Betriebsratssitzung trotz Corona

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich brauche Eure Hilfe bzw. Erfahrungen. Wir sind ein 9er Gremium und halten nach wie vor unsere Betriebsratssitzungen persönlich, anwesend ab.

    Von unserem Arbeitgeber bekommen wir hierzu einen Raum zur Verfügung gestellt der ca. 21 m² groß ist. Wir sind der Meinung das dies nicht ausreichend ist.

    Gibt es nun von Eurer Seite aus Erfahrungen ob man wegen der Pandemielage den AG zwingen kann, dass ein externer Raum angemietet werden kann.

    Übrigens Videokonferenzen funktionieren bei uns nicht, da nicht alle BR-Mitglieder technisch dafür ausgerüstet sind.


    Wäre dankbar für Eure Hilfe.


    Gruß


    Markus:)

  • Übrigens Videokonferenzen funktionieren bei uns nicht, da nicht alle BR-Mitglieder technisch dafür ausgerüstet sind

    lt. Gesetz gehen auch Telefonkonferenzen.

    Der AG muss das erforderliche zur Verfügung stellen, da sind 21qm momentan sicherlich nicht genug.

    Was sagt denn euer AG dazu, ihr habt doch sicherlich schon mit ihm gesprochen?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • M.W. schreibt der Corona-Arbeitsschutzstandard einen Mindestabstand von 1.5m vor, das ist bei 9 BRM auf 21m2 wohl eher nicht möglich. Falls das nicht einhaltbar ist, muss der AG andere Maßnahmen ergreifen, transparente Absperrungen zwischen den Sitzplätzen aufstellen, und auf jeden Fall MNB, ggf sogar filtrierende Masken, sprich FFP2, zur Verfügung stellen. Zusätzlich, so wird empfohlen, sollte ausgiebig gelüftet werden, und zwar alle 20 Minuten für 5 bis 10 Minuten: Dann dauert die Sitzung halt länger...


    Abgesehen davon erscheinen 2.3m2 pro BRM schon als wenig. Es gibt wirklich keine größeren Räume?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • einen Mindestabstand von 1.5m vor, das ist bei 9 BRM auf 21m2 wohl eher nicht möglich

    Ach, papperlapapp... da nehmen wir die dritte Dimension zu Hilfe, verteilen die Kollegen ein wenig im Raum und dann passt das schon...


    WARNHINWEIS: Obiger Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Lasst euch als Betriebsrat mit ordentlicher Technik für Videokonferenzen ausstatten - Geräte, die entsprechend gesichert sind und mit der notwendigen Software ausgestattet wurden. Da habt ihr auch nach der Pandemie noch was von. Ein gemieteter Raum ist später nicht mehr da.

  • Lasst euch als Betriebsrat mit ordentlicher Technik für Videokonferenzen ausstatten

    also Laptop und Headset für jedes BRM?

    Ich befürchte die meisten AG werden das nicht so einfach mitmachen, selbst im BetrVG 129 ist von Telefonkonferenzen die Rede und es kommt auch auf den Betrieb und die BRM an, wenn ich viele gewerbliche Kollegen habe ist das ganze sicherlich anders zu beurteilen als in einem "reinen" Bürobetrieb.

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  • also Laptop und Headset für jedes BRM?

    Für gute Videotelefonie würde sogar schon ein Tablet ausreichen. Wenn aber die Technik sonst im Betrieb gar nicht genutzt wird, wird es schwer das durchzusetzen.


    Aber Telefonkonferenzsysteme gibt es mittlerweile doch en gros et en masse. Sprich, hier braucht es nichts anderes als einen Anbieter, den man pro Call bezahlt und bei dem sich jeder Teilnehmer einfach einwählen kann.


    Und realistisch betrachtet: wir haben zwar ein Videokonferenzsystem (bei uns hat jeder AN ein Laptop und kann sich ein Headset dazu bestellen), aber tatsächlich schalten wir die Kamera einmal am Anfang ein, sagen einmal kurz Hallo und machen sie dann wieder aus. Bei nur Ton-Übertragung ist die Qualität deutlich besser!

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  • Ich denke, es wird weder ein extern anzumietender Raum noch eine Ausstatttung für Videokonferenzen für jedes BRM durchsetzbar sein. Die von mir beschriebenen Maßnahmen sind lt der einschlägigen ASR geboten, aber auch zureichend.

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  • Hallo Zusammen

    erst einmal danke an alle die geantwortet haben.

    Bei unserem BR gibt es eine Besonderheit. Wir sind ein Unternehmen dass sich um die Zeitungs- und Briefzustellung im hiesigen Gebiet kümmert. Bis auf mich und eine Gebietsleiterin sind alle anderen Mitglieder Zeitungszusteller. Das mit Telefonkonferenzen haben wir versucht. Funktioniert nicht, weil die meisten auch dafür technisch nicht ausgerüstet sind.

