SBV Teilnahme an Paritätischen Kommission

  • Hallo zusammen,


    meine Frage in diesem Forum lautet wie folgt:


    Bei uns findet eine ständige Paritätische Kommission statt. HR hat gemeint das ich als SBV nicht das Recht habe, an dieser Pako teilzunehmen.


    Meiner Meinung nach ist das nicht so.


    Gibt es da Experten zu diesem Thema?


    Vielen dank für eure Mühe.


    Patrik:)

  • Hallo Patrik,


    in der Regel stimmt der BR und der Arbeitgeber die Teilnehmer der Paritätichen Kommission.

    Die SBv hat aus meiner bescheidenen Sicht immer dann die Möglichkeit der Anwesenheit, wenn es sich um eine Persönliche PK handelt und ein Schwerbehinderter oder gleichgestellter betroffen ist.


    Wenn es sich um eine PK des Ideenmanagement handelt, dann entscheidet wie gesagt der BR über die Teilnehmer der AN-Vertreter, dass müssen nicht zwingend BR-Mitglieder sein sondern kann theoretisch jeder An sein der kein Leitender ist.

    Das ganze gilt auch bei unseren tarifverträgen für PK nach dem tarifvertrag. Der BR bestimmt, welche AN die Rechte der AN-Vertretung in der PK wahrnehmen.

    Daher bevor hier ein stimmt oder stimmt nicht kommt, frage doch mal im BR nach, Warum die dich nicht auch mal zur PK nominieren ;)

  • Patrik, ganz gut wäre, wenn Du uns mal die Frage von albarracin beantwortest, dann kommen wahrscheinlich genauere Antworten auf Deine Frage.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Patrik,


    diese Pk ist von AN-Vertreter und AG-Vertreter paritätisch besetzt.

    In der dazugehörigen Betriebsvereinbarung ist geregelt, wie die Besetzung stattzufinden hat (zumindenst in NRW so)

    paritätisch bedeutet gleiche Anzahl AN vertreter zu AG Vertreter


    Bei uns benennt der BR die jeweiligen AN-Vertreter nach BV, dass kann jeder AN sein, der bei uns beschäftigt ist. In der Regel nimmt der Sprecher des Entgeltausschuss oder sein Stellvertreter daran teil und ein weiterer Kollege, bei uns kann dass auch die SBV sein. Bei uns ist die PK mit jeweils 2 Personen besetzt.

    Also BV hierzu lesen und feststellen, wie die Besetzung stattzufinden hat, und wenn der BR die AN vertreter benennt, dann mit dem klären, ob du auch mal benannt werden kannst.


    Für mich nach dem bei uns geltenden TV und BV keine weiteren Personen zugelassen. Somit nicht der Betriebsarzt, nicht die Sifa und auch keine SBV wenn die nicht als AN-Vertreter benannt.


    Gruß

    Rabauke