Wegen Wespennest nach Hause geschickt

  • Hallo,


    bei uns im Betrieb wurden Kollegen wegen eines Wespennestes deren Bewohner sehr aggressiv waren nach Hause geschickt, bis das Nest entfernt wurde. Bekommen die Kollegen den Lohnausfall ersetzt nach § 615 BGB? Oder ist das höhere Gewalt und die Kollegen müssen Stunden vom Arbeitszeitkonto nehmen?

  • Klassische Antwort: Es kommt darauf an.


    Wenn dieses Wespennest schon länger bekannt ist und jetzt erst entfernt wurde (weil es vorher nicht gestört hat, oder warum auch immer), der AG also die Möglichkeit gehabt hätte es außerhalb der Arbeitszeit der betroffenen MA entfernen zu lassen, so gerät er in Annahmeverzug. Denn er hat entschieden dieses Wespennest innerhalb der Arbeitszeit der MA entfernen zu lassen und nicht etwa z.B. letzten Samstag, als in diesem Bereich niemand gearbeitet hat.


    Wenn aber (was ich eher vermuten würde) dieses Wespennest entdeckt wurde, der AG die MA zu ihrer eigene Sicherheit direkt nach Hause geschickt hat und das Wespennest sofort entfernen ließ, so würde ich hier keinen Annahmeverzug vermuten und davon ausgehen, dass die Kollegen die Stunden vom Arbeitszeitkonto nehmen müssen.


    aus meiner Sicht hat euch der AG nach Hause geschickt und muss auch bezahlen. Sprich Annahmeverzug.

    Das ist so pauschal nicht richtig.

    Es kommt ja primär nicht darauf dass der AG den MA nach Hause schickt, sonder mehr darauf warum er den MA nach Hause geschickt hat. Die Frage ist doch, liegt der Grund für das nach Hause schicken beim AG, oder nicht.

    Wenn der AG Dich nach Hause schickt, weil Starkregen und Hochwasser über Nacht das gesamte Betriebsgelände in einen knietiefen See verwandelt haben, würdest Du auch nicht von einem Annahmeverzug ausgehen, nur weil der AG Dich Heim geschickt hat, oder?


    Tante Edit sagt zu mir:

    "Halt den Rand und trink erstmal Deinen Kaffee aus, bevor Du hier so einen Käse von Dir gibst"

    ...und damit hat sie recht. Ich bitte darum diesen Beitrag von mir zu ignorieren, da er schlicht und einfach halb verschlafener Mist ist.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    2 Mal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • Wenn der AG Dich nach Hause schickt, weil Starkregen und Hochwasser über Nacht das gesamte Betriebsgelände in einen knietiefen See verwandelt haben, würdest Du auch nicht von einem Annahmeverzug ausgehen, nur weil der AG Dich Heim geschickt hat, oder?

    Doch würde ich, denn dass das Betriebsgelände aufgrund von Starkregen unter Wasser steht, gehört schlicht und ergreifend zum Betriebsrisiko. Der Arbeitgeber bezahlt mich ja auch nicht, wenn ich zu spät komme, weil es über Nacht 40 cm geschneit hat. Auch da muss ich mir gefallen lassen, dass der Arbeitgeber sagt, dass das Wegerisiko halt einfach auf meiner Seite liegt.


    Allerdings gibt es auch Tarifverträge, die regeln, ob und wie lange der Arbeitgeber für ausgefallene Arbeitszeit aufzukommen hat.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das sehe ich auch so, Annahmeverzug.

    Mit Blick auf den §4/1 ArbSchG.

    Kommt der Ag zu der Überzeugung das die Arbeit nicht sicher gestaltet werden kann und lässt sie einstellen hat er natürlich den Lohn weiter zu zahlen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Sorry,


    habe mich da vertan.

    Aber leider läuft das bei uns so. Es existiert eine BV bei uns, von vor meiner Zeit, wonach der AG die AN nach hause schicken darf. Und leider wollen meine Kollegen da nicht ran. Aber wir haben heute Neuwahl und danach wird sich was ändern.

  • Doch würde ich, denn dass das Betriebsgelände aufgrund von Starkregen unter Wasser steht, gehört schlicht und ergreifend zum Betriebsrisiko.

    Ja, ja hab schon mein großes Ruderboot dabei und rudere kräftig zurück :D


    Mein Gehirn fängt erst nach dem ersten Kaffee an sich alphabetisch zu ordnen und ich sollte hier wohl lieber nichts schreiben, wenn es erst bei "A" wie Annahmeverzug ist und noch nicht mal bei "B" wie Betriebsrisiko.

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  • Tante Edit sagt zu mir:

    "Halt den Rand und trink erstmal Deinen Kaffee aus, bevor Du hier so einen Käse von Dir gibst"

    ...und damit hat sie recht. Ich bitte darum diesen Beitrag von mir zu ignorieren, da er schlicht und einfach halb verschlafener Mist ist.

    Du schläfst um halb elf noch?! Da hätte unser Arbeitgeber ja leichtes Spiel mit uns!

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  • Es existiert eine BV bei uns, von vor meiner Zeit, wonach der AG die AN nach hause schicken darf. Und leider wollen meine Kollegen da nicht ran.

    Die BV bzw. der entsprechende Paragraph ist schlicht und einfach ungültig, weil sie sie gegen ein Gesetz verstösst, in diesem Fall § 615 BGB und gehört daher ersatzlos gestrichen.


    Das Wegerisiko liegt beim AN, dazu gehören die 40 cm Neuschnee ebenso wie Blitzeis, Stau oder Streik der Verkehrsbetriebe.


    Das Betriebsrisiko liegt dagegen bei AG, vom Großbrand über die Maschinenstörung bis zum nicht rechtzeitig eingetroffenen Material, oder eben zum Wespennest. Ich finde es verantwortungsvoll, dass der AG die MA nach Hause schickt, frage mich aber, wie das in Bäckereien aussieht...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Du schläfst um halb elf noch?!

    Naja, ich muss gelegentlich mal aus dem Büro raus, um nicht Wahnsinnig zu werden :D

    und wenn ich, wie in diesem Fall, für nen Kollegen mit ner Autopanne die halbe Nachtschicht (bis um 01.00 Uhr) übernehme, ja dann bin ich um halb elf noch ziemlich verschlafen.

    Wenn man seit 20 Jahren 24/7 in 12 Stunden Schichten arbeitet, sind die Schlafgewohnheiten nicht mehr von der Tageszeit abhängig. Das hat sich auch nach 2 Jahren Freistellung noch nicht geändert.

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