    Wir haben auch im Juli, nach 2 wöchigen Diskussionen, einen größeren Raum angemietet. Diesen wollte die GL erstmal nicht bezahlen. Wir reden hier von einer Raummiete von 50,00 €. Erst nach einem Gespräch mit dem Niederlassungsleiter hat er eingelenkt. Obwohl er durch mehrere Gespräche und E-Mails im Voraus gewußt hat, was auf Ihn zukommt.

    Wir hatten schon einen Beschluss gefasst, einen größeren Raum zu nehmen.

    Da wir in den folgenden BR-Sitzungen, durch Urlaub und Krankheit, nicht vollständig waren, sind wir ins Besprechungszimmer in der Niederlassung zurückgekehrt. Besagtes Zimmer mit 21m².

    Der AG ist auf dem Standpunkt dass dies genügt.

    Worum es mir geht ist, ob jemand weiß ob es während der Pandemie eine vorgeschriebene Quadratmeterzahl pro Person in geschloßenen Räumen gibt.


    Gruß


    Markus:D

  • Worum es mir geht ist, ob jemand weiß ob es während der Pandemie eine vorgeschriebene Quadratmeterzahl pro Person in geschloßenen Räumen gibt.

    Das kann ich beantworten und habe ich auch schon beantwortet: Nein. Gibt es nicht.


    Schau Dir den Sars-Cov-2-Arbeutsschutzstandard (mit Google schnell zu finden) an, das hier ist dort geregelt:

    M.W. schreibt der Corona-Arbeitsschutzstandard einen Mindestabstand von 1.5m vor (...). Falls das nicht einhaltbar ist, muss der AG andere Maßnahmen ergreifen, transparente Absperrungen zwischen den Sitzplätzen aufstellen, und auf jeden Fall MNB, ggf sogar filtrierende Masken, sprich FFP2, zur Verfügung stellen.

    M.E. bedeutet das klar, Ihr könnt zu neunt auf 21m2 sitzen, so Ihr die beschriebenen Maßnahmen ergreift (die der AG kostenmäßig zu tragen hat).

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    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Hallo Markus,


    es gibt die, speziell für die Corona-Pandemie erstellten Arbeitsschutzstandarts für Corona. Auch wenn es die Regierung immer noch nicht geschafft hat, diese Standarts als verbindliche Regeln zu definieren, so ist dies das Werk, nach dem sich der Arbeitgeber richten sollte und das als "aktueller wissenschaftlicher Stand" im Sinne des Arbeitsschutzes zu verstehen ist.


    Nach diesen Regeln muss betrachtet werden, ob ein Raum von 21 qm genügt. Wenn nicht, müsst ihr einen anderen Raum zur Verfügung gestellt bekommen. Die Entscheidung, ob ihr eine Video- oder Telefonkonferenz macht, liegt alleine beim BRV. Wenn der sagt, dass ihm das persönliche Gespräch bei dieser Art von Themen bei dieser Sitzung wichtig ist, dann ist dass so. Solange er dann die Interessen des AG (Kostensparung) und die Interessen des BR abgewogen hat, ist der AG in der Kostentragungspflicht.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das mit Telefonkonferenzen haben wir versucht. Funktioniert nicht, weil die meisten auch dafür technisch nicht ausgerüstet sind.

    8| D.h. die meisten haben kein Telefon? Das ist in der Tat eher ungewöhnlich...



    Wir sind ein Unternehmen dass sich um die Zeitungs- und Briefzustellung im hiesigen Gebiet kümmert.

    Dann sollte der AG mal kurz darüber nachdenken, ob er das Risiko, dass demnächst 9 AN gleichzeitig ausfallen, eingehen will.


    Ob er lieber einen ordentlichen Raum "spendieren" will, oder die notwendigen Schutzmaßnahmen (s. Beitrag von Winfried) bezahlen will, würde ich letztlich ihm überlassen.


    Denkbar wäre aber auch noch (ziept vielleicht ein bisschen an den Haaren), dem AG hier mit Behinderung der BR-Arbeit zu kommen, weil er den Betriebsrat einem unverhältnismäßig hohem Risiko aussetzt. Aber manchmal braucht es einfach ein wenig "Theaterdonner" ;)

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  • Das mit den Telefon- bzw. Videokonferenzen ist vielleicht etwas falsch erklärt worden. Natürlich hat jeder der BR-Mitglieder ein Telefon bzw. Handy. Nur Videokonferenzen funktionieren nicht, weil nicht jeder einen PC hat bzw. nicht damit umgehen kann. Bei Telefonkonferenzen ist das Problem , dass einige Mitglieder befürchten dass es mit ihren Handys nicht korrekt funktioniert oder sie schlechtes Netz haben. Teilweise wohnen die Mitglieder richtig in der Pampa. Auch möchten wir uns gerne persönlich bei den Sitzungen begegnen. Aber eben die geringe Raumgröße stellt ein Problem dar und es kommt deswegen auch immer zu Streitigkeiten mit dem AG.

