Corona / Maskenpflicht

  • Hallo zusammen!


    Ich bräuchte einmal Eure Erfahrungswerte bzgl. Corona Maskenpflicht


    Hintergrund:

    Wir haben seit kurzem die Maskenpflicht eingeführt. Das heisst beim Betreten der Firma, auf Fluren, Treppen etc. ist eine Maske zu tragen. An einem Arbeitsplatz, wo man nicht Face-to-Face arbeitet kann die Maske abgenommen werden.


    Nun haben wir aber Kollegen, die vom Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass sie keine Maske -aus gesundheitlichen Gründen- nicht tragen müssen


    Der AG hat aber die Maskenpflicht angeordnet (Hausrecht) und für diese Kollegen ist kein anderer Alternativarbeitsplatz vorhanden


    Was macht man nun mit diesen Kollegen? Im Grunde müssen diese nach Hause geschickt werden. Aber wer zahlt dann? Der AG wird sich weigern und die Krankenkassen werden dies bestimmt auch nicht übernehmen wollen.


    Wie geht man mit so einer Situation um?

  • Hallo,


    der AG hat für diese Kollegen die Arbeitsplätze so einzurichten das sie ohne Maske arbeiten können.

    Sieht sich der AG dazu nicht in der Lage kann es sie auch auf seine Kosten freistellen.

    Habt ihr eine BV dazu abgeschlossen? Hier kann man sowas klar regeln.

    Der AG hat aber die Maskenpflicht angeordnet (Hausrecht) und für diese Kollegen ist kein anderer Alternativarbeitsplatz vorhanden

    Somit ist der AG in der Verantwortung.

  • Hallo,


    in unserem Produktionsbetrieb haben wir von knapp 600MA auch 4MA mit einer solchen Bescheinigung. Nach Rücksprache mit unserer Werksärztin, der FaSi und einer großen Krankenkassen (Kooperation bei Gesundheitsthemen) und einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung bleiben diese MA auf ihren Arbeitsplätzen.

    Sie sind angehalten vermehrt zu lüften und die sonst geltenden Hygieneregeln konsequent einzuhalten.

    Sollte Corona bei uns die Runde machen werden diese MA und auch sonstige "Risikogruppen"-MA sofort beurlaubt bzw. wenn möglich ins HomeOffice geschickt.


    LG

  • also als erstes Mal kann der AG keine Maskenpflicht einseitig anordnen wenn ihr einen Betriebsrat habt.

    Klar, aufgrund der Corona-Pandemie, wird sich ein BR dem nicht komplett verweigern können, aber das Ausgestalten einer solchen Pflicht sehe ich als ganz klar mitbestimmungspflichtig.

    Der AG hat eine Fürsorgepflicht und daher auch für den Gesundheitsschutz der MA zu sorgen, dabei ist er erstmal auf der sicheren Seite wenn er die Vorgaben des Arbeitsschutzstandards bzgl. Covid-19 einhält.

    Arbeitsschutz finden wir im §87 des BetrVG also auch hier Mitbestimmung.

    Da gibt es dann natürlich eine ganze Klaviatur an Möglichkeiten.

    Je nach Grund des Attestes, da kommt dann spätestens der Betriebsarzt ins Spiel, können ja schon medizinische Masken helfen und ansonsten wird der AG nicht drum herum kommen, Arbeitsplätze für diese Kollegen/-innen so herzurichten dass dieses dort arbeiten können.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Also Leute, ich gelte ja nicht als übermäßig prüde und verklemmt. Zu Hause laufe ich sogar manchmal splitternackt herum. Aber in diesem Fall geht ja um das Erscheinungsbild vor flüchtigen Bekannten im Betrieb! Schon mal daran gedacht, dass manche Kolleg/innen auch Kinder dabei haben können, die angesichts eines nackigen Riechsorgans traumatisiert werden können, weil sie die in Läden und öffentlichen Verkehrsmittel nur züchtig bedeckt sehen?


    Der AG handelt hier pflichtgemäß, gewisse Körperteile gehören nun einmal in der Öffentlichkeit nicht entblösst und dürfen höchstens von Ehegatten, Kindern und Eltern gesehen werden (der Islam ist uns da weit voraus). Und wenn nun manche Perv Exhib Maskenmuffel meinen, mit einem gefakten Attest ungeahndet ihrem Laster fröhnen zu können, gehören die erst mal vorsorglich wegen Urkundenfälschung angezeigt. Ich bekomme ja schließlich auch kein Attest, das mir gestattet beim Briefzustellen den Schniedel raushängen zu lassen!


    (Wer Ironie findet, darf sie behalten. Ich gucke jetzt, was es neues auf Nosehub gibt...) 8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • off-topic

    Ich bekomme ja schließlich auch kein Attest, das mir gestattet beim Briefzustellen den Schniedel raushängen zu lassen!

    Ich würde mal vermuten, dass für Zusteller mit raus hängendem Schniedel, Ehemänner eine größere Gefahr darstellen als Arbeitgeber... :D

    Ich gucke jetzt, was es neues auf Nosehub gibt...

    ...mit Sicherheit was, dass mit Mundschutz nicht funktionieren würde... 8o

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • also als erstes Mal kann der AG keine Maskenpflicht einseitig anordnen wenn ihr einen Betriebsrat habt. Klar, aufgrund der Corona-Pandemie, wird sich ein BR dem nicht komplett verweigern können, aber das Ausgestalten einer solchen Pflicht sehe ich als ganz klar mitbestimmungspflichtig.

    Das sehe ich insoweit anders, als dass es u.a. eine rechtsverbindliche bundesweit geltende Covid-19-Arbeitsschutzrichtlinie gibt, zudem regional unterschiedliche zusätzliche Auflagen. Wenn der AG Vorgaben folgt und keinen Gestaltungsspielraum hat, gibt es auch keine Mitbestimmung.

    Nun haben wir aber Kollegen, die vom Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass sie keine Maske -aus gesundheitlichen Gründen- nicht tragen müssen

    Das kann es geben. Allerdings weiß man auch, das einige gefälschte Bescheinigungen im Umlauf sind. M.E. ist der AG gut beraten, bzgl der Bescheinigung das zuständige Ordnungsamt und/oder den betriebsärztlichen Dienst in dieser Frage einzuschalten.


    Ist der medizinische Grund valide, müssen die anderen AN, die mit den "Maskenlosen" zusammenarbeiten, mit FFP-Masken ausgestattet werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • In meiner Firma hält sich jeder an die Regeln, aber wir müssen bei der Arbeit nicht wirklich eine Maske tragen, weil in unserem Büro die meisten Leute über das Home-Office arbeiten und es einen Zeitplan von maximal 9 Personen in einer Abteilung gibt, die ins Büro gehen. Jetzt ist es jedoch Pflicht, sie auch in unserer Kantine zu tragen. Ich habe das Gefühl, wenn ein Mitarbeiter bereits ein Problem hat und keine Maske besser tragen kann, bleibt er im Home-Office.

  • Der AG hat aber die Maskenpflicht angeordnet (Hausrecht) und für diese Kollegen ist kein anderer Alternativarbeitsplatz vorhanden


    Ich habe das Gefühl, wenn ein Mitarbeiter bereits ein Problem hat und keine Maske besser tragen kann, bleibt er im Home-Office.

    zengoreokau Home-Office ist laut TE keine Option. Somit hilft ihm dein Gefühl hier leider nicht weiter.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Das sehe ich insoweit anders, als dass es u.a. eine rechtsverbindliche bundesweit geltende Covid-19-Arbeitsschutzrichtlinie gibt, zudem regional unterschiedliche zusätzliche Auflagen. Wenn der AG Vorgaben folgt und keinen Gestaltungsspielraum hat, gibt es auch keine Mitbestimmung.

