Vorruhestand

  • Hallo , mein Mann ist im Vorruhestand und jetzt sehr krank. Ich möchte Pflegegrad beantragen ,aber er hat Bedenken das er dann nur Krankengeld bekommt. Ich bin der Meinung, da er sich ja auch nicht krank melden muss, das nicht passiert. Schließlich arbeitet er ja nicht. Kann mir da jemand helfen?

    LG Veronika

  • Hallo,


    der Bezug von Altersrente ändert sich nicht bei Krankheit.

    Allerdings vermute ich bei Deiner Fragestellung sehr stark, daß es eben nicht um "Vorruhestand" geht, sondern um die Ruhephase einer Altersteilzeit.


    Und Pflegegrad hat überhaupt nichts mit Arbeitsfähigkeit bzw. Krankengeld zu tun.


    Also solltest Du den Sachverhalt schon etwas exakter beschreiben.

  • Allerdings vermute ich bei Deiner Fragestellung sehr stark, daß es eben nicht um "Vorruhestand" geht, sondern um die Ruhephase einer Altersteilzeit.

    Das wäre, zumindest aufgrund der Fragestellung, auch meine Vermutung.


    Wenn das aber so ist, und das hier

    da er sich ja auch nicht krank melden muss,

    spricht sehr stark dafür, dass er sich in der Passiv-Phase befindet, dann erlaube ich mir, hier doch eine Antwort zu geben:


    Altersteilzeit bedeutet im Allgemeinen, um den Übergang in den Ruhestand gemächlich zu gestalten, arbeitet der AN für (hier mal als Beispiel genommene) die letzten 4 Jahre nur noch halbtags. D.h. er hat zwar nur noch die Hälfte des Einkommens, dafür aber mehr Zeit für sich oder wofür er sie haben möchte.


    Weit verbreitet ist jetzt aber die Praxis hier 2 Jahre noch voll zu arbeiten (aber nur die Hälfte an Geld zu bekommen), die sogenannte Aktiv-Phase, dafür 2 Jahre früher komplett in den Ruhestand zu gehen und in den letzten 2 Jahren, das durch die (überschießende) Arbeitszeit verdiente Geld ausbezahlt zu bekommen, die sogenannte Passiv-Phase, weil keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen ist.


    Will sagen: erkrankt der AN in der Passiv-Phase ist das regelmäßig unschädlich, da der AN seine Arbeitsleistung während der Aktiv-Phase vollständig erbracht hat. Eine Erkrankung während der Aktiv-Phase könnte in der Tat zu einer Verschiebung/Verlagerung der Zeiten führen, aber in der Passiv-Phase? Völlig egal.


    Ika62 Wenn das so ist, wie ich vermute, denke ich, hast du deine Antwort. Ist es nicht so und ich habe zu viele Annahmen gemacht, dann schließe ich mich albarracin an:

    solltest Du den Sachverhalt schon etwas exakter beschreiben

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke, hab nochmal im Vertrag geschaut. Er hat eine Betriebsbedingte Kündigung zum Januar 2023. Solange ist er freigestellt mit monatlichen Gehalt. Danach hätte er noch anderthalb Jahe Arbeitslosenzeit bis zur Rente. Als Ausgleich gibt es im Januar 2023 noch eine Abfindung.

  • Ok, das ist in der Tat eine völlig andere Konstellation. Denn der AG könnte ja, solange der Arbeitsvertrag noch läuft, tatsächlich auf die Idee kommen, hier noch Arbeitsleistung einzufordern. (Nicht wirklich wahrscheinlich, aber denkbar.)


    Dann aber gilt wohl das, was albarracin schon schrieb:

    Pflegegrad hat überhaupt nichts mit Arbeitsfähigkeit bzw. Krankengeld zu tun.


    Insofern würde ich hier (als betroffener AN) den AG einfach AG sein lassen und tun und lassen was ich für richtig halte. Sollte der AG (wider Erwarten!) auf die Idee kommen, dass er tatsächlich noch Arbeitsleistung abrufen will, kann ich mir ja immer noch Gedanken machen, ob ich das kann oder nicht. (Realistisch betrachtet (aus meiner Außensicht!!!): Wenn wir uns schon über einen Pflegegrad unterhalten, wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass er Arbeitsleistung wirklich erbringen kann? D.h. er müsste möglicherweise ohnehin passen. Sprich, aus meiner Warte hat er hier nichts zu verlieren, nur zu gewinnen (finanzielle Unterstützung durch den Pflegegrad). (Das ist aber bitte nur meine Sicht der Dinge. Und albarracin ist da der ausgewiesene Experte.)

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  • Hallo,


    wenn ein AN bis auf Weiteres von der Arbeit freigestellt ist, dann betrifft das auch alle damit zusammenhängenden Pflichten - also auch eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit. Diese muß dann für die Dauer der Freistellung nicht mehr nachgewiesen werden, da der AG ja die Vergütung leistet.

  • Hallo

    Mein Mann wird nicht mehr arbeiten können. Er hat Speiseröhrenkrebs und vielleicht noch ein Jahr, was uns bleibt. Und da er körperlich Abbaut, wollten wir den Pflegegrad beantragen.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauchen wir uns keine Sorgen zu machen wegen Krankengeld. Da er ja trotz allem sein Lohn weiter bekommt.

    LG Veronika

  • Hallo Veronika,


    schau mal bitte wie die Freistellung genau erfolgt.

    Ist es als unwiderrufliche Freistellung festgehalten oder hat der AG das theoretische Recht noch eine Arbeitsleistung einzufordern, d.h. die Freistellung zu widerrufen?

    Sollte es eine unwiderrufliche Freistellung sein hat der AG bezüglich Arbeitsleistung nichts mehr einzufordern.


    Ich wünsche Dir und deinem Mann viel Kraft!


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich wünsche Dir und deinem Mann viel Kraft!

    Dem schließe ich mich an!


    Und damit

    schau mal bitte wie die Freistellung genau erfolgt.

    würde ich mich nicht mehr belasten. Juristisch betrachtet ist die Frage völlig korrekt. Und wenn es darum ginge, mache ich eine Weltumsegelung (von der ich nicht so ohne Weiteres und spontan zurückkommen kann), wäre das wohl zu prüfen.


    Aber in eurem Fall, bzw. dem von deinem Mann? Es ist wie es ist und ihr könnt nichts daran ändern. Also tut, was euch hilft. (Und das wäre wohl der Pflegegrad.)

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