Versetzung rückgängig machen

  • Hallo zusammen,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die im Rahmen eines Projektes für ihre Abteilung daran teilnehmen soll/ teilnimmt. Dabei geht es darum, die Prozesse ihrer Abteilung in einem Programm abzubilden und dort and laufen zu kriegen. Läuft noch bis Ende des Jahres.


    Sie soll zu 50% in dem Projekt arbeiten und 50% in ihrer Abteilung und hatte dem ursprünglich zugestimmt, sodass sie nun bereits im Projekt arbeitet. Ein anderer Kollege aus der Abteilung ist zu 100% in dem Projekt (normalerweise sind es immer nur 100% pro Abteilung, in dem Fall 150% also).


    Jetzt ist es so, dass die 50% nur die zeitliche Regelung betreffen. In ihren regulären 40 Stunden überschreitet das Projekt die 50% stark. Zudem hat sie keine richtige Vertretung in der Abteilung, alle anderen Abteilungen haben einen Zeitarbeiter bekommen, der aushelfen soll. Die Kollegin macht also mehr als 50% Projektarbeit und soll zusätzlich noch 100% ihrer regulären Arbeit schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass es ohne Rücksicht Konsequenzen geben wird, wenn sie das nicht schafft.


    Die Kollegin möchte nun von dem Projekt zurücktreten, allerdings bekommt sie da harten Gegenwind. Sie ist bereits krank ausgefallen dadurch und schafft beides nicht, logischerweise.

    Das Projekt wird mit einem Bonus vergütet, der sich nach der Teilnahmezeit richtet. Wenn sie es nicht zu Ende bringt, gibt es sicherlich auch keinen Bonus für die Zeit in der sie 150% und mehr geleistet hat (oder es versucht hat)...


    Kann sie da noch abspringen, oder sitzt sie da jetzt fest?

    Können wir als BR etwas tun, um ihr zu helfen? Sie wird es nicht viel länger mitmachen gesundheitlich und der AG muss doch auch auf die Gesundheit der MA achten... (nicht, dass die psychische Belastung hier jemanden interessiert, Hauptsache der Laden läuft).

  • nicht, dass die psychische Belastung hier jemanden interessiert, Hauptsache der Laden läuft).

    das würde ja bedeuten, dass es den BR auch nicht interessiert?

    Was sagt denn Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung?


    Wenn die Kollegin krank ist, dann ist sie krank und sollte das auskurieren, danach wird ein BEM. Wenn sie Überstunden macht, wieso stimmt der BR denen denn zu?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • das würde ja bedeuten, dass es den BR auch nicht interessiert?

    Was sagt denn Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung?


    Wenn die Kollegin krank ist, dann ist sie krank und sollte das auskurieren, danach wird ein BEM. Wenn sie Überstunden macht, wieso stimmt der BR denen denn zu?

    Der BR läuft der psychischen Belastung hinterher, die ASI Fachkraft hat zwischendurch mehrfach gewechselt, Corona, es gab immer neue Ausreden.


    Die Kollegin macht keine Überstunden, sie überschlägt sich in ihren 40 Stunden.


    Sie hatte ja ursprünglich mal zugestimmt, dass sie am Projekt teilnimmt, in gutem Glauben, dass auch sie durch einen Zeitarbeiter vertreten wird... Da kam dann aber die Europa Chefin (nicht in Deutschland sitzend) und sagte, dass die ABteilung das nicht brauche... Lange Geschichte einer miesen Managerin.

  • dann macht ihr klar, dass sie in ihrem Arbeitsvertrag nicht stehen hat, dass sie alle anfallenden Aufgaben sofort zu erledigen hat (zumindest kann ich mir das so nicht vorstellen) sondern dass sie für eine vereinbarte Zeit ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt und nach bestem Wissen und Gewissen die ihr zugewiesenen Aufgaben erledigt. Wenn sie dann merkt, dass das nicht zu schaffen ist geht sie nach ihrer Vorgesetzten und fragt welche der noch offenen Aufgaben denn liegen bleiben kann.

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  • Keine Möglichkeit aus dem Projekt wieder auszutreten?

