Nur mit dem Auto zum BR-Seminar?

  • Hallo zusammen,


    Ich wollte mal Euer Schwarmwissen befragen.

    Ist es richtig das der AG den BR dazu zwingen kann Coronabedingt nur noch mit dem Auto Seminare zu besuchen statt mit dem Zug?


    Laut dem was ich bis jetzt so gelesen habe hat der AG keine Mitbestimmungsrechte was das Thema Seminare angeht solange wir sonst alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben für einen legitimen Beschluss.


    Danke und Gruß,

  • Verlangen kann er es sicher nicht, der Wunsch erscheint aber nachvollziehbar. Stellt der AG denn überhaupt ein Dienstauto?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nun, für die Kosten der Reise ist der Arbeitgeber verantwortlich.


    Daher statt Zugticket Leihwagen und alles ist tuti


    Solange das Seminar nicht 800km weit weg ist und die Anfahrt an einem tag nicht gewuppt werden kann und du einen Führerschein hast ist das soch OK. Die Frage ist nur, was ist wenn kein Führerschein vorhanden?



    Gruß

    Rabauke

  • Die Frage ist nur, was ist wenn kein Führerschein vorhanden?

    Wenn da mehrere im Gremium zum Seminar sollen sollte sich da doch jemand finden der das entsprechende Patent hat. Dann entsprechenden Wagen (T4) mieten damit auch im Auto der Abstand eingehalten werden kann und los.

    Das Leben ist Veränderung

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  • Wenn da mehrere im Gremium zum Seminar sollen sollte sich da doch jemand finden der das entsprechende Patent hat. Dann entsprechenden Wagen (T4) mieten damit auch im Auto der Abstand eingehalten werden kann und los.

    Hallo Nordfriese,


    wir dürfen nicht mit dem Zug (Hohes Risiko) und nur alleine im Auto sitzen, da im Auto die Abstandregel nicht gewahrt werden kann.

    Daher ggf. auch nicht.


    Gruß

    rabauke

  • Ich würde sagen, dass der AG die Anreise per Auto zwar anregen, aber nicht anordnen kann. Über Privat-KFZ hat er keinerlei Verfügungsmacht und selbst wenn er ein Firmenfahrzeug oder einen Leihwagen zur Verfügung stellen würde, kann er dies nur als unverbindliches Angebot machen.

    Bahnreisen sind nicht verboten und wenn ich lieber entspannt mit dem Zug anreise, ist das meine Entscheidung, die respektiert werden muß.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • als BR habe ich nur drauf zu achten, dass die Reisekosten angemessen sind. Der Arbeitgeber kann mich auf ein günstigeres Verkehrsmittel, oder bei Anreise mit dem Auto auf eine Fahrgemeinschaft verweisen. Die Fahrgemeinschaft könnte evtl. Schwierig werden, da die Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden können. Ob dann, bei längeren Fahrten, das ständige Tragen vom MNS zumutbar ist, ist fraglich.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich würde sagen, dass der AG die Anreise per Auto zwar anregen, aber nicht anordnen kann. Über Privat-KFZ hat er keinerlei Verfügungsmacht

    Darüber sind wir uns, denke ich, alle einig. Das Privateigentum der MA steht dem AG in keinem Fall zur Verfügung.

    selbst wenn er ein Firmenfahrzeug oder einen Leihwagen zur Verfügung stellen würde, kann er dies nur als unverbindliches Angebot machen.

    Das kann man mMn so pauschal nicht sagen, dass hängt auch von den jeweiligen betrieblichen Reisekostenbestimmungen ab. Tatsächlich zwingen einen Firmenfahrzeug zu nehmen kann man den MA natürlich nicht, aber unter Umständen bleibt man auf den Reisekosten sitzen, wenn man stattdessen mit dem Zug fährt.

    Unser TV z.B. verweist auf das Bundesreisekostengesetz. Hier ist geregelt, dass nur ein Anspruch auf Reisekostenersatz besteht, wenn eine Dienstreise vorher angeordnet bzw. genehmigt worden ist. Dies bezieht sich auch auf das Transportmittel. Wenn der AG also eine Dienstreise mit einem Firmenfahrzeug anordnet und ich stattdessen mit dem Zug fahre, war die Dienstreise in dieser Form nicht vorher angeordnet/genehmigt und somit habe ich den Anspruch auf Reisekostenersatz verwirkt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich würde sagen, dass der AG die Anreise per Auto zwar anregen, aber nicht anordnen kann. Über Privat-KFZ hat er keinerlei Verfügungsmacht und selbst wenn er ein Firmenfahrzeug oder einen Leihwagen zur Verfügung stellen würde, kann er dies nur als unverbindliches Angebot machen.

    Bahnreisen sind nicht verboten und wenn ich lieber entspannt mit dem Zug anreise, ist das meine Entscheidung, die respektiert werden muß.

    noch haben wir als BR bei der Reiserichtline die der Arbeitgeber erstellt (also womit reist mann, wechels Hotel nimmt man etc.) wenig Mitbestimmung.

    Wenn der AG sagt, nur noch mit einem PKW den ich zur Verfügung stelle dürfen Dienstreisen angetreten werden, dann ist das erstmal so.

    Der PKW ist dann in dem Moment das zur Verfügung gestellte Werkzeug um den Dienstauftrag auszuüben, daher ich sehe hier kaum eine Chance das zu verweigern. Ich kann ja auch nicht mit dem UPS Fahrzeugen fahren wenn ich für die deutsche Post in der Zustellung unterwegs bin statt dem Streetscooter der mir zur Verfügung gestellt wird, nur weil ich den bequemer finde :D und in meinem Nebenjob den eh immer nutze.

  • Bahnreisen sind nicht verboten und wenn ich lieber entspannt mit dem Zug anreise, ist das meine Entscheidung, die respektiert werden muß.

    Ein Auto zu mieten ist ja auch nicht verboten und wenn ich lieber entspannt hiermit anreise, ist das dann auch meine Entscheidung die respektiert werden muss? :D:D

    (Verbieten kann mir der AG das auch nicht, aber bezahlen muss er das sicher nicht ;))

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    Hanlons Rasiermesser

  • Paragraphenreiter Den Leihwagen würde ich wohl auch sofort akzeptieren...


    Ansonsten ist das für mich wieder so eine Diskussion um des Kaisers Bart. Meistens ist es doch so, dass der AG sagt: ich zahle nur die Bahnfahrt, weil es einfach die günstigste Variante ist. Und Legionen von Betriebsräten versuchen sich immer wieder neue Dinge einfallen zu lassen, wie sie diese Einschränkung umgehen. Und hier ist jetzt ein AG der sagt: scheiß auf die Kosten, ich will, dass ihr sicher reist, hier nehmt das Auto. Und nur weil der AG das sagt, muss jetzt opponiert werden?


    Sorry, raff ich nicht. Eine Diskussion um "ich habe leider keinen Führerschein" oder "und mit welchem Auto?" könnte ich ja nachvollziehen. Aber nur aus Prinzip dagegenhalten? Echt?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Moritz, noch wissen wir ja gar nicht, ob der AG ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt oder die Schulungsteilnehmer anweisen will, ihr Privatfahrzeug zu benutzen. Das ging aus dem Eingangsposting nicht hervor.


    Mir geht es auch nicht ums dagegenhalten aus Prinzip, sondern ich würde meine Wahl vom Seminarort abhängig machen. Ich hatte z.B. mal ein Fachseminar in ca. 500 km Entfernung gehabt und da habe ich lieber im Zug ein Buch gelesen, als an der Autobahnrallye teilzunehmen. In meinem Alter neigt man zur Bequemlichkeit. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Mir geht es auch nicht ums dagegenhalten aus Prinzip, sondern ich würde meine Wahl vom Seminarort abhängig machen. Ich hatte z.B. mal ein Fachseminar in ca. 500 km Entfernung gehabt und da habe ich lieber im Zug ein Buch gelesen, als an der Autobahnrallye teilzunehmen. In meinem Alter neigt man zur Bequemlichkeit. ;)