    :thumbdown:

  • Hallo,


    probiert es doch mal aus mit der Telefonkonferenz und wenn es nicht funktioniert ist es ein weiterer Grund um gegenüber dem AG entsprechende Schutzmassnahmen (größerer Raum, Trennwände etc.) einzufordern.


    Eine weitere Möglichkeit ist, nehmt die CoronaVO eures Bundeslandes und schaut was dort über Mindestabstände bzw. Arbeitsschutz geregelt ist.

    Mit diesem Ergebnis dann zum AG und genau aufzeigen gegen welche Bestimmungen er verstößt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • wieso sollen Kosten für einen angemessenen externen Raum für BR-Sitzungen nicht durchsetzbar sein, wenn der AG nicht geeignete betriebliche Räume zur Verfügung stellen kann?

    Sind sie. Aber eben "wenn".

    Schau Dir den Sars-Cov-2-Arbeutsschutzstandard (mit Google schnell zu finden) an, das hier ist dort geregelt: (...) M.E. bedeutet das klar, Ihr könnt zu neunt auf 21m2 sitzen, so Ihr die beschriebenen Maßnahmen ergreift (die der AG kostenmäßig zu tragen hat).

    Der Raum ist imho nicht ungeeignet für die Sitzung, es müssen nur einfache Maßnahmen beachtet werden. Und wenn er nicht ungeeignet ist, woher soll der Anspruch auf einen externen Raum kommen?

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  • Es gibt hier mehrere Lösungsansätze, die alle korrekt und legitim sind. Letztendlich dürfte es am sinnvollsten sein, diese Lösungsansätze ggf. mit groben Kostenschätzungen zu versehen, den Rechtsanspruch auf eine ordentliche Lösung - welche auch immer - noch mal präziser zu begründen und das Ganze dann dem AG vorzulegen. Der kann dann selber entscheiden, welche Lösung er in angemessener Zeit zur Verfügung stellen will. Ich sehe hier nämlich auch keine Auswahlmöglichkeit des BR. Nur einen Anspruch.

  • Ich sehe hier nämlich auch keine Auswahlmöglichkeit des BR. Nur einen Anspruch.

    Dass hier der Arbeitgeber alleine entscheiden kann, sehe ich nicht.


    Die Entscheidung liegt beim Betriebsrat, der einen Ermessensspielraum hat. Der Arbeitgeber hat nur das Recht, für die entstandenen Kosten aufzukommen, vorausgesetzt die Kosten waren erforderlich und angemessen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • BetrVG - § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

    (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

    (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.


    Ohne direkt Kommentare zur Hand zu haben verstehe ich das so, dass der BR den erforderlichen Umfang begründet vorgeben kann und der AG dann diesen Umfang zur Verfügung stellt. Ihr könnt euch keinen Raum / Saal / Telefonmodell oder Endgerät aussuchen. Wenn die bereitgestellten Mittel die Anforderungen erfüllen, dann ist die Diskussion beendet.


    Welche Mittel erforderlich sind, ergibt sich aus dem BetrVG inklusive den aktuellen Ergänzungen. Erforderlich sind demnach aktuell nur Endgeräte für eine Telefonkonferenz, wenn die sinnvoll einsetzbar ist. Oder ein, den Hygiene- und Sicherheitsanforderungen entsprechender, Raum, in dem Präsenzsitzungen stattfinden können. Mehr Wahlfreiheit des BR sehe ich da nicht. Von einem passenden Kommentar / Urteil lasse ich mich aber gerne von einer besseren Ausgangslage überzeugen.

  • Hallo Tobias.


    nein es geht nicht um die Verfügungstellung irgendwelcher Endgeräte oder um die Durchführung von Telefonkonferenzen.


    Es geht darum dass in der Filiale ein eingermaßen großer Raum, eben die 21m², zur Verfügung steht. Es ist nun ein Streit zwischen dem AG und uns entbrannt, ob diese Größe für bis zu 9 Personen ausreicht. Meine Mitstreiter im BR fühlen sich in dem Raum, zu Pandemiezeiten nicht wohl. Der AG sagt es steht ein Raum zur Verfügung also darf kein Externer gemietet werden. Das haben wir nämlich 2 mal in der Hochphase gemacht. Ich hatte gedacht dass während der Corona-Pandemie, bei solchen Veranstaltungen, den Personen eine Mindestquadratmeterzahl eingeräumt werden muss.

    Dies ist nicht der Fall.


    Gruß


    Markus