Kostenerstattung durch AG bei BR Arbeit

  • Moinsen aus Hamburg,


    ich habe da gleich noch eine Frage zu der Erstattung von Kosten durch BR Arbeit.

    Ich fange einmal an es zu erklären.

    Wir sind ja im Unternehmen als Außendienst MA eingestellt.

    ich wohne in Hamburg und Fahre nach Thüringen um BR Arbeit zu machen.

    (BR-Sitzungen usw.) Nun übernachten wir im Hotel und es fallen dort Kosten an.

    (Schlafen und Essen) Nun können wir ja die Kosten an den AG weiterleiten was wir auch machen.

    Leider weigert sich unser PPA VKL diese abzuzeichnen und verweist auf den Chef persönlich.

    Das dauert aber, da dieser nicht immer anwesend ist.

    Gibt es evtl. die Möglichkeit das zu beschleunigen z.B. über Kostenübenahme, Kreditkarte o. ä. ?

    Es sollte aber für den AG verpflichtend sein.

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Bei uns wird Unterkunft und Essen direkt durch den AG bzw. die entsprechende Fachabteilung gebucht per Kostenübernahme. Somit wird dies direkt mit dem AG abgerechnet. Über die Reisekosten wird dann nur noch Benzin, ÖPNV etc. abgerechnet, was dann nicht so sehr ins Gewicht fällt.

    Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit wäre eine Art Vorschuss geben lassen, der dann immer verrechnet wird.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • also erstmal muss das für euch genauso gemacht werden wie es betriebsüblich ist. Wenn also für eine "normale" Reise mit Übernachtung dein PPA VKL das abzeichnet, dann müsste der das auch für die BR-Reise machen.

    Ihr seid neu und das muss sich einspielen, sprecht das beim Chef an.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich seh das genau so, wie rtjum.


    Das sind so die anfänglichen Startprobleme. Solange ihr nicht mit der Zeit bemerkt, dass hier System dahinter steckt, sind das Dinge, die man einfach einmal in einem persönlichem Gespräch klären sollte.


    Sollte sich der Chef aber sperren oder rumzicken, kann man auch schon mal Zähne zeigen und den Chef fragen, ob er das tatsächlich von einem Rechtsanwalt erklärt bekommen möchte.


    Auf den von Esci angesprochenen Vorschuss habt ihr übrigens ein Anrecht, der wäre theoretisch sogar im einstweiligen Rechtsschutz einklagbar. (Fitting §40 RZ 91)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • ich sehe das nicht ganz so wie rtjum.


    wenn der PPA VKL zwar der Kostenstellenverantwortliche für die Aussendienstmitarbeiter, aber nicht der Kostenstellenverantwortliche für den Betriebsrat ist, dürfte er keine Rechnungen7Erstattungen dafür freigeben, dies kann durchaus eine andere Person sein.

    Wer ist euer Ansprechpartner für Fragen des Betriebsrates, der müßte auch die entsprechenden Berechtigungen für die Freigabe haben.

    Ansonsten bin ich bei meinen Vorrednern dass die Erstattungen im betriebsüblichen Rahmen zu erfolgen haben.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Sehe das wie Bernd. Als BRM ist mein "normaler" Vorgesetzter nicht zuständig für Reisekostenabrechnungen.

    Zugegebenermaßen ist das bei uns auch immer wieder ein Thema, denn bei uns ist grundsätzlich die HR für das Gegenzeichnen der Abrechnungen zuständig. Aber die verschludern das gerne mal und man muss immer wieder mal nachfragen. Versucht das bspw. in einem Monatsgespräch klar zu definieren, wie die Abläufe sind. Manchmal hilft auch ein visuell dargestellter Prozess um für alle Klarheit zu schaffen.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • hallo Zusammen,


    wir haben dazu einen elektronischen Prozess eingeführt der eine automatische Zahlung innerhalb von 14 Tagen beinhaltet, wenn durch die freigebende Stelle nicht begründet abgelehnt wurde.


    Das führt dazu, dass zur Not mein Chef mit der GF telefoniert um zu klären, ob die 1200 € denn auch berechtigt waren für Hotel und fahrt ;), und dann freigibt, wenn der GF sagt, jo ist es.


    Zur Not regelmäßig dem § 669 BGB ziehen :D

    • Hilfreichste Antwort

    Für das BRM ist es vollkommen wurschtegal, wie normalerweise Dienstreisen abgerechnet werden, denn hier zählt nur das BetrVG. Und da hat Markus 1973 ED das getan, was imho jede Diskussion beenden sollte, er hat die einschlägige Kommentierung herangezogen, die dem BRM ein Anrecht auf einen Vorschuss zuschreibt:

    Auf den von Esci angesprochenen Vorschuss habt ihr übrigens ein Anrecht, der wäre theoretisch sogar im einstweiligen Rechtsschutz einklagbar. (Fitting §40 RZ 91)

    Ansprechpartner*in in Sachen Kostentragung für BR-Aufgaben ist damit in der Tat nicht der/die disziplinarische Dienstvorgesetzte des BRM, sondern der AG. Dem ist klarzumachen, dass BRM nicht in Vorleistung gehen müssen, sondern er die Kosten von Anfang an zu tragen hat.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)