriftlich bestätigen lassen sollte, dass die MA nicht in einem Risikogebiet waren.


    Einerseits nachvollziehbar in Anbetracht des sensiblen Klientels, andererseits haben wir uns durchaus unter Generalverdacht gefühlt...


    Grüße

  • Diesen Zettel braucht man ja wirklich nur, wenn man davon ausgehen muss, dass die Mitarbeiter sich nicht an die Regeln halten, oder?

    Ich würde das anders formulieren: Diesen Zettel braucht der AG, wenn er davon ausgehen muss, dass die AN sich mit einer Wahrscheinlichkeit >0 nicht an die Regeln halten. Und diese Annahme ist nicht unrealistisch.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Gehen wir mal davon aus, dass der Zweck legitim ist (was ich bezweifele).

    Dann kommt die Verhältnismäßigkeitsprüfung:

    1) Erreiche ich mit dem Mittel den Zweck? Nope, auch mit einem Zettel werde ich das "Reinkommen" nicht unbedingt verhindern. Nachprüfen oder gar den kausalen Zusammenhang beweisen kann der AG eher nicht.

    2) Ist das Mittel angemessen? Nope, denn das potentielle Fehlverhalten Einzelner rechtfertigt nie die Gesamtüberwachung aller. (Stichwort Generalverdacht)

    3) Gibt es mildere Mittel? Ja klar, bessere Belehrung, denn es scheint ja daran zu liegen, dass den Mitarbeitern das Risiko nicht so klar ist.


    Wenn plötzliche potentielle Risiken in den Köpfen von Managern eine grundsätzliche Erlaubnis für das Sammeln personenbezogener Daten und für Leistungs- und Verhaltenkontrolle ist, dann gute Nacht Datenschutz :(

    • Hilfreichste Antwort

    Auch wenn ich (wie schon erwähnt) den Fragebogen in diesem Fall unproblematisch finde, da die Fragen sehr allgemein gehalten sind, halte ich ihn dennoch für überflüssig.

    Ich würde ihn zwar beantworten, da ich es in Anbetracht der Fragen nicht für sinnvoll halte deswegen einen Streit anzufangen, aber den "Zweck" halte ich auch für reinen Aktionismus mit dem Ziel sich als AG irgendwie rechtlich abzusichern.

    Notwendig ist das allerdings nicht. Unser AG z.B. verzichtet auf derartige Fragebögen, obwohl wir als Rettungsdienst natürlich viel Kontakt zu Risikopatienten haben. Stattdessen haben wir ein äußerst umfangreiches und aufwendiges Hygienekonzept, welches sowohl die MA, als auch die Patienten umfänglich schützt.

    Was den Urlaub in Risikogebieten angeht, so kam von unserem Geschäftsführer lediglich folgendes Rundschreiben:



    über das Thema Lohnfortzahlung kann man jetzt sicher diskutieren, aber da das noch nicht 100%ig geklärt ist, halte ich den Hinweis, dass es hier zu Problemen kommen könnte, für durchaus angebracht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser