Hallo Zusammen,
erste Amtszeit als KSBV und schon gibts eine Betriebsänderung auf Konzernebene.
Jetzt gibt es vom KBR folgenden Beschluss: Der Interessenausgleich wird vom KBR verhandelt.
Und der Sozialplan von den örtlichen BRs.
So weit so gut.
Für die SBV heißt das natürlich auch, dass die Beratung zum Interessen ausgleich die KSBV begleitet
und beim Sozialplan die örtlichen SBVs tätig werden können.
Die örtlichen SBVs sind jedoch nicht im Thema und haben signalisiert, dass bitte die KSBV auch beim Sozialplan die Beratungsfunktion übernimmt.
Das heißt für mich, die SBV müsste einen Beschluss für die Aufgabenübertragung an die KSBV fassen Soweit richtig
Hat jemand von Euch parat auf welchen § sich dieser Beschluss berufen sollten bzw. wie er formuliert sein sollte
Da unser Konzern einen sehr sehr straffen Zeitplan vorgibt, welchen der KBR einhält, jagt gerade ein Termin den Anderen. Zudem sind die örtlichen SBV Kollegen in Urlaub bzw. langzeitkrank. Ein Tag hat ja nur 24 Stunden.
So habe ich gerade keinen, der für mich Bücher/Kommentare wälzt. Und ich schaff es einfach nicht.
Also ich wäre für einen Tipp wirklich sehr dankbar.