    ...und ich sehe das in soweit anders, dass der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, nirgendwo eine allgemeine Maskenpflicht vorschreibt. Es wird gefordert die Arbeit, bzw. alle betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten wird. Nur da wo dieses nicht möglich ist, werden alternative Maßnahmen gefordert. Diese alternativen Maßnahmen sind z.B. transparente Abtrennungen zwischen Arbeitsplätzen bzw. zwischen MA und Kunden, oder aber auch das Tragen eines Mund- Nasenschutzes.


    Außerdem regelt der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard in Punkt II:

    "Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der

    Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat
    sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie
    mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen.
    Hat der Betrieb einen Arbeitsschutzausschuss, koordiniert dieser zeitnah die Umsetzung
    der zusätzlichen Infektionsschutz-Maßnahmen und unterstützt bei der Kontrolle ihrer
    Wirksamkeit. Alternativ kann auch ein Koordinations-/Krisenstab unter Leitung des
    Arbeitgebers oder einer nach § 13 ArbSchG/DGUV Vorschrift 1 beauftragten Person unter
    Mitwirkung von Betriebsrat
    , Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt eingerichtet
    werden."
    (Fettung von mir)

    ...womit es klar ist, dass § 87 Abs. 1 Nr. 1 & Nr. 7 BetrVG sehr wohl zu berücksichtigen sind.


    Das ist auch richtig so, da viele AG die aufwendige Umorganisation der Arbeit, bzw. aller betrieblichen Abläufe scheuen und es sich lieber einfach machen würden. Je nach Größe und Struktur eines Betriebes ist ja eine einfache, allgemeine Maskenpflicht sehr viel einfacher (und auch billiger) umzusetzen, als alles so zu organisieren, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, das dauerhafte Tragen eines Mund- Nasenschutzes stellt eine Belastung dar, die nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Daher ist die primäre Vorgabe des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards die Umorganisation um den Mindestabstand einzuhalten und nicht das Tragen eines Mund- Nasenschutzes.

    Es geht darum den bestmöglichen Infektschutz, bei der geringstmöglichen Belastung für die MA zu erreichen und deshalb ist der BR hier völlig zurecht im Boot.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Das sehe ich insoweit anders, als dass es u.a. eine rechtsverbindliche bundesweit geltende Covid-19-Arbeitsschutzrichtlinie gibt

    ich sehe das nicht als rechtsverbindlich an, es sind Empfehlungen. Wenn ein AG diese einhält werden Behörden/BAGs regelmäßig davon ausgehen, dass er seine Pflichten im Arbeitsschutz eingehalten hat. Er kann aber auch andere Maßnahmen ergreifen und muss dann, z.B. in einem Rechtsstreit, nachweisen dass diese Maßnahmen gleichwertig zu denen der Empfehlungen sind.

    rechtsverbindlich wäre für mich, wenn nur diese und keine anderen Maßnahmen getroffen werden dürfen, aber vielleicht sehe ich das ja falsch.

    ich als BR habe mich noch nie, und werde das auch nicht tun, dagegen verwehrt wenn unser AG andere Maßnahmen ergriffen hat, solange diese von unserer SiFa als mindest gleichwertig bzw bei uns eigentlich sogar immer höherwertiger eingestuft wurden.

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  • ich sehe das nicht als rechtsverbindlich an, es sind Empfehlungen. [...]

    Es ist in der Tat etwas diffizil :). Erstmal hast du recht, der entsprechende Text auf der Webseite des BMAS lautet "... Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, ...". Also: Reine Empfehlung, nicht verbindlich.


    Konkreter wird es dann allerdings in den Fragen und Antworten auf der Webseite, denn dort liest man dann im Abschnitt "https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Arbeitsschutz/faq-arbeitsschutzstandards.html#collapse64c654c2-d19e-4fdf-890c-797ecce11772":

    "Er ist zugleich Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen." Nun ist plötzlich von "Sanktionierung bei Verstößen" die Rede.


