Aufgabenübertragung an die KSBV

  • Hallo Zusammen,


    erste Amtszeit als KSBV und schon gibts eine Betriebsänderung auf Konzernebene. :(

    Jetzt gibt es vom KBR folgenden Beschluss: Der Interessenausgleich wird vom KBR verhandelt.
    Und der Sozialplan von den örtlichen BRs.

    So weit so gut.


    Für die SBV heißt das natürlich auch, dass die Beratung zum Interessen ausgleich die KSBV begleitet

    und beim Sozialplan die örtlichen SBVs tätig werden können.


    Die örtlichen SBVs sind jedoch nicht im Thema und haben signalisiert, dass bitte die KSBV auch beim Sozialplan die Beratungsfunktion übernimmt.

    Das heißt für mich, die SBV müsste einen Beschluss für die Aufgabenübertragung an die KSBV fassen :/ Soweit richtig :?:


    Hat jemand von Euch parat auf welchen § sich dieser Beschluss berufen sollten bzw. wie er formuliert sein sollte:?:


    Da unser Konzern einen sehr sehr straffen Zeitplan vorgibt, welchen der KBR einhält, jagt gerade ein Termin den Anderen. Zudem sind die örtlichen SBV Kollegen in Urlaub bzw. langzeitkrank. Ein Tag hat ja nur 24 Stunden.

    So habe ich gerade keinen, der für mich Bücher/Kommentare wälzt. Und ich schaff es einfach nicht.

    Also ich wäre für einen Tipp wirklich sehr dankbar.

  • Hallo Ramona,


    Euer geplantes Vorgehen ist mE rechtswidrig.


    Denn gem. § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX reicht es für eine Aufgabenübertragung nicht aus, daß die örtlichen SBVen "überfordert" sind oder nicht einsatzfähig (wozu gibt es Stellvertreter?).

    Das Problem ist das Wörtchen "und" in diesem Teilsatz:

    "und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können," (Fettung/Unterstreichung von mir).

    Der Gesetzgeber hat es mehrfach abgelehnt, dieses "und" durch "oder" zu ersetzen.


    Die KSBV hat daher überhaupt kein Anwesenheitsrecht bei den jeweiligen betrieblichen Verhandlungen (außer mit Ersatzmandat) und kann keine gesetzlichen Rechte geltend machen.

  • https://www.boeckler.de/pdf/mb…it_betriebsverfassung.pdf


    Hallo Ramona,


    ich verstehe nicht, wieso der KBR hier entscheidet, das er zuständig ist, aber nicht für alles.

    Für mich gehören die Themen Intressenausgleich und Sozialplan in eine Verhandlungsgruppe und nicht in zwei. Das erstmal so am Rande.

    Ob die örtliche SBV für Lokale Themen überhaupt die GSBV oder KSBv beauftragen kann bezweifel ich.

    Die SBV hat ein Beratungsrecht und ein Teilnahmerecht, aber keine Teilnahmepflicht. Wenn Sie also nicht teilnehmen will, aus was für Gründen auch immer, dann beteiligt Sie sich nicht.


    Warten wir mal ab, wie das unser Experte zu SBV-arbeit sieht, aber ich sehe hier keine Chance, das die KSBV die Aufgeben der SBV übernimmt wenn lokale Themen anstehen.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo,


    das vorgehen des KBR hat reine taktische Gründe und ist durch eine RAin rechtlich abgesichert.


    Diese RAin (nur ArbR, kein SozR) hat mir die Idee mit der Übertragung des Mandats bereits bestätigt.


    Zur Erläuterung: Die Verhandlungen des Sozialplanen wären auf örtlicher Ebene schwirig bis unmöglich, da es sich um eine betriebsübergreifende Umstruckturierung handelt. Viele der örtlichen Gremien wären alleine nicht in der Lage einen Sozialplan durchzuführen, da bei Ihnen nur 1-2 Personen von der Maßnahme betroffen sind.
    Jetzt könnte man sagen, dann gibt es halt keinen, Ja das stimmt. Aber selbst die GF möchte diesen Sozialplan und ist was die Verhandlungsgruppe angeht sehr offen.
    Ist etwas kompliziert und sicher nicht so verständlich darstellbar.


