Hallo zusammen,
als BR-Mitglied würde ich gerne eure Ansicht zu folgender Konstellation hören:
Nach (psychischer) Erkrankung von jetzt rund 15 Monaten möchte ein schwerbehinderter Kollege (GdB 70) per Wiedereingliederungsantrag nach dem Hamburger Modell wieder am alten Arbeitsplatz anfangen.
Eine Leistungsminderung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit liegt nicht vor.
Das Problem war nicht die Tätigkeit an sich.
Es geht lediglich um ein vernünftiges Miteinander mit dem psychisch Erkrankten.
Bzw. die Erkrankung ist Folge des Umgangs mit ihm (ja, das M-Wort!)
Der Arzt schrieb auf, dass Integration und Teilhabe am Arbeitsplatz eine erneute psych. Erkrankung mit AU verhindern würde.
Der Arbeitgeber hat nun den Wiedereingliederungsantrag durch ein Kreuz auf dem "Nein"-Feld abgelehnt, ohne weitere Begründung dem Kollegen zurückgesendet.
Es ist bereits durchgesickert, dass dem Kollegen nächste Woche ein Umsetzungsvorschlag unterbreitet werden soll.
Er soll wechseln aus der vertraglich geschuldeten Tätigkeit, für die er gut ausgebildet und hoch qualifiziert ist, auf eine ungelernte Helferstelle, geringer bezahlt, weniger Stunden und weiter Anfahrtsweg. Wir vermuten, dass man ihn damit aus dem Betrieb ekeln möchte. Zuvor war ihm bereits eine Abfindung angeboten worden, wenn er auf den Arbeitsplatz verzichtet. Er hat abgelehnt.
Was fällt euch allen dazu ein?
Der SBV kämpft sehr auf Seiten des Betroffenen, sieht auch die permanente Rechtsverweigerung durch den Arbeitgeber.
Der Betroffene selbst hat nun bereits Klage auf Wiedereingliederung vorbereitet.
Ich durfte heute drüber lesen.
Anträge auf Wiedereingliederung am alten Arbeitsplatz gem. WE-Plan, hilfsweise Beschäftigung am Dienstort während der Phase der WE, zudem Weiterbeschäftigung laut Vertrag nach WE, Entschädigung in Geld wegen Verstoß gg. AGG.
Haben wir was übersehen?
Fällt noch jemandem was ein?
Dass wegen der SB das Integrationsamt ggf. gehört werden muss, ist klar, auch die SBV, ebenso der BR.
Die Frage ist wirklich, wie die Geschäftsleitung das drehen will?
Umsetzung??? Änderungskündigung???
Zum Glück hat der Betroffene kürzlich erst die Persoakte eingesehen. Siehe da - alles sauber. Nichts Negatives drin.