Hallo zusammen,
ich weiß ja nicht ob es Euch auch so geht, aber ich komme immer wieder in Situationen in denen ich mich mit Gesetzen auseinandersetzen muss/darf, die auf den ersten Blick so überhaupt gar nichts mit BR-arbeit zu tun haben. Das ist oft interessant und amüsant (also weniger die Gesetze selbst, die sind selten amüsant. Sondern eher die Tatsache, dass man sich als BR damit auseinandersetzt.)
Daher eröffne ich hier mal einen Thread, in dem man sich über Gesetze auslassen kann, von denen man nie erwartet hätte, dass man sich als BR damit beschäftigen würde.
Bei mir ist das im aktuellen Fall das WaffG.
Das man sich als BR eines Rettungsdienstes mit dem deutschen Waffenrecht beschäftigen muss, ist ja jetzt nicht unbedingt nahe liegend
Aber so weit weg ist es dann doch nicht.
Im Einsatzgeschehen kann man durchaus in gefahrenbehaftete Situationen geraten, was einige MA dazu veranlasst im Dienst sog. Reizstoffsprühgeräte bzw. Tierabwehrsprays mitzuführen. Da ergibt sich natürlich ein Regelungsbedarf, was darf mitgeführt werden und wie darf es mitgeführt werden.
Und weil das die Ordnung im Betrieb betrifft, ist meine Lektüre für heute § 42a und Anlage 1 WaffG.
(Wenn ich an das Klischee von Hunden und Postboten denke, ist eine Regelung für Tierabwehrsprays evtl. auch für den Mann mit der Ledertasche interessant )