    Daher geht es mir in erster Linie nur darum, das bereits mündlich vereinbarte Mandat schriftlich zu fixieren.


    Aber eure Einwände sind berechtigt, :/ Vielleicht sollte ich mir doch noch einen eigenen Anwalt nehmen.

  • denke ich, dass es diese Übertragung nicht geben kann.

    Können kann viel. Die Frage ist halt, wie belastbar ist eine solche Regelung am Ende.


    Wenn ich das richtig sehe und verstehe, fehlen im SGB IX die Regelungen à la § 50 und 58 BetrVG, die es den "untergeordneten" Gremien erlaubt, Dinge zur Bearbeitung "nach oben" zu reichen.


    Daraus ergeben sich für mich verschiedene Rechtsfolgen: Der AG könnte der KSBV hier vorwerfen, Zeit für Dinge aufzuwenden, für die sie nicht zuständig ist. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann will der AG hier gerne eine solche Regelung haben, wird also vermutlich diesen Einwand nicht bringen.


    Die örtlichen SBVen können darauf bestehen, dass es in ihrer Zuständigkeit liegt und sich jegliche Einmischung "von oben" (meint hier die KSBV) verbitten. Wenn ich das richtig verstanden habe, waren es aber die lokalen SBVen, die hier darum baten zu helfen. Werden diese Karte also vermutlich auch nicht spielen.


    Wie auch immer die Regelung am Ende aussieht, könnte der AG am Ende sagen: ja, nett, liebe KSBV, aber du warst ja gar nicht zuständig. Ich ignoriere die Regelung und tue was ich für richtig halte. Die Frage ist nur, kann dann nicht jede lokale SBV "den Anker werfen" (meint alles stoppen), weil sie nicht beteiligt wurde? Würde der AG hier also etwas gewinnen?


    Mein (wie immer pragmatischer) Vorschlag an der Stelle wäre: wenn das Gesetz hier eine solche gemeinsame Regelung nicht vorsieht, müssen sich die lokalen SBVen, die KSBV und der AG einigen, wie sie den Arbeitskreis besetzen, der eine Regelung ausarbeitet. Sprich, akzeptiert der AG die Arbeitszeit der KSBV, die lokalen SBVen, den Einsatz des Kollegen und wird die am Ende getroffene Regelung einfach von allen lokalen SBVen unterschrieben, mag die Entstehung der Regelung nicht zu 100% dem Gesetz entsprechen, aber mit Unterschrift aller beteiligter Parteien sollte sie dann wieder absolut gesetzeskonform sein.


    Die Übertragung mag im Gesetz nicht vorgesehen sein, aber unter vernunftbegabten Menschen sollte es doch möglich sein, zu einer regulären Lösung zu kommen.


    (Inwiefern sich hier die handelnden Personen gegenseitig entsprechend vertrauen, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber ich sähe zumindest einen gangbaren Weg. Er sollte halt nur im Vorfeld mit allen Beteiligten besprochen und vereinbart werden.)


    albarracin Du bist da der deutlich bessere Kenner der gültigen Urteile, aber einen Konsens vorausgesetzt, sollte der Weg doch gangbar sein, nicht?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • wird die am Ende getroffene Regelung einfach von allen lokalen SBVen unterschrieben, mag die Entstehung der Regelung nicht zu 100% dem Gesetz entsprechen, aber mit Unterschrift aller beteiligter Parteien sollte sie dann wieder absolut gesetzeskonform sein.

    vielleicht nicht gesetzeskonform, doch wer der beteiligten Betriebsparteien will diese Regelung nachträglich in Frage stellen wenn alle wissen, das was wir hier geneinsam tun ist nicht ganz so in Ordnung aber aus Pragmatismus machen wir das nun so.

    Das Leben ist Veränderung

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  • sind halt nur Schönwetterregelungen. Was macht die KSBV, wenn auch nur ein Teilnehmer der "örtlichen" Verhandlungen fragt, was denn überhaupt die KSBV hier zu suchen hat?

