Urlaubstage Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    könnt Ihr mir bitte helfen? Ich arbeite Teilzeit (150 Std./Monat). Wie viele Stunden wird ein Urlaubstag gerechnet? In meinem Vertrag stehen 8 Std., meine Chefin rechnet nur 7 Std. an, da ich ja Teilzeit arbeite. Im Internet steht, es sind IMMER 8 Std. Stimmt das?

  • Ein Urlaubstag ist ein voller Arbeitstag. Da Urlaub gesetzeskonform eh nur für ganze Tage und nicht für halbe Tage oder gar stundenweise genommen werden kann, ist die Umrechnung in Stunden zweckfrei.

    Ist in deinem Vertrag die Teilzeit festgelegt mit 7 Stunden Arbeitszeit und 8 Stunden Urlaub? Oder hast du eigentlich im Vertrag stehen, dass du 8 Stunden arbeiten musst (vermutlich 40 Stunden pro Woche) und es gab nachträglich eine Vereinbarung, dass du Teilzeit mit verringerter Stundenzahl machst? Dann reduziert sich natürlich auch die zugrundeliegende Anzahl an Urlaubsstunden.

    Die Anzahl der Tage bleibt gleich.

  • Es kommt darauf an, wie Deine Arbeitszeit vertraglich festgelegt ist. Wie Tobias schon schreibt, sind Urlaubstage immer ganze Arbeitstage.

    Nur wenn sich Deine Arbeitszeit flexibel verteilt (z.B. 35 Stunden in 5 Tage Woche mit Gleitzeit), ist es üblich, die Wochenarbeitszeit auf die Tage zu verteilen. In dem Beispiel also 7 Stunden pro Urlaubstag.

  • Hallo,


    Urlaub wird nicht in Stunden gerechnet sondern in Tagen daher wenn Du einen Tag Urlaub hast ist 1 Tag Urlaub weg.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wie bereits schon mehrere geschrieben haben, wird Urlaub grundsätzlich in Tagen gerechnet. Es sollte in deinem Arbeitsvertrag auch stehen, wieviel Urlaub du hast und wie viele Tage pro Woche du arbeitest. Denn Urlaubstage beziehen sich immer auf die Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest und entsprechend musst du auch Urlaub nehmen. (Also bspw. Freitags immer frei -> kein Urlaub für Freitags notwendig).

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Hallo,


    ganz so eindeutig

    (Also bspw. Freitags immer frei -> kein Urlaub für Freitags notwendig).

    ist es nicht, denn es ist auch noch durchaus üblich und zulässig, daß der Urlaub (rechnerisch entsprechend angepasst) nicht in Arbeitstagen, sondern in Werk- oder gar Kalendertagen berechnet wird. Und diese Berechnung ist dann unabhängig vom Teilzeitgrad.


    Deswegen muß schon in jedem Einzelfall genau hingeschaut werden, was denn überhaupt konkret vereinbart wurde. Wenn allerdings der Urlaub (und damit auch die EFZ) in Arbeitstagen berechnet wird, dann macht es immer Sinn, auch bei flexiblem Einsatz "technische" Arbeitstage festzulegen, um klare Berechnungsgrundlagen für Urlaub, AU und Feiertage zu haben.

  • Im Internet steht, es sind IMMER 8 Std. Stimmt das?

    Im Internet steht auch, dass die Erde hohl oder eine Scheibe ist. Oder dass die Reptiloiden (wahlweise mit oder ohne Beteiligung der Freimaurer) die Erde beherrschen...

    Will sagen: keine Ahnung, wo du deine Informationen her hast, aber mal wen zu fragen, der sich damit auskennt, war schon mal eine richtige Entscheidung! ;)


    Ich arbeite Teilzeit (150 Std./Monat)

    Die Info alleine reicht zur abschließenden Beurteilung nicht aus. Aber wenn ich das grob überschlage und vermute, dass du 5 Tage die Woche à 7 Stunden arbeitest (was rechnerisch durchaus in der Nähe der 150/Monat landet), erscheint mir die Berechnung mit 7 Stunden erst einmal nicht falsch.