    Mein Fazit: Ich bin als AG sehr gut beraten, mich an diese Standards zu halten. Sollte irgendwann "... the shit hits the fan" eintreten, bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich diese Empfehlungen umgesetzt habe.

  • ich sehe das nicht als rechtsverbindlich an, es sind Empfehlungen.

    Das kann man durchaus so sehen.

    Allerdings sind es Empfehlungen wie man, die durchaus rechtsverbindlichen Corona-Verordnungen der Bundesländer, innerbetrieblich umsetzen kann und soll.

    Gerade als BR sollte man dem AG gegenüber den Standpunkt vertreten, dass der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard rechtsverbindlich ist. Zum einen, weil er explizit nochmal auf die Mitbestimmungsrechte des BR hinweist und zum anderen, weil er wirklich viel Gestaltungsspielraum lässt, die Maßnahmen an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.

    Da steckt für den BR sicherlich viel Arbeit drin (was vielleicht nicht jedem zusagt), aber ich halte es für ziemlich bedenklich hier zu sagen: "Die SiFa findet das in Ordnung, was der AG sich da ausgedacht hat, also wird das schon passen".

    SiFa sind alles andere als Profis, wenn es um Infektschutz geht und das ist auch nicht wirklich ihre Aufgabe. Das Erstellen von Hygienekonzepten ist grundsätzlich die Aufgabe eines Desinfektors, der wird speziell dafür ausgebildet.

    Daher wäre für mein Empfinden die richtige Vorgehensweise:

    Mitbestimmung einfordern

    Als Sachverständigen einen staatl. geprüften Desinfektor hinzuziehen (falls der AG nicht so schlau war da selbst drauf zu kommen)

    und dann gemeinsam mit dem AG, dem Desinfektor, der SiFa und dem Betriebsarzt ein maßgeschneidertes Hygienekonzept für den Betrieb erarbeiten, welches den bestmöglichen Infektschutz, bei der geringstmöglichen Belastung für die MA gewährleistet.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Das Erstellen von Hygienekonzepten ist grundsätzlich die Aufgabe eines Desinfektors

    ich denke mal das kommt durchaus auch auf den Betrieb an, dass sowas bei Euch einen anderen Stellenwert hat als vielleicht in einem Industrie- oder Logistikunternehmen ist nachvollziehbar. Mag sein, dass ein Desinfektor andere Hygieneregeln in unserem Betrieb erstellt hätte aber wenn alle Seiten, also AG, BR, SBV, BG und auch die SiFa damit einverstanden sind und alle ihre Bedenken äußern konnten und diese sogar größtenteils umgesetzt wurden dann ist sicherlich genügend Fachwissen und gesunder Menschenverstand versammelt gewesen.


    Die SiFa findet das in Ordnung, was der AG sich da ausgedacht hat, also wird das schon passen".

    das würde ich auch nicht bei jeder x-beliebigen SiFa so machen und wir haben vor einigen Jahren nicht umsonst solange auf den AG eingewirkt bis das die SiFa ausgetauscht wurde. Wir haben uns aber mittlerweile gegenseitig kennengelernt und wissen dass der nichts empfiehlt was nicht wirklich gut für Kollegen ist.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • rtjum: alles was Du schreibst ist sicherlich richtig und wenn das bei Euch so gelaufen ist, wunderbar! Alles richtig gemacht.

    Da aber in diesem Thread schon (von erfahrenen Betriebsräten) die Mitbestimmung des BR bei diesem Thema grundsätzlich in Frage gestellt wurde, finde ich es wichtig darauf hinzuweisen, dass der BR definitiv mit im Boot ist und damit selbstverständlich die Möglichkeit einhergeht auch einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen.

    Gerade viele Industrie- oder Logistikunternehmen stehen diesem Thema doch recht hilflos gegenüber, da hier nie die Notwendigkeit bestand sich über so etwas wie Hygienekonzepte auch nur im entferntesten Gedanken zu machen.

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