    Das ist vollkommen klar. Darum war ja mein Ansatz:

    müssen sich die lokalen SBVen, die KSBV und der AG einigen, wie sie den Arbeitskreis besetzen, der eine Regelung ausarbeitet

    d.h. genau hier wäre der Punkt, wo die eine (oder andere) SBV sagen könnte: nee, da will ich mitkamellen.


    Und durch die Unterschrift am Ende hat ja jede SBV noch sozusagen den "Abschlussvorbehalt".


    Aber wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du: wäre ein zulässiger Weg, ist aber mit Risiko behaftet...

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  • wenn auch nur ein Teilnehmer der "örtlichen" Verhandlungen fragt, was denn überhaupt die KSBV hier zu suchen hat?

    So etwas kann man natürlich nur machen, wenn alle Beteiligten einig sind das aus pragmatischen Gründen so zu machen wie oben beschrieben.

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  • Im Zweifel muss der Arbeitgeber lernen das die SBV etwas anders aufgebaut ist als der Betriebsrat. Und auch das SBV kein Anhängsel des Betriebsrates ist und einfach aufgrund der anderen Struktur als der Betriebsrat etwas länger benötigt um komplexe Themen zu behandeln.


    Dann bleibt im Zweifelsfall einfach mal etwas den Gang runterzuschalten für den Arbeitgeber wenn es gesetzeskonform laufen soll.

    Sonst bin ich da voll bei albarracin mit der Aussage zum § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • ich sehe es als örtlicher BR anders, ich will als dieser die KSBV gar nicht dabei haben, weil es meinem Betrieb super gut geht und ich somit was die Kohle angeht, mich von der KSBV nicht in die karten schauen lassen will... da ist es wurscht, was der AG will, ich als BR will das nicht, und nu?

  • ich als BR will das nicht, und nu?

    Nix "und nu?"


    Deine These war

    dass es diese Übertragung nicht geben kann.


    Meine These ist: doch, kann es, wenn sich alle Beteiligten einig sind.


    Du gehst davon aus, sie sind sich nicht einig. Ist aber eine gänzlich andere Voraussetzung, gell?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Zusammen,


    danke für die lebhafte Diskursion.


    Ja zum Glück sind sich alle Beteiligten "auf dem ersten Blick" einig.


    Ich habe den Vorschlag von Moritz aufgegriffen und werde nun erneut auf den AGe und die SBVs zugehen um eine solche Absprache zu verschriftlichen. - Sehr gute Idee.

    Drückt mir dir Daumen, dass dieser Weg klappt.


    Und dann sehe ich es ähnlich, dass wir hier relativ sicher unterwegs sind.
    Ein Restrisiko bleibt, aber mit dem können alle leben. Ganz nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Und ob ein BR etwas dagegen hat (was bei uns nicht so ist), ist mir ziemlich egal, denn hier hat der BR nichts mit zu Reden. Dafür genau ist die SBV ja ihr eigener Herr. :)

  • Hallo Ramona,


    das ist falsch!

    Der verhandlungspartner des Arbeitgebers ist der BR, in eurem Fall der örtliche BR. Und wenn dieser die KSBV nicht dabei haben will, weil er die Verhandlungen nicht öffentlich führen will, dann hat die KSBV da nichts zu suchen.


    Die SBV hat ein Beteiligungsrecht, die KSBV nicht, und da kann auch die SBV nichts machen!!!!


    Daher, es kann dir nicht egal sein, ob der Örtliche BR das will oder nicht weil du davon abhängig bist, dass der auch bereit ist dich als Berater dabei zu haben.

    Daher es reicht nicht wenn sich die SBV'en und der AG einig sind, die Einigkeit muss auch mit jedem einzelnen örtlichen BR erfolgen!

    Wärest du dabei, obwohl du mit unserem BR keine Einigkeit hättest, würde unser BR die verhandlungen verlassen, da Betriebsfremde zugegen sind, die kein Beteiligungsrecht haben.

    Wenn der Arbeitgeber natürlich dich als sein Berater mit ins Boot holt, weil du seine Interessen vertritts, dann kann ich mich als BR nicht wehren.


    Gruß

    Rabauke