Abenteuerliche Ausflüge in ferne (Rechts-)Gebiete

  • Hallo zusammen,


    ich weiß ja nicht ob es Euch auch so geht, aber ich komme immer wieder in Situationen in denen ich mich mit Gesetzen auseinandersetzen muss/darf, die auf den ersten Blick so überhaupt gar nichts mit BR-arbeit zu tun haben. Das ist oft interessant und amüsant (also weniger die Gesetze selbst, die sind selten amüsant. Sondern eher die Tatsache, dass man sich als BR damit auseinandersetzt.)

    Daher eröffne ich hier mal einen Thread, in dem man sich über Gesetze auslassen kann, von denen man nie erwartet hätte, dass man sich als BR damit beschäftigen würde.


    Bei mir ist das im aktuellen Fall das WaffG.

    Das man sich als BR eines Rettungsdienstes mit dem deutschen Waffenrecht beschäftigen muss, ist ja jetzt nicht unbedingt nahe liegend :D

    Aber so weit weg ist es dann doch nicht.

    Im Einsatzgeschehen kann man durchaus in gefahrenbehaftete Situationen geraten, was einige MA dazu veranlasst im Dienst sog. Reizstoffsprühgeräte bzw. Tierabwehrsprays mitzuführen. Da ergibt sich natürlich ein Regelungsbedarf, was darf mitgeführt werden und wie darf es mitgeführt werden.

    Und weil das die Ordnung im Betrieb betrifft, ist meine Lektüre für heute § 42a und Anlage 1 WaffG. :D


    (Wenn ich an das Klischee von Hunden und Postboten denke, ist eine Regelung für Tierabwehrsprays evtl. auch für den Mann mit der Ledertasche interessant :D)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ok, ganz so ausführlich musste ich mich damit nicht beschäftigen, aber ich habe vor Jahren mal mit dem Betriebsrat eines großen Waffenherstellers in Süddeutschland telefoniert, weil einer unserer AN Stress mit einem seiner AN hatte...


    Und aktuell beschäftigen wir uns intensiv mit Steuerrecht, weil wir versuchen unserem AG Jobfahrräder schmackhaft zu machen...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Steuerrecht

    durfte ich auch schon beackern (inkl. dazugehöriger Rechtsprechung vom BFH), wohl eines der freudlosesten Themen, die ich jemals bearbeitet habe. Da ging es um die Änderung von der "regelmäßigen Arbeitsstätte" in die "erste Tätigkeitsstätte". Während die Definition der "regelmäßigen Arbeitsstätte" auf eine Rettungswache nicht zutraf, tut das jetzt die Definition der "ersten Tätigkeitsstätte" aber schon, zumindest hat das der BFH so entschieden, mit allen steuerrechtlichen Konsequenzen X/


    Von Jobfahrrädern war unser AG total begeistert und hat dann festgestellt, das unser TV eine derartige Entgeltumwandlung nicht zulässt und Verdi will sich da auch nicht drauf einlassen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo rtjum,


    wobei wenn es um Entgeltbestandteile geht die über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus gehen unsere Gewerkschaft damit kein Problem hat, oder wenn der Arbeitgeber die "44" Euro die eh Sozialversicherungsfrei sind hierfür aufgewendet werden, also durch das Jobrad nicht automatisch die Rentenansprüche weiter sinken auch nicht.

    Doch leider schließt der Gesetzgeber die 44€ regel aus, und der Autofahrer kann sich jeden Monat eine Tankfüllung bis zu 44 e vom Arbeitgeber erstatten lassen. Ich denke hier ist auch unsere Regierung gefragt, die auch für die Fahrradüberlassung die 44€ regel einführen sollte.


    aber derzeit hat ja der Arbeitgeber nichts davon ausser Mehrkosten, und deshalb will das unserer nicht.

  • wir versuchen auch seit längerer Zeit unseren AG davon zu überzeugen doch mehr zu dabei zu packen damit es sich für die Kollegen rechnet aber leider...

    Arbeitgeber wollen heutzutage ja alle so MA-freundlich sein aber kosten darf das nix, zumal jetzt mir Corona...

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • (Wenn ich an das Klischee von Hunden und Postboten denke, ist eine Regelung für Tierabwehrsprays evtl. auch für den Mann mit der Ledertasche interessant :D)

    Mit den Hunden in meinem Zustellgebiet bin ich gut Freund. 8)

    Einmal sprang eine Hovawart-Hündin an mir hoch und wurde von ihrer Besitzerin ermahnt: "Paula, du bist kein Schoßhund!" Ich sagte: "Arme Paula, nur weil du groß bist, darfst du nie auf den Arm...aber ich bin auch groß und ich nehme dich jetzt auf den Arm!" und habe sie hochgestemmt, was ihr auch offensichtlich gefiel.

    Anschließend hatte ich ein weniger spaßiges Gespräch mit dem AG bezüglich der Reinigungspflicht bei absichtlichem Einsauen der Berufskleidung... :rolleyes:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)