Moin gemeinde,
ich habe hier schon etwas zu diesem Thema gefunden aber ich hätte da noch Fragen.
Wir (ADM im BR) (AN im Betrieb) haben uns bis dato immer bei unserem direktem Vorgesetzten bzw. Schichtleiter abgemeldet.
Nun hat unsere Leitung Personal uns folgende E-Mail gesendet:
Sehr geehrte Kollegen des Betriebsrates,
bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten abmelden müssen, wenn Sie eine Betriebsratstätigkeit beginnen. Sobald die Betriebsratstätigkeit beendet ist, müssen Sie sich wieder umgehend bei Ihrem Vorgesetzten zurückmelden.
• Herr xxxx– bitte bei Herrn yyyy an- und abmelden. Bitte auch schriftlich per E-Mail an Herrn yyyy mit Kopie an Herrn vvvv
• Herr mmm, Herr ffff – bitte bei Frau ssss an- und abmelden, auch schriftlich per E-Mail
Vielen Dank.
Herr xxxx arbeitet in der Produktion bei uns im Betrieb.
Herr yyyy ist Teamleiter der produktion im Werk.
Herr vvvv ist Leitung Produktion in beiden Werken.
Herr mmm und Herr ffff sind ADM´s im Betrieb und Frau ssss ist die Teamleitung im Werk.
Muss sich nun Herr xxxx wirklich so abmelden?
Ich weiß, dass es nicht schadet sich überall ab und auch wieder anzumelden
ich würde nur gerne wissen, ob das so richtig ist wie die Personal Leitung uns das geschrieben hat.
Da unsere Sitzungen ja immer im Werk stattfinden, könnten sich doch herr mmm und Herr ffff auch persönlich bei Frau ssss abmelden oder.
Was sagt Ihr bzw. das Gesetzt dazu.
Wir haben leider noch keine Fachliteratur und die erste Seminare sind erst im Oktober.
Ich hoffe, dass es nicht zu verwirrend ist.
Gruß
Stefan