Vorgezogene Personalratswahlen - Probleme (Plötzlich mehr Mitarbeiter)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich arbeite in einem Kreisverband beim Bayerischen Roten Kreuz. Somit liegt uns das bayer. Personalvertretungsrecht zugrunde.


    Der bisherige Personalrat hat sich aufgelöst (Ausgeschieden, Zurückgetreten) und der formierte Wahlausschuss hat nun einige Problemstellungen.


    Über jede Hilfe bedanke ich mich schon im voraus.



    Die Personalratswahlen wurden im September ausgeschrieben mit 5 Personen im Personalrat (Damals unter 150 Mitarbeiter).


    In der Zwischenzeit ist ein neuer Geschäftszweig entstanden, es kamen Auszubildende hinzu und jetzt haben wir über 150 Mitarbeiter (Wahlberechtigte).


    Somit erhöht sich die Zahl im zukünftigen Personalrat auf 7.


    Zu dem fristgerechten Zeitpunkt wo Wahlvorschläge eingegangen sind, waren wie bereits erwähnt nur 5 Personalratsmitglieder angedacht.



    Unsere Wahlen finden jetzt in 18 Tagen statt. Was wir als unerfahrener Wahlausschuss ebenfalls noch nicht wussten und was nicht ganz klar ist, nächstes Jahr finden ja


    generell die Personalratswahlen statt. Unser Personalrat ist dann weniger als 1 Jahr im Amt. Hier ergibt sich die Frage, müssen wir im nächsten Jahr


    erneut wählen? Oder dürfen wir neu wählen, oder ist es uns untersagt? Es geht ja auch um die Kosten.


    Die 2. Frage wäre, müssen wir die Wahl komplett neu aufrollen, weil sich die Wahlberechtigten auf über 150 erhöht haben und nunmehr 7 Leute für den Personalrat bestimmt werden müssen?


    Es haben sich ja die Voraussetzungen geändert....???



    Herzlichen Dank

  • Mir stellt sich die Frage, ist der neue Geschäftszweig einfach so vom Himmel gefallen?


    Will sagen, wusste die Personalabteilung/Geschäftsführung nicht, dass da in absehbarer Zeit (innerhalb des Wahlzeitraumes) so viele MA dazu kommen, dass das Auswirkung haben kann?


    Ich denke mal, da der AG die Kosten der Wahl zu tragen hat, würde ich die Wahl neu starten.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Wie ist der Status eurer jetzt bestehenden PR?

    - Alle zurückgetreten oder hat der jetzt ein Übergangsmandat?


    Nur damit keine PR freie Zeit entsteht! - Die sauberste Lösung wird es sein, die Wahl abzubrechen und neu zu initiieren.

    Sind PR Wahlen wirklich regulär 2021? BR Wahlen sind ja erst wieder 2022.

  • Der neue Geschäftszweig war in Planung. Uns als Wahlausschuss lag bei der Wahlausschreibung ein Wählerverzeichnis von knapp über 140 Personen vor. Seit 01.10. sind es ca. 160 Personen.


    Derzeit verfügen wir über keinen Personalrat. Es sind alle ausgeschieden bis auf 1 Person, deshalb Neuwahlen. Normalerweise sind die Wahlen im bayerischen öffentlichen Dienst alle 4 Jahre, das wäre 2020 gewesen. Aufgrund Corona wurden die Wahlen auf 2021 verschoben. Wenn also der demnächst gewählte Personalrat seine Tätigkeit aufnimmt, hat er bis zur nächsten offiziellen Wahl weniger als 1 Jahr Amtszeit.

  • Beim BR braucht bei der regulären Wahl nicht erneut gewählt werden, wenn infolge einer vorgezogenen Neuwahl das Gremium weniger als 12 Monate bestanden hat.

    Das kann man geschickt nutzen um eben nicht den Wahlstress nach eine Jahr im Amt erneut zu haben.


    Vielleicht geht das bei einer PR-Wahl ja auch, aber da kenne ich mich auch nicht aus.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hmmm ich kenne mich bei Personalratswahlen nicht aus aber gibt es da wirklich kürzere Amtszeiten als ein Jahr?

