@ ED: Nirgendwo in dem Formular wird der AN aufgefordert, nähere Angaben zum Urlaubsort, Kontakten o.ä. zu machen.
Der AG verlangt ausschließlich eine Erklärung, dass der AN in den letzten 2 Wochen in keinem Risikogebiet war und dass er wissentlich keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
Diese Erklärung ist in meinen Augen voll und ganz zumutbar und schützt alle Kollegen.
Ein Betreiber einer Werkstatt für behinderte Menschen, der nicht mal diese kleine Vorsichtsmaßnahme umsetzt, hätte bei mir als Mitarbeiter jedes Vertrauen verspielt.
In einer solchen Werkstatt arbeiten Menschen, für die eine Covid-19-Infektion ein enormes Risiko darstellt. ( z.B. Menschen mit Down-Syndrom)
Die Mitarbeiter einer solchen Werkstatt wohnen zu einem beträchtlichen Teil in Wohngruppen, in denen wiederum stark gefährdete Menschen leben.
Der AG will hier offenbar Einfluss darauf nehmen, dass Mitarbeiter aus einem Risikogebiet nicht unbedacht die Arbeit aufnehmen. Da hat er eindeutig Recht.
Ich verstehe gar nicht, wieso da ein BR "ratlos" sein kann. Wer in der Situation über nicht mal vorhandene datenschutzrechtliche Probleme brütet, der hat scheinbar nicht verstanden, in welchem Betrieb er arbeitet.