    hallo Ledertaschenmann,

    dafür habe ich ja Verständnis. Dann würde ich mich aber zur jetzigen Zeit fragen, will ich überhaupt so weit weg zu einem Seminar anreisen und mich 5 Stunden lang der Gefahr ausetzen, das ein Coronasprayer durch den Zug läuft vor sich hinhustend und schniffend um mich ansteckt, obwohl ich alles mache um das zu vermeiden. Daher.. 500km ab nach HH mit dem Auto...... und lieber 5,5 Stunden auf der Bahn als 5 Stunden mit mir unbekannten Personen und einer immer schlecht Funktionierender Klimaanlage in der Bahn, wenn das ganze nicht Online geht oder verschoben werden kann.


    gruß

    Rabauke

  • da habe ich lieber im Zug ein Buch gelesen, als an der Autobahnrallye teilzunehmen. In meinem Alter neigt man zur Bequemlichkeit.

    Das kann ich ganz grundsätzlich sogar nachvollziehen. Nur... hier geht es ja nicht um einen "Fun-Trip", sondern darum, dass ich an einem Seminar teilnehmen möchte und der AG möchte, dass ich möglichst hinterher nicht länger ausfalle. Und dafür ist er bereit für die Kosten aufzukommen.


    Und solange er das tut, denke ich, ist es zumutbar zu sagen: ok, dann fahre ich eben selber. (So ich denn die Voraussetzungen dafür erfülle, schon klar.)


    Vor dem Hintergrund, dass (vermutlich) nicht nur mir der Begriff der "seminarorientierten Urlaubsplanung" schon an den Kopf geworfen wurde, finde ich die Argumentation mit "ja, aber so ist es doch viel bequemer", wenn es eigentlich um Sicherheit geht, eigentlich schon nicht mal mehr grenzwertig.


    Wenn es darum ginge, ob der Kollege Dachdecker sich da oben auf dem Gerüst anschnallen muss oder nicht, würde doch keiner von uns auch nur eine Sekunde darüber nachdenken, dass es ohne Gurt ja bequemer sei und es ihm deswegen nicht vorgeschrieben werden könne, den Gurt zu benutzen. Wenn aber der AG sagt: nimm aus Gründen des Gesundheitsschutzes das Auto, dann dürfen wir, nur weil wir Betriebsräte sind, sagen: nee, Zug ist aber bequemer?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Rabauke und Paragrafenreiter : Was Euch entgangen ist, dass es hier nicht um eine Dienstreise geht, die der AG zu genehmigen hat und bzgl derer er weisungsbefugt ist, sondern um Reisetätigkeit für den BR bzw zu einem BR-Seminar. Hier hat der AG die Kosten zu tragen (und zwar regelhaft bis zur Höhe eines Verkehrstickets 2. Klasse), aber nicht zu bestimmen.


    Wenn das BRM hier also mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren will, hat der AG das hinzunehmen und die Kosten in o.g. Höhe zu übernehmen. Das sage ich unabhängig davon, ob man das jetzt im speziellen Fall der Corona-Pandemie gut oder schlecht finden will (Gründe pro Zug gibt es prinzipiell schon, neben dem geringeren Stress bei der Anreise z.B. auch ökologische; Gründe contra Zug liegen zzt in einem ggf erhöhten Risiko, Corona ausgesetzt zu sein).


    Wenn ich als BRM das für gangbar bzw zumutbar halte, würde ich bzgl des Wunsches des AG, ein Auto zu benutzen, natürlich absolut mit mir reden lassen. Aber nur, wenn der AG das Auto stellt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Ich bin da der gleichen Meinung wie Winfried. Als BR bin ich prinzipiell weisungsfrei und habe einen ermessensspielraum bei der Wahl des Verkehrsmitteln.

    Wenn der br in seiner Sitzung die pros und Kontras abwägt und zu dem Schluss kommt, daß die Bahn das geeignete Mittel ist, dann wird mit der Bahn gefahren und der AG hat zu zahlen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand