Hallo
wir möchten eine (mehrere) Präsenz Vertriebsversammlung abhalten.
Wer ist für das Hygienekonzept verantwortlich?
Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber?
Wer hat das schon mal gemacht?
Gruß Frank
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Hallo
wir möchten eine (mehrere) Präsenz Vertriebsversammlung abhalten.
Wer ist für das Hygienekonzept verantwortlich?
Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber?
Wer hat das schon mal gemacht?
Gruß Frank
Bei uns hat es die FASi in Abstimmung mit dem BR erarbeitet. Es ist an unseren betrieblichem Hygienekonzept angelehnt.
Wer ist für das Hygienekonzept verantwortlich?
Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber?
Auch wenn der Betriebsrat ein weitgehend eigenständiges Organ ist, so gilt das nur im Innenverhältnis. Nach Außen gibt es nur einen Verantwortlichen: der Arbeitgeber.
Vor dem Hintergrund finde ich den Ansatz sich hier zusammen mit der FaSi (die arbeitet schließlich für den AG) ein Konzept zu erarbeiten, den richtigen Ansatz. Dann kann der AG sicher sein, dass er das Konzept auch verantworten kann und der BR weiß, dass seine Belange ebenfalls berücksichtigt werden.
Moin
danke für die Info.
Der Fasi meint wir sollen das Konzept ausarbeiten. Oder besser noch das Virtuell machen.
Virtuell haben wir das Problem der nicht Öffentlichkeit. Wie will man das da garantieren?
Der Fasi meint wir sollen das Konzept ausarbeiten
die Fasi sollte mit im Boot sein. Liest sich ein bisschen so als wollte sie sich drücken.
wer ist der Hausherr bei einer Betriebsversammlung und hat somit das Hausrecht?
der BR
somit liegt die Verantwortung eindeutig beim BR
und hat somit das Hausrecht?
der BR
somit liegt die Verantwortung eindeutig beim BR
Sorry Rabauke, aber hier vergaloppierst Du Dich mMn.
Ja, der BR hat das Hausrecht auf der Betriebsversammlung, kann also entscheiden, wer teilnimmt und wer nicht. Da der Betriebsrat aber selbst dann über keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Kollegen verfügt, kann er nicht der Verantwortliche sein.
Dass der BR hier gut beraten ist, sich selber einzubringen (um eine Lösung zu haben, die auch den Anforderungen des BR entspricht), steht, zumindest für mich, völlig außer Frage. Aber verantworten muss es am Ende der AG. Es ist und bleibt sein Betrieb, seine AN!
Hallo Moritz,
ich verstehe Deine Einwände nicht so ganz.
Der BR ist eindeutig allein in der Verantwortung. Er kann aber beim AG den notwendigen Sachverstand im Rahmen des § 40 BetrVG anfordern, um die Durchführung der Versammlung zu gewährleisten.
Der BR ist eindeutig allein in der Verantwortung.
Gesetzt der Fall, bei der Veranstaltung kommt es zu einer größeren Infektion. Bei der nachträglichen Untersuchung stellt sich heraus, dass zum Einen das Hygienekonzept leider nicht vollständig den Vorgaben entsprach, und zum Anderen etliche Kollegen sich schlicht nicht dran gehalten haben. Wer zahlt das Bußgeld?
Letztlich natürlich der AG, weil der BR bekanntermaßen über kein eigenes Vermögen verfügt. Das fehlerhafte Konzept läge (vielleicht?) durchaus im Verantwortungsbereich des BR. Die mangelhafte Durchführung durch die "....(pejoratives Adjektiv ad libitum) Kollegen" sicher nicht.
Um den BR hier persönlich haftbar zu machen, müsste ich als AG schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz belegen können. Das stelle ich mir doch recht schwierig vor. Insofern würde ich als AG Wert darauf legen, dass ich hier mitbestimme und der BR nicht einfach tun und lassen kann, was er will. Und als BR würde ich Wert darauf legen, dass ich hier mitbestimme, damit Sinn und Zweck der Veranstaltung auch ordnungsgemäß erfüllt werden.
Laut §40 BetrVG kommt der AG für die Kosten der BetrV auf. Laut Fitting, Rn. 113 zu §40 hat der AG die erforderlichen Räume zu stellen.
Der BR legt fest: Wir brauchen einen Raum mit Sitzplätzen für 120 Menschen.
Der Infektionsschutz schreibt vor, welche Regeln dafür eingehalten werden müssen.
Der Arbeitgeber stellt einen entsprechenden Raum zur Verfügung und erstellt (mit der FaSi) ein Hygienekonzept.
Anschließend sorgt der BR dafür, dass bei der Versammlung die Regeln auch eingehalten werden. Das kann der AG mangels Hausrecht nicht selber tun.
Im eigenen Sinne sollte der BR natürlich die FaSi unterstützen, damit die Versammlung nicht mega uncool wird (durchgehendes Tragen vom Mundschutz z. B.). Aber verantwortlich ist der AG.
nicht ohne Grund haben wir als BR das Hygienekonzept zusammen mit der Örtlichen Kontrollbehörde erarbeitet, weil wir als BR in der Verantwortung sind. Wir hätten ja auch keine Präsentsversammlung durchführen können, daher ich bleibe dabei was wie und wo auf einer Betriebsversammlung passiert hat einzig und allein der BR selber zu verantworten!
Persönliche Einladung und mit Namensliste sicher stellen, das nur die rein kommen, die zu dem Zeitpunkt auch Eingeladen waren
Hygienekonzept und Einhaltung sicher stellen, bei uns, die, die keine Maske tragen wollten wurde der Zugang verwehrt
und und und, die Vorbereitung hierfür hat uns 3 Arbeitstage mit 4 Mann gekostet