    Verständnis für das oben Gesagte wird keiner haben, denn die Chefs bewegen sich auf internationaler Ebene und BR wird da gar nicht beachtet, auch, wenn wir immer wieder darauf hinweisen, dass es in D eben Gesetze gibt.

  • darauf hinweisen ist halt nicht genug.


    Welche Möglichkeit willst Du haben? Sie ist für dieses Projekt mit Zustimmung des BR versetzt worden oder?

    Harter Gegenwind kann ja unterschiedliche Gründe haben, geht als BR mit zu diesen Gesprächen und unterstützt die Kollegin.

    Nochmal wenn ihre Arbeit in der normalen Zeit nicht zu schaffen ist dann muss was liegen bleiben was dem AG weh tut und lasst die Kollegin eine Überlastungsanzeige machen.

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  • Auch internationale Chefs müssen sich an die Gegebenheiten in Deutschland (Gesetze) halten.


    Dass müssen die dann vielleicht einfach mal auf die harte Tour lernen. Über das Portemonai klappt das meist am besten.


    Auch ich habe mal in einem Projekt mitgearbeitet, wenn man den kleinen Finger gegeben hat, dann wird einem, wenn man nicht aufpasst ganz schnell der Arm abgerissen.


    Ich habe damals die Notbremse gezogen und klar erklärt, wenn die Situation sich nicht ändert, bin ich raus.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag und das Projekt ist nicht Bestandteil dieses Vertrages sondern man hat mich gefragt, es gab Absprachen und wenn nun dieses Absprachen nicht mehr gelten, bin ich halt raus.

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  • Keine Möglichkeit aus dem Projekt wieder auszutreten?

    Sorry, aber die Frage kann doch von uns keiner beantworten. Wir kennen weder die Situation, noch das Projekt, noch die handelnden Personen.


    Wenn ich aber das hier lese

    Das Projekt wird mit einem Bonus vergütet, der sich nach der Teilnahmezeit richtet. Wenn sie es nicht zu Ende bringt, gibt es sicherlich auch keinen Bonus für die Zeit in der sie 150% und mehr geleistet hat (oder es versucht hat)...

    Die Kollegin macht keine Überstunden, sie überschlägt sich in ihren 40 Stunden.

    frage ich mich, was genau da gerade passiert? Wenn sie es doch schafft, alles in der regulären Arbeitszeit zu schaffen, dann ist der Bonus doch offensichtlich die Vergütung für die Mehrbelastung.


    Wenn sie jetzt feststellt, dass sie mit der Belastung nicht klar kommt, dann muss sie halt priorisieren. Aus-/durchhalten und auf den Bonus spekulieren oder zurück zum normalen Alltag, Bonus hin oder her. (Hier für unsere Laden, wo die Erfahrung zeigt, dass am Ende des Budgets immer noch Projekt übrig ist, also gar kein Geld mehr für irgendwelche Boni vorhanden ist, wüsste ich, wofür ich mich entscheiden würde.)


    Aus meiner Sicht ist das eine Entscheidung, die muss die Kollegin für sich treffen. Dass sie damit vermutlich nicht das Wohlwollen irgendwelcher Manager auf sich zieht, ist anzunehmen, aber da sollte sie dann darauf vertrauen können, dass sie einen starken BR hat, der sich schützend vor sie stellt und dem Manager/dem AG erklärt: wenn ihr mehr Leistung wollt, müsst ihr auch mehr Geld rausrücken. Einfach nur einen Wurstzipfel vor die Nase halten funktioniert nur kurzfristig, nicht auf Dauer.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich weiß nicht, in was für einen internationalen Konzern ihr seid und ob ihr Complince-Richtlinien habt. Aber es hat auch schon BR's gegeben, die eine Complince-Hotline angerufen haben, und angezeigt haben, dass sich die Geschäftsführung nicht an geltendes Gesetz hält (BetrVG war es in diesem Fall). Man sollte es nicht glauben, der Sachverhalt wurde wirklich geprüft, das BetrVG gibt es auch in Englisch, und die Zusammenarbeit hat sich gebessert. Das hilft Eurer Kollegin erstmal nicht, könnte aber bei der Gefährdungsbeurteilung helfen.