    Frage: Warum spielt die Stundenzahl überhaupt eine Rolle?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Luigina,


    wie meine Vorredner schon gesagt haben, deine Urlaubstage sind ganze Arbeitstage, hier gibt es keine Umrechnung in Stunden. Das Entgelt was dir dein Arbeitgeber bezahlen muss ist bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit das, dass du an diesem Tag arbeiten würdest (ErfK BUrlG §11 RZ3)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Nun bei dir wird jeder Urlaubstag (Annahme 6-Tagewoche mit gleichmäßigverteilter Arbeitszeit) wie folgt berechnet:

    150/ 4,35 / 6= 5,74h arbeitstäglich.

    Ich gehe davon aus, dass du nach Stunden bezahlt wirst, somit bekommst du für jeden Urlaubstag 5,75 h bezahlt und somit für die Urlaubswoche 34,48 Stunden bezahlt (Voraussetzung 6 Tage in der Woche arbeiten) bei nur 4 tage in der Woche arbeiten bekommst du für jeden Tag 150/4,35/4=8,62 Stunden bezalt und für die Urlaubswoche somit 34,48h bezahlt

    wie du siehst, füe eine Urlaubswoche ist es irrelevant, wie sich deine Arbeitszeit verteilt, du bekommst für die Woche immer 150/4,35=34,48 stunden bezahlt.


    Gruß

    Rabauke

  • Ja, ich arbeite täglich. Habe einen Stundenvertrag. Zwischen 6 und 10 Stunden täglich. Im Moment ist es mehr 170/180 Stunden, da ich Vertretung mache. Meine Chefin behauptet, dies sei Teilzeit und deshalb rechnet sie pro Tag nur 7 Stunden. Es geht darum, dass ich gekündigt habe und den Urlaub ausbezahlt kriege, deshalb möchte ich wissen ob 7 oder 8 Std.

  • Ich arbeite 5 Tage die Woche

  • Wie bereits schon mehrere geschrieben haben, wird Urlaub grundsätzlich in Tagen gerechnet. Es sollte in deinem Arbeitsvertrag auch stehen, wieviel Urlaub du hast und wie viele Tage pro Woche du arbeitest. Denn Urlaubstage beziehen sich immer auf die Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest und entsprechend musst du auch Urlaub nehmen. (Also bspw. Freitags immer frei -> kein Urlaub für Freitags notwendig).

    Um das geht es nicht. Wie viel Tage Urlaub ich habe, weiß ich. Es geht um das ausbezahlen.

  • Hallo Luigina,


    der Urlaubsanspruch berechnet sich nach den arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenzahl, d.h. in deinem Fall 150 Stunden im Monat daraus ergibt sich 150 Stunden/4,35 Wochen / 5 Tage = 6,9 Stunden je Tag

    Somit stehen dir pro Urlaubstag der Gegenwert von 6,9 Stunden zu.

    Die von Dir momentan geleisteten Überstunden sind dabei separat zu betrachten und fliessen nicht in die Berechnung der Urlaubstage ein.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Super, danke für die ausführliche Antwort. Dann kann ich ja noch was fragen. ? Ich hab noch 17 Tage Urlaub und zum 30.10. gekündigt. Stimmt es, dass ich dann die kompletten Stunden rechnen kann und nicht nur anteilig?

  • Hallo Luigina,


    das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab ;).

    der Gesetzliche Urlaub steht dir voll zu. Alles was darüber hinaus geht kann gezwölftet werden, wenn es denn so vereinbart ist oder aber auch nicht.


    20 Tage stehen dir sicher zu, wenn du laut Vertrag 25 hast würde das bedeuten sicher 12 ausbezahlt der rest evt. voll (5 Tage) eventuell anteilig)


    Gruß

    Rabauke


    achja, ich hatte 2 Beispiele gerechnet, 4-Tage und 6 Tage und beide hatten den gleichen Rechenweg, somit war auch die Berechnung von 5 Tage logisch

  • danke Bernd, das du meine Formel verwendet hast ;)

  • Die von Dir momentan geleisteten Überstunden sind dabei separat zu betrachten und fliessen nicht in die Berechnung der Urlaubstage ein.

    Auch wenn das im Prinzip richtig ist (s. § 11 BUrlG), bin ich in diesem Fall noch nicht davon überzeugt.


