Mitbestimmung bei Einführung der Digitalen Unterschrift

  • Hallo,


    bei uns in der Firma soll die Digitale Unterschrift eingeführt werden! Sind wir Mitbestimmungspflichtig?


    Ich würde sagen ja nach - technischer Einrichtung und Verarbeitung von Mitarbeiter Daten und der Schutz, des Weiteren evtl. Möglichkeit Leistungsbeurteilungen dadurch möglich zu machen?


    Bitte kurze Info ob ich da richtig liege, das was ich im Netzt dazu gefunden habe, waren schon ältere Aussagen.


    VG

  • du liegst richtig

    kannst du bitte mal erklären woran du das fest machst.


    Wie macht man bei einer digitalen Signatur eine Verhaltens und Leistungskontrolle?

    Das Leben ist Veränderung

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  • Hallo Nordfriese,


    um die "digitale Signatur" einzuführen ist eine Software erforderlich und weiterhin weg von Papier hin zu papierlos über IT-Systeme berührt auch noch die Fragen der Ordnung im Betrieb.

    Leistungsüberwachung (nutzen alles das system weil ich als AG das so will) ist mit dem System möglich.

    Somit besteht die Möglichkeit im System einer Verhaltens und Leistungskontrolle, und damit unterliegt das System als solches nach meiner Rechtsauffassung der Mitbestimmung nach §87Abs1satz6 wenn ich die Kommentierungen aus dem Fitting richtig verstehe. Die Systeme müssen nur dazu geeignet sein, die Leistung zu überwachen, und das ist mitlerweile bei jeder Software so :D


    Gruß

    rabauke


    das habe ich so auf die schnelle gefunden und ist aktuell

    https://www.arbeitsrecht.org/b…programmen-reden-sie-mit/

    und das hier ab seite 6 interesant

    https://sovt.de/wp-content/upl…nische_Signatur_Teil2.pdf

  • Danke für eure schnellen Antworten!


    Dann ist mir gerade noch ein anderes Thema eingefallen, wie sieht es mit einem Kassensystem aus das in der Kantine eingeführt werden soll wo man mit seinem Chip (zum Einstechen/Ausstechen) bezahlen kann.

    Es wird eine Verbindung zwischen dem Kassensystem und der Buchhaltungssoftware hergestellt!


    Ich würde jetzt auch denken Einführung einer technischen Einrichtung oder?


    VG PP :)

  • dürfen tust du alles ;), ich schaue mal ob ich das Kassensystem digital habe. Die digitale Unterschift haben wir mit der Regelung zu IT-Systemen (KBV) mit "abgefrühstückt" . Da stehen in der KBV nur 2 Sätze zu, dass dem MA die Möglichkeit gegeben wird die digitale Unterschift zu nutzen. Ebenso zu Email und Nutzung der Digitalen Unterschrift in Emails. Daher, da kann ich dir nicht weiter helfen.


    Gruß

    rabauke

  • Hallo Rabauke,

    danke für deine Ausführung zu dem Thema, ich hatte lediglich parat, die digitale Signatur für die EMail zu nutzen und da gibt es das, soweit ich weiß als Bestandteil zu Outlook.

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  • Hallo Nordfriese,

    genau so ist das und deshalb bei uns auch nur mit 2 Sätzen in der BV geregelt ;). Die digitale Unterschift ist aber auch in anderen Systemen z.B. SAP, Bestellsystemen, Personalerfassungssystemen usw. möglich.

    Wie gesagt, regeln wir dann mit dem System mit, in dem es nun angewandt wird. Wenn es zusätzlich genutzt werden soll, wie bei uns nun in Workday, dann gibt es dazu 2 Sätze als Protokollnotiz zur BV. Erfoderlichkeit der Nutzung aus z.B. Datenschutzgründen. Für die Verhaltens- und Leistungsüberwachung gelten die Regeln der BV zu Workday, und fertig. Da machen wir uns das Leben schon einfach.


    gruß

    Rabauke

  • um die "digitale Signatur" einzuführen ist eine Software erforderlich und weiterhin weg von Papier hin zu papierlos über IT-Systeme berührt auch noch die Fragen der Ordnung im Betrieb.

    Hallo,


    das ist so nicht immer der Fall. Es gibt auch Cloud-Lösungen, bei welchen keine Software installiert, sondern lediglich ein Benutzerkonto mit Name & Email-Adresse angelegt werden muss. Wir nutzen bei uns derzeit d.velop sign und sind damit besonders in Zeiten des Home-Offices super flexibel (und vor allem unabhängig von einer Software).


    Ich fand diesen Blogartikel dazu spannend:

    https://www.d-velop.de/blog/co…n-helfen-bei-der-auswahl/


    Gruß

  • Hallo Pascal,

    und wie habt ihr als BR die Nutzung geregelt? Es geht hier um die Mitbestimmung des BR nach dem BetrVG und nicht mit welcher IT Lösung kann ich das am besten machen.


    auch die Cloudlösung hat eine Hinterlegte Software, eine Wolke ohne Inhalt nutzt nichts :D weil dann kannst du damit nichts anfangen!


    daher dann müßte bei euch die nutzung vom d.velop geregelt werden.


    Gruß

    Rabauke

  • Bei jeder IT Lösung gibt es - wenn auch im Hintergrundgrund eine Protokollierung - die irgendein Admin auslesen kann


    Letztlich wird es das auch geben müssen, weil man z.B bei Dingen die Fristbehaftet sind ja auch nachwesen muss dieses rechtszeitig gestellt oder abgelehnt zu haben.

    Wir haben das jetzt auch in einer BV geregelt für welche Dokumente / Anträge einen digitale Unterschrift eingesetzt werden kann. z.B. Elternzeitbeantragung (wichtig Frist Einreichung und Frist Ablehnung)


    Von daher ist das Thema natürlich mitbestimmungspflichtig.


    Ein weiteres Thema ist da auch die Sicherstellung, das die digitale Signatur tatsächlich vom "richtigen" kommt. Also z.B. 2 Phasen Authentifizierung und nicht nur auf ein Mail antworten oder einen Link anklicken o.ä.