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Ich benötige einmal euren Rat. Ich habe für ein und den selben Tag zwei betriebsratsbedingte Einladungen zu jeweils einer ganztägigen Skype-Sitzung erhalten - eine für eine GBR-Ausschusssitzung und eine für eine BR-Sitzung. Ich werde an der GBR-Ausschusssitzung teilnehmen und habe dieses auch so kommuniziert. Muss jetzt für mich ein Ersatzmitglied für die BR-Sitzung nachgeladen werden? Oder anders gefragt: Gelten bei einer nicht physischen Teilnahme an einer Sitzung (z.B. über Skype) die gleichen Nachrücker-Regeln, wie für eine physischen Sitzung?
bei einer sog. "Ehrenamtskonkurrenz" entscheidet der Betroffene selbst und eigenverantwortlich, welchen der konkurrierenden Termine er/sie wahrnimmt. Dies ist auch ein Verhinderungsgrund, der zur zwingenden Nachladung führt.
Dabei spielt die Art der Teilnahme grundsätzlich keine Rolle.
Aber vielleicht noch zum Verständnis: Die Teilnahme per Video/Telefon lässt das Gesetz nur zu, wenn auch die Vertraulichkeit der Sitzung gewahrt bleibt. Es mag technisch zumindest theoretisch möglich sein, die beiden Sitzungen so von einander abzuschotten, dass man an beiden teilnehmen könnte. Beiden mit gleicher Aufmerksamkeit zu folgen dürfte aber unmöglich sein. Das aber ist die Amtspflicht des BRM. Also muss es sich für eine Sitzung entscheiden und ist damit faktisch für die andere verhindert. Und damit kann/darf/muss für die andere Sitzung nachgeladen werden.