    Für die Kollegin habe ich nur folgenden Rat: Im Arbeitsvertrag verpflichte ich mich meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und Arbeitsleistung in Mittlerer Menge und Güte zu leisten. Was ich in meiner Arbeitszeit normal schaffe, schaffe ich. Falls der Chef etwas unbedingt heute bis zu einem bestimmten Termin haben will, dann gibt es ggf. Überstunden. Ansonsten muss er ggf. sagen, was liegen bleiben soll oder jemand anderes erledigen soll. Da ja in der Abteilung kein Ersatz geplant wurde, muss ggf. die Arbeit anders verteilt werden. Unterstützt die Kollegin dabei und prüft bei der nächsten Versetzung vorher, wie die Arbeit verteilt werden soll. Auch das ist eine Aufgabe des BR.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sowohl die MA, als auch der BR der Versetzung zugestimmt und sie wurde auch bereits vollzogen.

    Für mein Verständnis kann man eine Versetzung nicht rückgängig machen. Natürlich kann man die MA wieder an ihren alten Arbeitsplatz versetzen, aber dies ist dann formal eine erneute Versetzung und es macht keinen Unterschied, ob sie an ihren alten Arbeitsplatz, oder einen anderen Versetzt wird. Also die bereits erfolgte, einvernehmliche, zugestimmte und vollzogene Versetzung kann nicht "gelöscht" oder annulliert werden, es kann nur erneut versetzt werden (z.B. an den alten Arbeitsplatz).

    mMn kann die MA diese erneut Versetzung (an den alten Arbeitsplatz) zwar beantragen, aber erzwingen kann sie sie nicht, es besteht kein Anspruch darauf.


    Ich denke der Fehler wurde hier viel früher gemacht:

    Jetzt ist es so, dass die 50% nur die zeitliche Regelung betreffen. In ihren regulären 40 Stunden überschreitet das Projekt die 50% stark. Zudem hat sie keine richtige Vertretung in der Abteilung, alle anderen Abteilungen haben einen Zeitarbeiter bekommen, der aushelfen soll. Die Kollegin macht also mehr als 50% Projektarbeit und soll zusätzlich noch 100% ihrer regulären Arbeit schaffen.

    D.h. dann wohl das hier bei der Personalplanung für dieses Projekt massiv geschlampt wurde.

    Da darf sich dann der BR ruhig mal an die eigene Nase fassen, den er wäre hier eigentlich im Boot gewesen (§ 92 BetrVG).

    Wenn alle anderen Abteilungen einen Zeitarbeiter zur Vertretung bekommen haben nur sie nicht, wieso hat der BR dann der Versetzung zugestimmt? Hat man sich da nicht gefragt, wie hoch ist der Personalbedarf in dieser Abteilung und wie wird der gedeckt, wenn die Abteilung mit einer halben Stelle weniger auskommen muss?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Unabhängig von den Beiträgen meiner Vorschreiber, denen ich inhaltlich voll zustimme:


    Wer sollte die Kollegin mit welchen Mitteln davon abhalten, eine einmal gegebene Zustimmung zu widerrufen? Vor allem, wenn sie und evtl. auch der BR über die Bedingungen der Projektarbeit offensichtlich getäuscht bzw. unzureichend informiert wurde? Hier liegt m.E. Organisationsversagen des AG vor, für das die Kollegin nicht haftbar gemacht werden kann.

    Ich würde an ihrer Stelle wieder meine reguläre Arbeit machen und dem AG sagen, dass er sich für das Projekt einen anderen Dummen suchen soll. Es sei denn, er organisiert die Arbeit und Verteilung so, dass ich sie ohne Gesundheitsgefährdung erledigen kann. Dazu sollte der BR ihr Rückenwind geben.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Beschwerde auf Basis §84/§85 BetrVG und eine Überlastungsanzeige sind kein Weg für die betroffne Person?
    Und wenn nötigt mit einer Einigungsstelle damit dem Arbeitgeber klar wird das das so nicht geht. Man kann dem Arbeitgeber ja durchaus mal andeuten das das auch teuer(er) werden kann.

    Damit wäre auf jeden Fall der Betriebsrat wieder im Boot wenn er vorher bei der Versetzung einen Fehler gemacht hat.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)