    Wäre es eine Betriebsratswahl wäre die Amtszeit dann 4 Jahre plus die Monate der vorgezogenen Wahl!

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Art. 27

    (5) Hat die Amtszeit des Personalrats zu Beginn des in Art. 26 Abs. 3 für die regelmäßigen Personalratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Personalrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Personalratswahlen neu zu wählen.

  • Analog zum Betriebsrat.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Wenn ich dies hier auf der Seite des BRK lese:

    Das Bayerische Rote Kreuz ist einer von 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes e.V. Es ist aus historischen Gründen als einziger Landesverband nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren.

    Dann träfe das BayPVR doch zu.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Mir stellt sich die Frage, ist der neue Geschäftszweig einfach so vom Himmel gefallen?


    Will sagen, wusste die Personalabteilung/Geschäftsführung nicht, dass da in absehbarer Zeit (innerhalb des Wahlzeitraumes) so viele MA dazu kommen, dass das Auswirkung haben kann?


    Ich denke mal, da der AG die Kosten der Wahl zu tragen hat, würde ich die Wahl neu starten.

    Der neue Geschäftszweig entstand relativ kurzfristig bezüglich Corona. Ab 01.10. kamen zudem Auszubildende hinzu. Wir sind auch ein unerfahrener Wahlausschuss, deshalb bin ich in diesem Forum.


    Wie ist der Status eurer jetzt bestehenden PR?

    - Alle zurückgetreten oder hat der jetzt ein Übergangsmandat?


    Nur damit keine PR freie Zeit entsteht! - Die sauberste Lösung wird es sein, die Wahl abzubrechen und neu zu initiieren.

    Sind PR Wahlen wirklich regulär 2021? BR Wahlen sind ja erst wieder 2022.

    Es gibt nur noch eine verbliebene Person im PR. Alle anderen sind ausgetreten, bzw. zurückgetreten. Normalerweise wären in Bayern 2020 generell Personalratswahlen gewesen. Diese wurden wegen Corona um 1 Jahr verschoben.

    Einmal editiert, zuletzt von Baume () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Baume mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aufgrund der Gültigkeit des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes gebe ich zu, dass ich nicht garantieren kann, dass die folgenden Ausführungen zu 100% korrekt sind, glaube aber, dass mit der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise am wenigsten Schaden passiert.


    Auch im BayPVG ist die Rede von "in der Regel ... Beschäftigte". D.h. wenn die neue Abteilung bereits in Planung war, und wir mal davon ausgehen, dass auch die AzuBis nicht vom Himmel gefallen sind, hätte der Wahlvorstand hier ohne Weiteres direkt für über 150 Beschäftigte ausschreiben können. Vielleicht sogar müssen. Hat er aber nicht getan.


    Und nun? Die Wahlen sind, so würde ich es jedenfalls verargumentieren, gültig, wenn auch fehlerhaft, eingeleitet worden. Läuft die Frist für die Bewerbungen noch, könnte der Wahlvorstand das "offensichtlich fehlerhafte Wahlausschreiben" noch korrigieren und die Anzahl der Kandidaten erhöhen. Ist die Frist aber schon vorbei, dann kann der Wahlvorstand die Wahl nur noch wie eingeleitet durchführen und 5 Beschäftigte wählen lassen.


    Möglicherweise wird die Wahl anschließend angefochten. Dann ist sie aber, zumindest nach meinem Verständnis, nicht so fehlerhaft, dass sie nichtig wäre, sondern allenfalls so, dass sie wiederholt werden muss. Dann halt richtig. Solange bleibt aber die PV im Amt. (Etwas anderes gälte (zumindest im Gültigkeitsbereicht des BetrVG) nur bei Nichtigkeit der Wahlen.)


    D.h. es gibt auf jeden Fall sofort eine funktions- und handlungsfähige Personalvertretung. Was mit Sicherheit besser ist, als ein "letzter Mohikaner im Amt". Wird die Wahl nicht angefochten, kann sich die Personalvertretung ja immer noch überlegen, ob sie jetzt mit 5 weitermacht, oder gem. § 27 (1)c BayPVG ihren Rücktritt erklärt und damit Neuwahlen einleitet.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!