    Habe einen Stundenvertrag. Zwischen 6 und 10 Stunden täglich. Im Moment ist es mehr 170/180 Stunden,

    Das klingt mir derart variabel, dass ich mich damit schwer tue, hier einen fixen Wert anzunehmen.


    D.h. ich würde hier mal selber rechnen, ob es nur im Moment soviele Stunden sind, oder tatsächlich im letzten Quartal (bzw. eben den letzten 13 Wochen). Und dann würde ich entscheiden, ob ich 7 Stunden pro Urlaubstag in Ordnung finde, oder nicht doch lieber, mit Hinweis auf das Gesetz hier mehr fordere...


    Luigina Gibt es einen Betriebsrat bei Euch? Dann würde ich erst einmal den einschalten. (wirklich etwas tun kann er hier nicht, da es sich um individuelle Lohnansprüche handelt, aber vielleicht schafft er es den AG davon zu überzeugen, hier auf einen Rechtsstreit zu verzichten.)

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    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Hallo Moritz,


    Überstunden in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt werden für die Berechnung des Urlaubsentgeltes nicht berücksichtigt ( §11 BUrlG "(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes" -Hervorhebung durch mich-)


    Hallo Luigina,

    wieviele der 17 Urlaubstage du ausbezahlt bekommen kannst richtet sich auch nach deinem AV (wie auch schon von Rabauke erklärt)

    Dazu ein paar Fragen

    Wieviele Urlaubstage hast du für das ganze Jahr?

    Wieviele Stunden im Monat wären bei euch Vollzeit?

    Gibt es eine Auftrennung in gesetzlichen Urlaub und freiwilligen Urlaub, durch AV oder TV?


    Wobei der gesetzliche Urlaubsanspruch nur im Ausnahmefall ausbezahlt werden sollte und bei Ende des Arbeitsverhältnisses zum 30.10. (bist du dir da sicher der Oktober hat 31 Kalendertage) sollte eigentlich noch genug Zeit sein zumindest den gesetzlichen Urlaubsanspruch zu verbrauchen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes

    Hallo Bernd,


    danke, das hatte ich schon verstanden. Aber offensichtlich war mein Gedankengang (mal wieder) zu sprunghaft.


    Habe einen Stundenvertrag

    Was sind denn hier die (nicht zu berücksichtigen) Überstunden? Ich gebe ja gerne zu, dass hier mehrere, sich aus meiner Sicht eher widersprechende, Angaben gemacht wurden:


    einmal die Aussage des Stundenvertrages und

    Ich arbeite Teilzeit (150 Std./Monat)

    und dann auch noch:

    Im Moment ist es mehr 170/180 Stunden

    Was also ist jetzt die Basis der Berechnung? Sind die 150 Std. im Monat fest vereinbart und werden auch immer gezahlt? Dann muss man wohl annehmen, dass alle Stunden über 150 Überstunden sind. (Wobei wir dann wieder bei der Grundsatzdiskussion wären, ob Stunden unterhalb der regulären Vollzeitarbeitszeit überhaupt Überstunden sind...)


    Oder wird hier auf Stundenbasis abgerechnet und der Verdienst ist jeden Monat variabel und die 150 Stunden mehr so eine grobe Zielangabe (man könnte sie auch Zierangabe nennen ;) )?



    Zwischen 6 und 10 Stunden täglich

    Das klingt für mich nicht nach fixem Wert. Den aber bräuchte es, nach meinem Verständnis, um irgendwelche Überstunden zu definieren (und damit auszublenden).


    Und damit bleibt am Ende:

    Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat


    Luigina Du merkst, es kommt hier auf Nuancen, oder wie es so schön heißt "auf die konkreten Umstände des Einzelfalls" an. Die aber kennen wir nicht.


    Insofern ist wohl der einzig belastbare Tipp, den man dir geben kann: schnapp dir deinen Arbeitsvertrag, deine Abrechnungen der letzten Monate und gehe damit zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. (Allerdings solltest du vorher einmal selber rechnen, welchen Unterschied die Berechnung mit 7 oder dem Durchschnitt der letzten 13 Monate macht. Denn der Anwalt muss/will auch von irgendwas leben. Und ca. 100 Euro für eine Erstberatung auszugeben, wenn es um gerade mal 70 Euro geht wäre... na nennen wir es mal suboptimal.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!